Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

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Guterkoch
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Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Guterkoch » 01.10.2020, 10:32

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zu den Rahmenbedingungen für einen Wechsel von der PKV in die GKV.
Meine Situation: Ich bin 53, zwei Kinder, Angestellter mit einem Gehalt deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 62550 €/Jahr.
Ich bin sein 2011 in der PKV.
Nun möchte ich in die GKV zurück bevor ich 55 Jahre alt bin.
Wenn ich mit meinem Arbeitgeber vereinbare auf Teilzeit zugehen (50 %) dann komme ich unter die Grenze von 62.550 € und bin damit versichereungspflichtig, komme also in die GKV.

Nun habe ich mich bei zwei Betriebskrankenkassen informiert und 2 unterschiedliche Aussagen bekommen.

Aussage eins: Ich kann mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Reduzierung der Arbeitszeit auf ein Jahr befristet ist, ich also nach einem Jahr automatisch wieder in Vollzeit gehe. Das reicht um damit in die GKV zu kommen. Wenn ich dann nach Ablauf von mindestens 3 Monaten und einem Tag wieder mit dem Arbeitgeber Vollzeit vereinbare, bleibe ich dennoch in der GKV.

Aussage zwei: Eine zeitlich befristete Reduzierung der Arbeitszeit wird nicht anerkannt als Wechselgrund in die GKV. Sie muss unbefristet sein. Dann kann ich in die GKV wechseln. Wenn ich dann danach wieder auf Vollzeit gehe, selbst nach einem Monat, bleibe ich in der GKV.

Was ist nun richtig? Ich würde nur ungern eine unbefristete Reduzierung der Arbeitszeit unterzeichnen - selbst dann wenn mir mein Vorgesetzter versprechen würde, dass ich jederzeit wieder auf Vollzeit gehen kann. Denn in der aktuellen Wirtschaftslage kann alles geschehen. Ist aber Aussage 1 richtig bin ich spätestens nach einem Jahr wieder in Vollzeit.

Vielen Dank für Eure Information!

Czauderna
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Re: Wechsel zur PKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 01.10.2020, 10:59

Hallo und willkommen im Forum
ich denke, dass sich da noch der eine oder andere, aktive Experte dazu melden wird.
Die genannte Frist von drei Monate ist mir nicht bekannt.
Grundsätzlich gilt, wenn durch Reduzierung der Arbeitszeit Krankenversicherungspflicht eintritt, dann muss zwingend durch den Arbeitgeber die Anmeldung bei einer GKV-Kasse erfolgen, ausgenommen es liegt eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht vor oder ein Wechsel ist wegen des Alters nicht (mehr) möglich. Wenn nun die Krankenversicherungspflicht wieder endet, und das kann bei gleichen Arbeitgeber nur mit Ablauf des Kalenderjahres sein, in dem die Bemessungsgrenze überschritten wurde, dann muss der Arbeitgeber zum 31.12. eine Abmeldung des Arbeitnehmers als Krankenversicherungspflichtiger vornehmen, d.h. die Mitgliedschaft endet (erst mal). Weist nun der Betreffende der GKV-Kasse keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz, also hier eine PKV, nach, dann verbleibt der Betreffende aufgrund der sog. OAV (Obligatorische Anschlussversicherung) als freiwilliges Mitglied in der GKV. Ein Zurückverweisen an die PKV gibt es nicht.
Ich würde sowieso immer eine unbefristete Verkürzung der Arbeitszeit vorziehen - Nachbessern kann man später immer noch.
Gruss
Czauderna

Guterkoch
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Guterkoch » 01.10.2020, 11:31

Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Diesen Teilsatz "....und das kann bei gleichen Arbeitgeber nur mit Ablauf des Kalenderjahres sein, in dem die Bemessungsgrenze überschritten wurde,....." hab ich noch nicht ganz verstanden.
Ich drück es mal in meinen Worten aus:
- Ich reduziere meine Arbeitszeit ab 01.01.2021 befristet bis Ende 2021 auf 50 % und komme so unter die Bemessungsgrenze
- daraufhin muss mich der Arbeitgeber bei einer GKV anmelden - sprich, ich bin dann ab 01.01.2021 in der GKV
- Am 15.03.21 vereinbare ich mit meinem Arbeitgeber wieder auf Vollzeit zu gehen und zwar ab 01.04.2021
- Ich verbleibe dennoch bis Ende 2021 in der GKV - dann würde meine Mitgliedschaft in der GKV enden. Da ich aber über keine andere (private) Krankenversicherung verfüge, bleibe ich dauerhaft als freiwillig Versicherter in der GKV - natürlich sind dann meine Kinder bei mir mitversichert.

