Hallo,
Meine Frau (Lehrerin/Beamte) und ich (Selbstständig) sind beide privat versichert.
Können wir unser Kind (welches noch nicht auf der Welt ist) bei meiner Frau versichern oder muss es bei mir versichert werden da ich mehr verdiene?
Privat versichert muss es ja auf jeden Fall werden.
Besser wäre es natürlich bei meiner Frau da es hier günstiger wäre.
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Schöne Grüße
Wo Kind versichern? Beide PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Folgende Aspekte kommen mir ergänzend zu den bereits von Dir genannten (Beihilfe) in den Sinn, ohne den Anspruch, eine abschließende Antwort gegeben zu haben:
1. Es gibt in diesem Fall keine direkten rechtlichen Vorgaben, dass das Kind beim Besserverdiener versichert sein muss.
2. Erschwerungsneutrale Nachversicherung gibt es grundsätzlich nur in den Tarifen, in denen die Eltern versichert sind, heißt:
(a) Wenn Ihr beide leistungsschwache Tarif habt, könnt Ihr nicht Euer Kind ohne Weiteres (d. h. zum Beispiel ein gleichzeitiges Upgrade bei Euch selbst) in einem leistungsstarken Tarif versichern.
(b) Sogar im Jahr 2020 oder 2021 kann über diesen Umweg noch ein Bisex-Tarif neu abgeschlossen werden, nämlich dann, wenn Du noch in einem drin bist und das Kind nach Dir nachversicherst.
3. In Deinem Fall wohl nicht relevant, aber allg.: Wenn der AG-Anteil noch nicht ausgeschöpft ist, kann der verbleibende Teil auch für die Kinderversicherung genutzt werden.
1. Es gibt in diesem Fall keine direkten rechtlichen Vorgaben, dass das Kind beim Besserverdiener versichert sein muss.
2. Erschwerungsneutrale Nachversicherung gibt es grundsätzlich nur in den Tarifen, in denen die Eltern versichert sind, heißt:
(a) Wenn Ihr beide leistungsschwache Tarif habt, könnt Ihr nicht Euer Kind ohne Weiteres (d. h. zum Beispiel ein gleichzeitiges Upgrade bei Euch selbst) in einem leistungsstarken Tarif versichern.
(b) Sogar im Jahr 2020 oder 2021 kann über diesen Umweg noch ein Bisex-Tarif neu abgeschlossen werden, nämlich dann, wenn Du noch in einem drin bist und das Kind nach Dir nachversicherst.
3. In Deinem Fall wohl nicht relevant, aber allg.: Wenn der AG-Anteil noch nicht ausgeschöpft ist, kann der verbleibende Teil auch für die Kinderversicherung genutzt werden.
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Hallo,
da ihr die Wahl habt, also über die Mutter versichern.
da ihr die Wahl habt, also über die Mutter versichern.
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Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
Dann werden wir das Kind bei der Frau versichern.
Sofern meine Frau einen schwachen Tarif hat (muss ich noch prüfen) könnte Sie doch ggf. vor der Geburt bzw. vor dem melden des Kindes ein Tarifupgrade machen, oder?
Schöne Grüße
Anton
vielen Dank für die Antworten.
Dann werden wir das Kind bei der Frau versichern.
Sofern meine Frau einen schwachen Tarif hat (muss ich noch prüfen) könnte Sie doch ggf. vor der Geburt bzw. vor dem melden des Kindes ein Tarifupgrade machen, oder?
Schöne Grüße
Anton
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Hallo und willkommen im Forum
nur zur Vermeidung von Irrtümern - es geht schon um die deutsche PKV - ich frage deshalb, weil dein Name "Antonaustirol" auch vermuten lassen könnte, dass ihr aus Österreich kommt.
Gruss
Czauderna
nur zur Vermeidung von Irrtümern - es geht schon um die deutsche PKV - ich frage deshalb, weil dein Name "Antonaustirol" auch vermuten lassen könnte, dass ihr aus Österreich kommt.
Gruss
Czauderna
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Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
nur zur Vermeidung von Irrtümern - es geht schon um die deutsche PKV - ich frage deshalb, weil dein Name "Antonaustirol" auch vermuten lassen könnte, dass ihr aus Österreich kommt.
Gruss
Czauderna
Ja wir leben in Deutschland. Den Namen habe ich gewählt weil mir nichts besseres eingefallen ist.
War evtl. nicht die beste Wahl
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Antonaustirol hat geschrieben:Sofern meine Frau einen schwachen Tarif hat (muss ich noch prüfen) könnte Sie doch ggf. vor der Geburt bzw. vor dem melden des Kindes ein Tarifupgrade machen, oder?
1. Wenn die PKV das Kind auch so (d. h. ohne Nachversicherung) versichert, weil sie kein Risiko sehen (z. B. keine Frühgeburt, keine Komplikationen etc.), ist die Versicherung Deiner Frau egal.
