Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

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Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Guterkoch
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Guterkoch » 08.10.2020, 11:49

Hallo alle zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen Postings zu meiner Frage. Es tut mir leid wenn ihr Euch deshalb in die Haare kriegt - das war nicht meine Absicht.

Zum Thema selbst:
Ich hab inzwischen bei beiden Kassen nochmal nachgefragt.
Nun bestätigen beide, dass es ausreicht eine auf ein Jahr befristete Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren um damit unter die Jahresendgeltgrenze zu kommen. Man wäre dann vom ersten Tag an versicherungspflichtig und würde in der GKV angemeldet werden.

Was mir jedoch noch nicht eindeutig klar ist: Wenn ich danach, sagen wir mal nach 2 Monaten wieder auf Vollzeit zurückgehe, wird mich dann der Arbeitgeber in der GKV abmelden und mich quasi zwingen wieder in die PKV zu wechseln? Czauderna schrieb ja "Ein Zurückverweisen an die PKV gibt es nicht." Ist das grundsätzlich immer so? Dann könnte ich ja theoretisch schon nach 4 Wochen wieder in die Vollzeit gehen....

Wenn ich das selbe tue nach 3 Monaten - besteht dann diese Gefahr nicht?

Vielen Dank!

Czauderna
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 08.10.2020, 12:21

Hallo,
erstmal vielen Dank für die vielen Postings zu meiner Frage. Es tut mir leid wenn ihr Euch deshalb in die Haare kriegt - das war nicht meine Absicht.

das glaube ich dir gerne und es tut mir auch wirklich leid, dass es zu diesen Beiträgen kam. Ich möchte jetzt auch kein weiteres Öl ins Feuer gießen
und warte erst mal die Antwort den beiden anderen Beteiligten ab, weil ich keine Reaktion auf meine Antwort möchte, sondern eine Antwort auf Deine Frage.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 10.10.2020, 22:32

Nun ja, da haben wir es wieder einmal, lieber Günter!

Du wartest hier als vermeintlich fachkundiger Moderator des Forums die Postings der Anderen ab!?!?

Es gibt jetzt aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten:

1. Möglichkeit
Du erwartest von mir oder gar Heinrich (auch langjähriger Kassenmitarbeiter), dass wir uns in die Grundsätzlichen Hinweise des des SpiBu´reinpfeiffen und dem Poster "Guterkoch" gezielte HInweise geben, denn diese fordert nicht nur er an, sondern auch Du.

Ganz ehrlich, dazu habe ich keinen Bock, obwohl ich dazu mit Sicherheit in der Lage bin. Heinrich - als langjähriger Kassenmitarbeiter -selbstverständlich auch.

Du ganz offensichtlich nicht als langjähriger Kassenmitarbeiter nicht.


2. Möglichkeit
Du als langjähriger Kassenmitarbeiter und zudem Moderator eines einschlägigen Forum´s pfeiffst Dir mal selber die Grundsätzlichen Hinweise der SpiBu`s rein. Du erkennst Du die Probleme bzw. die Fallstricke und gibst gezielt Hinweise nach deiner persönlichen Rechtsauffassung (selbstverständlich nach dem Studium der Rechtslektüre der SpiBu´s).

Alles andere ist mal wieder bla, bla, blub!

Um es zu verdeutlichen: ich habe zu diesem Problem eine klare ggf. gegenteilige Rechtsauffassung und bin ich in der Lage rechtlich zu kontern.

Ich halte mich allerdings geflissentlich raus weil Du mal wieder - ich wiederhole mich - bla, bla blub schreibst!!

@Guterkoch
Es tut mir leid, so etwas habe ich weder Zeit noch Bock! Czauderna soll es machen, er ist langjährig erfahren als Kassenmitarbeiter, zudem im wohlverdienten Ruhestand. Er hat Zeit!

Ob er allerdings in der Lage ist Dir zielgerichtete Tipps in der Praxis zu geben, wage ich jetzt schon zu bezweifeln!

Aber dafür hat er ein tolle Ausrede: er darf keine Rechtsberatung machen!

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 11.10.2020, 10:20

Guterkoch hat geschrieben:Hallo alle zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen Postings zu meiner Frage. Es tut mir leid wenn ihr Euch deshalb in die Haare kriegt - das war nicht meine Absicht.