Ist das so richtig? Und gilt generell die Regel dass eine Zurückweisung in die PKV nicht möglich ist?

Das mit der unbefristeten Verkürzung der Arbeitszeit ist riskant. Auf Dauer würde mir das halbe Gehalt schon fehlen. Ein Jahr geht das, aber nicht länger.

Czauderna
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 01.10.2020, 11:50

Hallo,
ja, dem ist so - wenn während eines Kalenderjahres aufgrund einer Gehaltserhöhung die Krankenversicherungspflichtgrenze (auch die des nächsten Jahres) überschritten wird, dann endet die Krankenversicherungspflicht erst zum 31.12. dieses Kalenderjahres und solange dauert auch die Pflichtmitgliedschaft bei der GKV-Kasse.
Es liefe dann genau so ab wie du es auch verstanden und geschrieben hast.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 03.10.2020, 23:54

Nun ja, Günter.

Belege es doch einfach mit den gesetzlichen Vorschriften hierzu!!! In Deutschland ist doch alles geregelt oder nicht!?

Das Posting von Guterkoch zeigt doch eindeutig, dass er offensichtlich von 2 Kassen total unterschiedliche Auskünfte erhalten hat. Hat jede Kasse für sich ein eigenes SGB V oder gibt es in Deutschland ein SGB V, welches für alle Kassen gültig ist, aber offensichtlich anders ausgelegt wird???

Jetzt postet Du etwas, ohne es zu belegen.

Wem soll Guterkoch jetzt Glauben schenken!?!?!?

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 04.10.2020, 11:42

Rossi hat geschrieben:Nun ja, Günter.

Belege es doch einfach mit den gesetzlichen Vorschriften hierzu!!! In Deutschland ist doch alles geregelt oder nicht!?

Das Posting von Guterkoch zeigt doch eindeutig, dass er offensichtlich von 2 Kassen total unterschiedliche Auskünfte erhalten hat. Hat jede Kasse für sich ein eigenes SGB V oder gibt es in Deutschland ein SGB V, welches für alle Kassen gültig ist, aber offensichtlich anders ausgelegt wird???

Jetzt postet Du etwas, ohne es zu belegen.

Wem soll Guterkoch jetzt Glauben schenken!?!?!?


Hallo,
das weiß ich nicht, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass sich der eine oder andere Experte dazu noch äußern wird. Das hast Du jetzt getan.
Deine Frage ist berechtigt - vielleicht glaubt er ja dir
Gruss
Günter

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 04.10.2020, 20:56

Ganz ehrlich Günter!

Wenn Du es als Moderator nicht weißt, dann halte dich doch einfach raus und stifte ggf. keine Verwirrung an.

Du schreibst nachfolgendes:

Zitat:
Die genannte Frist von drei Monate ist mir nicht bekannt.

Ich kannte diese Frist (3 Monate) bislang auch nicht. habe aber erst einmal mir die entsprechenden Gesetzestexte reingepfiffen. Danach bin ich ins grübeln gekommen. Was habe ich danach gemacht? Ich habe hier erst einmal gründlich recherchiert!

Du als ehemaliger Kassenmitarbeiter müsstes doch wissen, dass vieles vom SpiBu einheitlich in Deutschland für die Kassen geregelt wird.

Bei meinen Recherchen bin ich dann auf nachfolgende Grundsätzliche Hinweise Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten
der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019 gestoßen.

Guckst Du hier:

https://www.tk.de/resource/blob/2038142 ... e-data.pdf

In diesen Grundsätzlichen Hinweisen gibt es dann einen Punkt 5. "Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der
Jahresarbeitsentgeltgrenze ....."


Jenes ist doch genau das, was Guterkoch wissen will. Boah, dort ist die Rede von den 3 Monaten, jenes war Dir bislang nicht bekannt. Nun ja, ich als Nichtsofa habe für diese Recherchen knapp 10 Minuten gebraucht!!!