2. Falls man wegen eines Risikozuschlags gem. 1. von einer erschwerungsneutralen Nachversicherung profitieren möchte, hängt die Antwort auf Deine Frage davon ab, ob die PKV sie ohne Risikozuschläge höherversichern würde, oder, falls Zuschläge fällig würden (was ich im Rahmen einer Schwangerschaft, die bei der Gesundheitsprüfung nur "verschwiegen" werden darf, wenn noch unbekannt, für nicht so unwahrscheinlich halte) welche Optionsrechte Deine Frau in ihren Versicherungsbedingungen stehen hat. Es gibt mind. einen Tarif einer PKV, bei dem klar drin steht, dass bei Geburt eines Kindes die Mutter ein Upgrade durchführen kann (in dem konkreten Fall in meinem Kopf aber dennoch mit Risikozuschlägen, die aber auf 100% des auf die Leistung entfallenden Beitragsteils limitiert sind).
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Hallo Neb,
das hier
Und das hier
Aber unabhängig davon: Auch wenn die Mutter anlässlich der Geburt ihres Kindes ihren eigenen Versicherungsschutz tariflich <<abgräten>> kann, heißt das noch nicht, dass der entsprechend aufgewertete Tarif auch dem neugeborenen Kind zusteht, denn er hat dann ja noch keine 3 Monare in dieser Form bestanden?
Außer wenn sie Glück hat und ausgerechnet in dem Tarif versichert ist, der die Aufwertung auch für das Neugeborene einschließt, in dem Fall natürlich mit begrenztem Risikozuschlag.
Vorschlag jenseits von oben 1.
Prüfen (lassen), ob Vater oder Mutter die relativ besseren Kostenerstattungstarife haben. Wenn es der Vater ist, bei dessen Anbieter die Beihilfetarife checken (lassen), und wenn ok, den väterlichen Anbieter wählen und "simultan" mit der Kindernachversicherung den Wechsel in die grundsätzlich gleichartigen Beihilfetarife bewerkstelligen lassen.
Auch Kombinationen sind möglich: Der Vater hat die besseren Kostentarife, aber z. B. kein Krankenhaustageld. Was aber die Mutter in ihrem Vertrag für sich vereinbart hat. Oder eben umgekehrt. Wenn das Kind gesundheitlich in den Kostentarifen auf die Kindernachversicherung angewiesen ist, wären die Eltern m. E. mit dem Löffel balbiert, wenn sie die Chance auf ein risikofragenfreies KHT sausen lassen würden.
Gruß
von GS
das hier
ist grundsätzlich richtig. Es gibt aber Fälle, in denen bei der Suche nach dem nunmehr "optimalen" Versicherer die fraglichen 2 Monate plötzlich ganz kurz wurden, zumal wenn in dieser Zeit beim Kind bisher nicht gewesene Komplikationen eintraten. Und wuppdich, waren sie um, die 2 Monate.Neb schreibt
1. Wenn die PKV das Kind auch so (d. h. ohne Nachversicherung) versichert, weil sie kein Risiko sehen (z. B. keine Frühgeburt, keine Komplikationen etc.), ist die Versicherung Deiner Frau egal.
Und das hier
hast Du Dir vor dem Absenden wirklich nochmals durchgelesen?2. Falls man wegen eines Risikozuschlags gem. 1. von einer erschwerungsneutralen Nachversicherung profitieren möchte, hängt die Antwort auf Deine Frage davon ab, ob die PKV sie ohne Risikozuschläge höherversichern würde, oder, falls Zuschläge fällig würden (was ich im Rahmen einer Schwangerschaft, die bei der Gesundheitsprüfung nur "verschwiegen" werden darf, wenn noch unbekannt, für nicht so unwahrscheinlich halte) welche Optionsrechte Deine Frau in ihren Versicherungsbedingungen stehen hat. Es gibt mind. einen Tarif einer PKV, bei dem klar drin steht, dass bei Geburt eines Kindes die Mutter ein Upgrade durchführen kann (in dem konkreten Fall in meinem Kopf aber dennoch mit Risikozuschlägen, die aber auf 100% des auf die Leistung entfallenden Beitragsteils limitiert sind).
Aber unabhängig davon: Auch wenn die Mutter anlässlich der Geburt ihres Kindes ihren eigenen Versicherungsschutz tariflich <<abgräten>> kann, heißt das noch nicht, dass der entsprechend aufgewertete Tarif auch dem neugeborenen Kind zusteht, denn er hat dann ja noch keine 3 Monare in dieser Form bestanden?
Außer wenn sie Glück hat und ausgerechnet in dem Tarif versichert ist, der die Aufwertung auch für das Neugeborene einschließt, in dem Fall natürlich mit begrenztem Risikozuschlag.
Vorschlag jenseits von oben 1.
Prüfen (lassen), ob Vater oder Mutter die relativ besseren Kostenerstattungstarife haben. Wenn es der Vater ist, bei dessen Anbieter die Beihilfetarife checken (lassen), und wenn ok, den väterlichen Anbieter wählen und "simultan" mit der Kindernachversicherung den Wechsel in die grundsätzlich gleichartigen Beihilfetarife bewerkstelligen lassen.