Zum Thema selbst:
Ich hab inzwischen bei beiden Kassen nochmal nachgefragt.
Nun bestätigen beide, dass es ausreicht eine auf ein Jahr befristete Arbeitszeitreduzierung zu vereinbaren um damit unter die Jahresendgeltgrenze zu kommen. Man wäre dann vom ersten Tag an versicherungspflichtig und würde in der GKV angemeldet werden.

Was mir jedoch noch nicht eindeutig klar ist: Wenn ich danach, sagen wir mal nach 2 Monaten wieder auf Vollzeit zurückgehe, wird mich dann der Arbeitgeber in der GKV abmelden und mich quasi zwingen wieder in die PKV zu wechseln? Czauderna schrieb ja "Ein Zurückverweisen an die PKV gibt es nicht." Ist das grundsätzlich immer so? Dann könnte ich ja theoretisch schon nach 4 Wochen wieder in die Vollzeit gehen....

Wenn ich das selbe tue nach 3 Monaten - besteht dann diese Gefahr nicht?

Vielen Dank!

Hallo,
machen wir einfach mal ein Beispiel aus der Praxis unter Einbeziehung dieser drei Monate -
Herr Mustermann, seit mehreren Jahren in der PKV versichert als Angestellter über der Krankenversicherungspflichtgrenze und derzeit 50 Jahre alt, vereinbart mit seinem Arbeitgeber ab 01.01.2020 eine Arbeitszeitverkürzung und daraus folgernd auch eine Gehaltskürzung. Der Arbeitgeber stellt Krankenversicherungspflicht fest und bittet Herrn Mustermann ihm eine Krankenkasse zu benennen, bei der er ihn anmelden kann.
Herr Mustermann entscheidet sich für die GKV-Kasse XYZ und stellt dort einen Aufnahmeantrag. Auf dem Aufnahmeantrag gibt er natürlich wahrheitsgemäß an, dass er bis zum 31.12.2019 bei der PKV versichert war. Was macht nun die Kasse ?
Entweder nichts, d.h. sie stellt die Mitgliedschaft her und übersendet dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung nach § 175 SGB V oder sie befragt vorher entweder Arbeitgeber oder Herrn Mustermann , ob diese Arbeitszeitverkürzung zeitlich unter drei Monaten befristet ist oder länger oder gar unbefristet ist. Wenn sich nun herausstellt, dass die Befristung weniger als drei Monate vereinbart wurde, muss seitens der Kasse entschieden werden, ob nun tatsächlich ab dem 01.01.2020 Krankenversicherungspflicht eingetreten ist oder nicht. Ist sie eingetreten, dann ist alles klar.
Wenn nun bereits nach zwei Monaten die Arbeitszeitverkürzung hinfällig geworden ist, dann erfährt das die Kasse nicht, weil auch keine Meldung durch den Arbeitgeber erfolgen muss und die Krankenversicherungspflicht besteht trotzdem weiter bis zum 31.12.2020 und die Versicherungsfreiheit kann erst zum 01.01.2021 wieder eintreten. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn die Arbeitszeitveränderung erst nach drei Monaten, oder 5 Monaten
eintreten würde. Ab dem 01.01.2021 könnte Herr Mustermann sich freiwillig in der GKV weiter versichern.
Soweit das Beispiel zum Verfahrensablauf bei der Kasse.
Du hast recht, theoretisch reicht eigentlich schon 1 Tag Krankenversicherungspflicht oder auch Familienversicherung um sich danach freiwillig in der GKV-Kasse weiter zu versichern. Allerdings, wenn durch Arbeitgeber und oder durch Arbeitnehmer vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden, um die Krankenversicherungspflicht herbeizuführen, dann kann das auch rückwirkend aufgehoben werden. Ich hatte zwei, drei Fälle in meiner Praxis, da kam das bei einer Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung raus.
Meine Rechtsauffassung ist die, wenn zu Beginn die Krankenversicherungspflicht zweifelsfrei festgestellt wurde und keine falschen Angaben gemacht wurden, dann kann diese Krankenversicherungspflicht nicht rückwirkend aufgehoben werden.
Ich bin auf die Antwort von Heinrich gespannt.
Soweit mein bla,bla, blub.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Guterkoch » 11.10.2020, 11:55

Vielen Dank, das war jedenfalls kein bla bla blub. Ich hätte das auch so vermutet. Denn was sollte das auch mit den drei Monaten Mindestfrist. Wenn am 1.1.21 klar ist, dass ich das ganze Jahr 2021 unter der Endgeltgrenze bin, dann muss ich in die GKV. Wenn sich dann später was daran ändert können die mich ja nicht wieder aus der GKV rausschmeißen. Dafür gibts keine Rechtsgrundlage.
Was meinen die Herren Rossi und Günther dazu?