Last und least muss man diese Grundsätzlichen Hinweise vernünftig lesen und verstehen und ggf. Guterkoch gute Tipps geben. Denn genau deswegen hat er sein Problem hier eingestellt.

Guterkoch ist bislang der Ansicht, dass er seine Arbeitszeit auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren muss, um wieder in die GKV zu kommen.

Ich bin dort anderer Ansicht. Guterkoch muss es nicht (50 % der Arbeitszeit). Er muss seine Arbeitszeit nur zielgerichtet herunterschrauben.

Aber das wirst Du ggf. an dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre vielleicht auch feststellen!!

GS
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon GS » 04.10.2020, 23:58

Hallo rossi,
In der Sache liegst Du mal wieder richtig, wie so gut wie immer. Und zuletzt den argumentativen Ball auch immer zielführend flach gehalten. Bis jetzt. Wem nützt es nun aber, eine Steilvorlage von wem auch immer gleich in eine Kerze zu verwandeln? Bei der niemand weiß, wem sie als erstes vor – nicht „auf“ – die Füße fallen wird?

Doch, einen weiß ich. Einen, dem die kurze und knackige
Latrinenparole:
„einmal privat, immer privat!“

schon seit jeher suspekt war. Die zwar schon vor 2013 oft genug fehlging, aber seither definitiv zum alten Kasseneisen zählt.

Gruß
von GS

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 05.10.2020, 09:48

Hallo Rossi,
zum Glück haben wir ja auch noch dich als Moderator, der allerdings scheinbar immer nur dann hier auftritt, wenn er seinen Kollegen "anmachen" kann, ansonsten hält er sich vornehm zurück.
Was deinen Rat betrifft, von wegen des "raushalten" - Ich habe mein" Moderatorenhandbuch" gerade nicht zur Hand und auch die Passage daraus nicht mehr im Kopf, in der es heißt, dass der Moderator Rossi die "Marschrichtung" vorgibt
Nicht an mich solltest du deinen Beitrag richten, sondern an den fragenden - der weiß nun hoffentlich genauer Bescheid.
Gruss
Guenter

Rossi
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 05.10.2020, 16:40

Nun ja, Günter, ich trete hier in der letzten Zeit nicht mehr häufig auf. Warum? Weil ich dazu leider nicht die nötige Zeit habe. Ich habe mittlerweile andere Schwerpunkte!

Aber wenn dann Postings kommen, wo Du als Moderator mal wieder bla, bla, blub schreibst, dann nehme ich mir die Zeit und recherchiere. Dies bla, bla, blub fällt mir in der letzten Zeit bei Dir häufiger auf.

Du bist hier auch Moderator, Du bist von Haus aus gelernter Sofa mit über 45 Jahren Berufserfahrung! Du bist in dem wohlverdienten Ruhestand und hast Zeit! Etwas besseres darf es doch normalerweise nicht geben?!

Vielleicht denkst Du einfach mal darüber nach!

Czauderna
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 05.10.2020, 17:46

Rossi hat geschrieben:Nun ja, Günter, ich trete hier in der letzten Zeit nicht mehr häufig auf. Warum? Weil ich dazu leider nicht die nötige Zeit habe. Ich habe mittlerweile andere Schwerpunkte!

Aber wenn dann Postings kommen, wo Du als Moderator mal wieder bla, bla, blub schreibst, dann nehme ich mir die Zeit und recherchiere. Dies bla, bla, blub fällt mir in der letzten Zeit bei Dir häufiger auf.

Du bist hier auch Moderator, Du bist von Haus aus gelernter Sofa mit über 45 Jahren Berufserfahrung! Du bist in dem wohlverdienten Ruhestand und hast Zeit! Etwas besseres darf es doch normalerweise nicht geben?!

Vielleicht denkst Du einfach mal darüber nach!


Hallo Rossi,
ich verstehe zwar nicht was Du meinst mit dem, was Du geschrieben hast, aber ich finde es toll, wenn Du recherchierst, um meine Beiträge zu ergänzen, sehr kollegial. Nehme ich gerne in Anspruch, weil von "Rechtsberatung", wie du weißt, bin ich nicht so der Freund. Als Gegenleistung verzichte ich dafür künftig auf direkte Antworten.
Gruss
Günter

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 05.10.2020, 19:01

Okay, jetzt kommt die Schiene mit der Rechtsberatung oder auch nicht?!

