Hallo,
ich werde am 15.10.2020 auf Probe verbeamtet. Mein Versicherungsmensch möchte mich nun auch direkt ab dem 15.10 in die PKV aufnehmen. Meine GKV ist jedoch erst zum 31.10. gekündigt. Ich wäre somit für einen halben Monat doppelt versichert... Ist es denn unproblematisch für den "unmittelbaren Anschluss", bereits vor Ende der GKV schon privat versichert zu sein? Wäre es nicht besser ganz regulär den Vertrag ab dem 01.11. zu beginnen?
Danke und Gruß
Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
Hallo Dosenbier,
wechselst Du als pflicht- oder als freiwillig versichertes GKV-Mitglied in den BaP-Status? Dein
Bei fortbestehend freiwilliger Mitgliedschaft war die Kündigung im August nur zum 31. Oktober möglich, nicht zum 14. Der Kasse ist es fürs Erste egal, was ihr freiwilliges Mitglied macht, solange es nichts unterschreibt, wonach es plötzlich gesetzlich krankenpflichtversichert ist. Ein Wechsel in den Beamtenstatus ist insoweit als unschädlich einzugruppieren.
Eine bisherige Versicherungspflicht in der GKV endet jedoch auch dann schon am 14., 15. oder 23. Oktober, wenn dann der ihr zu Grunde liegende Status entfällt. Warum auch immer - und ob überhaupt - die betreffende Mtgliedschaft irgendwann im August gekündigt worden ist.
Grüße
von GS
wechselst Du als pflicht- oder als freiwillig versichertes GKV-Mitglied in den BaP-Status? Dein
weiß das eventuell, aber wir wissen es noch nicht."Versicherungsmensch"
Bei fortbestehend freiwilliger Mitgliedschaft war die Kündigung im August nur zum 31. Oktober möglich, nicht zum 14. Der Kasse ist es fürs Erste egal, was ihr freiwilliges Mitglied macht, solange es nichts unterschreibt, wonach es plötzlich gesetzlich krankenpflichtversichert ist. Ein Wechsel in den Beamtenstatus ist insoweit als unschädlich einzugruppieren.
Eine bisherige Versicherungspflicht in der GKV endet jedoch auch dann schon am 14., 15. oder 23. Oktober, wenn dann der ihr zu Grunde liegende Status entfällt. Warum auch immer - und ob überhaupt - die betreffende Mtgliedschaft irgendwann im August gekündigt worden ist.
Grüße
von GS
Re: Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
Hallo GS,
vielen Dank für deine Antwort. Ja, es besteht eine freiwillige Versicherung in der GKV. Also ist es soweit egal ob ich dann mit der BaP direkt in die PKV gehe und die GKV erst zum Ende des Monats gekündigt ist. Top.
Grüße
vielen Dank für deine Antwort. Ja, es besteht eine freiwillige Versicherung in der GKV. Also ist es soweit egal ob ich dann mit der BaP direkt in die PKV gehe und die GKV erst zum Ende des Monats gekündigt ist. Top.
Grüße
Re: Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
OK, aber der unmittelbare Anschluss ist doch dann mit dem PKV-Beginn am 1.11. erfüllt. Bei der GKV kommst Du vorher nicht raus, warum dann die 2. Oktoberhälfte mit Doppelbeitrag verzieren? Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du in dieser Zeit Arzt- oder Krankenhaustermine eingeplant hast?
Re: Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
GS hat geschrieben:OK, aber der unmittelbare Anschluss ist doch dann mit dem PKV-Beginn am 1.11. erfüllt. Bei der GKV kommst Du vorher nicht raus, warum dann die 2. Oktoberhälfte mit Doppelbeitrag verzieren? Ich gehe mal nicht davon aus, dass Du in dieser Zeit Arzt- oder Krankenhaustermine eingeplant hast?
Hm nein, habe keine Termine geplant. Dann also zum 01.11. und nicht zur Verbeamtung. Weiß nicht warum derjenige von der Versicherung das so möchte... Dachte das hätte einen Sinn.
Grüße
Re: Anschluss GKV an PKV unmittelbar?
Möglicherweise liegt es daran, dass Du als (vor der Verbeamtung) freiwillig GKV-Versicherter die Ausnahme bist, während die meisten,die frisch verbeamtetet werden (auch z. B. als junge Anwärter) bis dahin in der GKV pflicht- oder familienversichert sind.
Bei diesen meisten ist es natürlich richtig und wichtig, den Beginn in der PKV genau mit dem Ende dieser Pflicht- oder Familienversicherung abzustimmen. Heutzutage ist das ja auch kein Problem, da die PKV in diesen geeigneten Fällen auch z. B. mitten im Monat beginnen kann - und in diesem halben Monat auch nur der halbe Beitrag fällig ist.
[Gabs früher öfters: Die PKV-Mitgliedschaft konnte nur immer am 1. eines Monats beginnen. Dann musste bei den bisher Pflichtversicherten, deren Mitgliedschaft am 15.10. endete - also nicht in Deinem Fall - der Beginn schon am 1.10. sein, um als "unmittelbar" zu gelten, denn der 1.11. hätte eine Lücke von einem halben Monat gerissen. Dann war die Doppelversicherung leider erforderlich, aber eben nicht in der 2., sondern in der 1. Monatshälfte.]
Grüße
von GS
Bei diesen meisten ist es natürlich richtig und wichtig, den Beginn in der PKV genau mit dem Ende dieser Pflicht- oder Familienversicherung abzustimmen. Heutzutage ist das ja auch kein Problem, da die PKV in diesen geeigneten Fällen auch z. B. mitten im Monat beginnen kann - und in diesem halben Monat auch nur der halbe Beitrag fällig ist.
[Gabs früher öfters: Die PKV-Mitgliedschaft konnte nur immer am 1. eines Monats beginnen. Dann musste bei den bisher Pflichtversicherten, deren Mitgliedschaft am 15.10. endete - also nicht in Deinem Fall - der Beginn schon am 1.10. sein, um als "unmittelbar" zu gelten, denn der 1.11. hätte eine Lücke von einem halben Monat gerissen. Dann war die Doppelversicherung leider erforderlich, aber eben nicht in der 2., sondern in der 1. Monatshälfte.]
Grüße
von GS
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