Frank
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Frank » 11.10.2020, 12:05

Hallo liebe Moderatoren und Unterstützer dieses Forums,

ich bin wirklich dankbar für jeden Kollegen der sich hier einbringt. Mir fehlt leider auch zu häufig die Zeit um hier zu antworten.
Oft bin ich auch gar nicht als PKV Mensch dazu in der Lage um freu mich um so mehr dass wir auf Spezialisten aus der GKV setzen können.

Wir machen dies hier alle ehrenamtlich. Und insbesondere bei Günter möchte ich mich bedanken, der sich seit Jahren beständig hier einbringt.

Ohne ehrenamtliche Helfer funktioniert das Forum nicht. Um so mehr bitte ich alle den positiven und respektvollen Umgang in diesem Forum zu pflegen, auch wenn wir mal in der Sache unterschiedlicher Meinung sind.

Liebe Grüße
Frank

Rossi
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 11.10.2020, 22:49

Nun ja, Frank, es geht mir ehrlich gesagt nach wie vor um die bla, bla, blub-Nummern von unserem Czauderna (langjähriger Kassenmitarbeiter).

Sorry nehme mir es nicht übel. Seit mehreren Jahren vertraue ich leider nicht mehr irgendwelchen Auskünften von langjährigen Kassenmitarbeitern, weil es einfach - noch einmal - bla, bla bub ist und die Lektüre von einschlägigen Gesetzen und ggf. Grundsätzlichen Hinweisen von Spitzenverband Bund der Kassen eine andere Lösung aufzeigt. Langjährige Kassenmitarbeiter sind entweder nicht in der Lage Gesetzestexte zu lesen oder gar zu verstehen. Dann kommen noch ggf. die Grundsätzlichen Hinweise vom Spitzenverband Bund der Kassen hinzu!

Dies hat Czauderna hier bislang leider gemacht.

Zuletzt hat er sich dann endlich mal geoutet und eine klare Empfehlung zum Einzelfall gegeben.

Vielen Dank dafür Czauderna, mehr habe ich nicht gewollt!

So verstehe ich persönlich eine Funktion als Moderator.

Ich will hoffen, dass dies künftig auch so sein wird!

Czauderna
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 12.10.2020, 11:56

Guterkoch hat geschrieben:Vielen Dank, das war jedenfalls kein bla bla blub. Ich hätte das auch so vermutet. Denn was sollte das auch mit den drei Monaten Mindestfrist. Wenn am 1.1.21 klar ist, dass ich das ganze Jahr 2021 unter der Endgeltgrenze bin, dann muss ich in die GKV. Wenn sich dann später was daran ändert können die mich ja nicht wieder aus der GKV rausschmeißen. Dafür gibts keine Rechtsgrundlage.
Was meinen die Herren Rossi und Günther dazu?


Hallo,
der Herr Günter meint dazu, dass du recht hast,eine Rückverweisung an die PKV kommt in diesem Falle natürlich nicht in Betracht.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon coajck » 12.10.2020, 16:50

Hallo @Guterkoch,

ich kann dir das genau so Bestätigen, wie @Czauderna es aus seinem Praxis Beispiel geschildert hat!
Genau so bin ich aus der PKV raus gekommen, und bin jetzt freiwilliges Mitglied in der GKV.
Bei mir ist jetzt auch schon 4 Jahre her, und da gab es noch die Einschränkung mit der Vorversicherungspflicht.
Daher ist es extrem wichtig gewesen, das der wechsel zum 1.1. eines Jahres durchgeführt wird. Weil ein verbleib in der GKV als freiwilliges Mitglied eine 12 monatige Vorversicherungszeit vorraus gesetzt hat.

Du musst dir nur bewusst sein, das du mit grosser Wahrscheinlichkeit, beim Renteneintritt, nicht den Status " Krankenkasse der Rentner" bekommst.
Was dazu führt, das du auf alle deine Einkünfte als Rentner, den KK beitrag zahlen musst.