Die Überschift des Threads lautet:

Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Guter Koch hat ausdrücklich um konkrete Stellungnahme bzw. Hilfe gebeten. Du hast mal wieder bla, bla und blub eingestellt.

Jetzt versuchst Du dich wie ein Aal (ziemlich glatt) und dann auch noch mit Vaseline eingeschmiert (noch glitschiger) daraus herauszuwinden.

Ich weiß jetzt nicht, wie Du deine Funktion hier im Forum als Moderator siehst? Bla, bla, Blubnummern gepaart mit Unwissenheit???!!!

Noch einmal: von Dir als Moderator erwarte ich ggf. fundierte Auskünfte. Sonst solltest Du es einfach sein lassen!

Halte Dich dann einfach raus, mehr nicht! Jenes ist doch nicht schwer oder?!

Alles andere ist eine Muppetshow!

heinrich
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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon heinrich » 05.10.2020, 20:31

das ist die entscheidende Passage aus dem vom Rossi spendierten link
https://www.tk.de/resource/blob/2038142 ... e-data.pdf



Darüber hinaus lässt eine zeitlich befristete Minderung des laufenden Arbeitsentgelts bei a b s e h b a r e r R ü c k k e h r zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung die Versicherungs f r e i h e i t dann f o r t b e s t e h e n (Anmerkung:es besteht als KEINE Krankenversicherungspflicht), wenn die Entgeltminderung nur von k u r z e r Dauer ist und insofern bei einer Gesamtschau nicht von einem regelmäßigen (geminderten) Arbeitsentgelt ausgegangen werden kann. Für eine Entgeltminderung von nur kurzer Dauer kann nicht auf starre Zeitgrenzen zurückgegriffen werden; sie (Anmerkung: die kurze Dauer, die weiter keine Krankenversicherungspflicht begründet) ist in aller Regel jedoch anzunehmen, wenn die vorübergehende Minderung des Arbeitsentgelts n i c h t mehr als d r e i Monate ausmacht.

meine Anmerkung: ich hatte das im Frühjahr 2019 gelesen und war auch erstaunt, dass man nun , ohne dass es dazu Rechtsprechung gab, diese Rechtsaufassung seitens des Spitzenverbandes vertrat.
Frag mich bitte keiner was: "in aller Regel" bedeutet und wie man "in aller Regel" auslegt

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Czauderna » 06.10.2020, 10:11

Hallo Heinrich,
vielen Dank für die ergänzende Erläuterung - jetzt ist auch die Sache mit den drei Monaten verständlich erklärt, hoffen wir, dass "Guter Koch" jetzt ausreichend informiert ist.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel zur GKV über Teilzeit - was ist richtig?

Beitragvon Rossi » 06.10.2020, 20:19

Vielen Dank Heinrich für die Unterstützung hier.

Für mich ist die Passage aus den Grundsätzlichen Hinweisen hinsichtlich der 3 Monate auch nicht so ganz nachvollziehbar.

Aber: Solange dies in den Grundsätzlichen Hinweisen des SpiBu´s so drinne steht, dann wird sich jede Kasse in Deutschland an diesen 3 Monaten daran halten. Oder siehst Du es anders? Ich glaube es kaum!!

Guter Koch hat es ja schon eingewendet, dass er diese Auskunft von einer Kasse erhalten hat (er kommt auf die letzten 3 Monate an).

Von einer anderen Kasse hat er eine ganz andere Auskunft erhalten (es ist überhaupt nicht möglich / die 3 Monate spielen keine Rolle), die aus meiner Sicht natürlich völlig falsch war.

Ich hier als Moderator verstehe meine Aufgabe darin, dass ich dem Poster durch meine Fachkompetenz genau zu posten, ob jenes wohl richtig sein kann oder nicht.

Genau jenes habe ich hier gemacht.

Jetzt kommt der andere Moderator in diesem Forum, unser Czauderna, als langjähriger Mitarbeiter einer ganz großen Kasse in Deutschland, mit ca. 45 Jahren Berufserfahrung!!!

Er sieht meine kritische Betrachtung als nicht zulässige Rechtsberatung an. Er selber schreibt nur bla, bla , blub!!!

Ich verstehe ihn leider derzeit noch nicht!!!

Wer kann mir in diesem Forum die Erleuchtung bringen!?!?


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