Czauderna
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 12.10.2020, 17:25

Hallo coajck und willkommen im Forum.
Weil ein verbleib in der GKV als freiwilliges Mitglied eine 12 monatige Vorversicherungszeit voraus gesetzt hat.
Das war mal so - wer krankenversicherungspflichtig aus der PKV kam und nicht mindestens 12 Monate der GKV Kasse als Pflichtmitglied angehörte, der musste dann wegen der fehlenden Vorversicherungszeit wieder raus, d.h. er/sie konnte sich dann nicht freiwillig weiter versichern.
Durch die sog. OAV (obligatorische Anschlussversicherung) ist diese Vorversicherungszeit hinfällig geworden.
Vielen Dank für deinen ersten Beitrag.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Neb » 12.10.2020, 19:42

coajck hat geschrieben:Du musst dir nur bewusst sein, das du mit grosser Wahrscheinlichkeit, beim Renteneintritt, nicht den Status " Krankenkasse der Rentner" bekommst.


An dieser Stelle eine Frage bzw. ein Beispiel:

Erster Job mit 25, 2 Kinder (während er privat versichert ist, aber das ist wohl völlig egal), Rente mit 65, also 40 Berufsjahre, 90% der Hälfte sind 18 Jahre, 6 Jahre Vorversicherung bekommt er über die Kinder, also muss er 12 Jahre in der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich versichert sein, also mit 53 anfangen, was jetzt von den 55 gar nicht so furchtbar weit entfernt ist.

Ist diese Rechnung für die genannten Rahmenbedingungen korrekt? Falls nein, wo ist der Fehler?

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 12.10.2020, 20:28

Hallo,
es müsste noch die erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung bekannt sein, dann könnte man etwas genauer rechnen.
Die Rahmenfrist beginnt nämlich mit der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit und endet mit dem Tag vor Rentenantragstellung (ganz wichtig zu wissen, wenn es um Tage geht bei der Berechnung) - die Rahmenfrist wird in Hälfte "durchgeschnitten" und in der zweiten Hälfte greift dann die 9/10 Regelung.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Neb » 13.10.2020, 07:35

Hallo Czauderna,

danke für Deine Antwort. Das ist soweit verstanden, drum begann ich mit "Erster Job mit 25". Was fehlt an dieser Angabe?

Mir geht es vor allem, und das kommt auch in Deiner späteren textlichen Beschreibung nicht vor, darum, ob ich das richtig verstehe mit der Anrechnung der Kinder, vor allem, wenn sie geboren werden, während alle Beteiligten privat versichert sind.

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 13.10.2020, 09:40

Hallo,
tatsächlich, das mit den 25 Jahren habe ich glatt überlesen - sorry.
Was die Anrechnung betrifft - ja, werden berücksichtigt - hier habe ich eine etwas ausführliche Erläuterung dazu - https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/73257/pauschal_drei_jahre_pro_kind_anrechnen?dscc=ok
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Guterkoch » 17.10.2020, 13:15

Hallo zusammen,
das mit der Krankenversicherung für Rentner ist interessant und das muss ich noch prüfen. Ich kann ja bei der Rentenversicherung anfragen seit wann ich genau rentenversicherungspflichtig beschäftigt war. Und ich gehe davon aus dass ich vermutlich bis zum 67sten Lebensjahr arbeiten werde. Dann könnte es noch reichen.

Mit meinem Arbeitgeber hab ich gesprochen - eine Reduzierung auf 50 % befristet auf ein Jahr geht problemlos. Nun muss ich noch checken ob ich auch vorzeitig wieder auf Vollzeit gehen kann - z.B. nach 2 Monaten.

Bleibt eigentlich nur noch die Frage ob ich es wirklich tun soll - sprich - wird es sich finanziell wirklich auszahlen? Meine Kinder sind 5 und 9 Jahre alt.
Ich bin 53. Derzeit zahle ich im Monat 64 € mehr für die drei Privatversicherungen wie ich als GKV-Mitglied zahlen würde.
Aber ich denke dass das später sehr viel mehr wird. Sprich - der Wechsel in die GKV würde sich absolut bezahlt machen - ganz besonders in 10 oder 15 Jahren.
Wie seht ihr das: Ist es überhaupt vorstellbar, dass ich den Wechsel in die GKV bereuen werden?

Eins ist mir klar - ob GKV oder PKV - in beiden Fällen schaut es nicht rosig aus - für uns alle. Aber die GKV dürfte das kleinere Übel sein - right?
Zuletzt geändert von Guterkoch am 17.10.2020, 13:43, insgesamt 1-mal geändert.


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