Auch Kombinationen sind möglich: Der Vater hat die besseren Kostentarife, aber z. B. kein Krankenhaustageld. Was aber die Mutter in ihrem Vertrag für sich vereinbart hat. Oder eben umgekehrt. Wenn das Kind gesundheitlich in den Kostentarifen auf die Kindernachversicherung angewiesen ist, wären die Eltern m. E. mit dem Löffel balbiert, wenn sie die Chance auf ein risikofragenfreies KHT sausen lassen würden.
Gruß
von GS
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
GS hat geschrieben:Und das hierhast Du Dir vor dem Absenden wirklich nochmals durchgelesen?2. Falls man wegen eines Risikozuschlags gem. 1. von einer erschwerungsneutralen Nachversicherung profitieren möchte, hängt die Antwort auf Deine Frage davon ab, ob die PKV sie ohne Risikozuschläge höherversichern würde, oder, falls Zuschläge fällig würden (was ich im Rahmen einer Schwangerschaft, die bei der Gesundheitsprüfung nur "verschwiegen" werden darf, wenn noch unbekannt, für nicht so unwahrscheinlich halte) welche Optionsrechte Deine Frau in ihren Versicherungsbedingungen stehen hat. Es gibt mind. einen Tarif einer PKV, bei dem klar drin steht, dass bei Geburt eines Kindes die Mutter ein Upgrade durchführen kann (in dem konkreten Fall in meinem Kopf aber dennoch mit Risikozuschlägen, die aber auf 100% des auf die Leistung entfallenden Beitragsteils limitiert sind).
Aber unabhängig davon: Auch wenn die Mutter anlässlich der Geburt ihres Kindes ihren eigenen Versicherungsschutz tariflich <<abgräten>> kann, heißt das noch nicht, dass der entsprechend aufgewertete Tarif auch dem neugeborenen Kind zusteht, denn er hat dann ja noch keine 3 Monare in dieser Form bestanden?
Außer wenn sie Glück hat und ausgerechnet in dem Tarif versichert ist, der die Aufwertung auch für das Neugeborene einschließt, in dem Fall natürlich mit begrenztem Risikozuschlag.
Ja, genau Deinen letzten Satz hatte ich im Kopf, aber nicht umfassend schriftlich dargelegt. Hast Du darüber hinaus noch inhaltliche Punkte, weswegen ich mir meinen Absatz nochmal hätte durchlesen sollen?
GS hat geschrieben:Vorschlag jenseits von oben 1.
Prüfen (lassen), ob Vater oder Mutter die relativ besseren Kostenerstattungstarife haben. Wenn es der Vater ist, bei dessen Anbieter die Beihilfetarife checken (lassen), und wenn ok, den väterlichen Anbieter wählen und "simultan" mit der Kindernachversicherung den Wechsel in die grundsätzlich gleichartigen Beihilfetarife bewerkstelligen lassen.
Auch Kombinationen sind möglich: Der Vater hat die besseren Kostentarife, aber z. B. kein Krankenhaustageld. Was aber die Mutter in ihrem Vertrag für sich vereinbart hat. Oder eben umgekehrt. Wenn das Kind gesundheitlich in den Kostentarifen auf die Kindernachversicherung angewiesen ist, wären die Eltern m. E. mit dem Löffel balbiert, wenn sie die Chance auf ein risikofragenfreies KHT sausen lassen würden.
Diese beiden Aspekte sind ein echter Mehrwert zur Beantwortung der Fragestellung!
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
GS hat geschrieben:Es gibt aber Fälle, in denen bei der Suche nach dem nunmehr "optimalen" Versicherer die fraglichen 2 Monate plötzlich ganz kurz wurden, zumal wenn in dieser Zeit beim Kind bisher nicht gewesene Komplikationen eintraten.
Kein ganz uninteressanter Aspekt, den ich für den interessierten Leser so rum formulieren würde: Sich, wie der OP, vor der Geburt über die richtige PKV Gedanken zu machen und alles in die Wege zu leiten (Entscheidung, welche Versicherung, Papierkram, bis man das Antragsformular mit Gesundheitsprüfung in den Händen hält), wenn man erstmal von einer Nachversicherung absehen und sich einer Gesundheitsprüfung stellen möchte, macht in jedem Fall erheblich mehr Sinn.
Dann könnte man, wenn man nichts Besseres zu tun, am Tag der Geburt die Gesundheitsfragen beantworten (hat sicher auch direkteren Zugang zu ärztlicher Beratung bei der Beantwortung, falls nötig). Damit ist das Risiko zusätzlicher Komplikationen aus der Welt und besondere Nachteile kann ich dabei keine erkennen.
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Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Die werdende Mutter ist in der 4. Schwangerschaftswoche.
Also noch sehr früh. Deshalb wäre doch für ein "Upgrade" noch genügend Zeit, oder?
Also noch sehr früh. Deshalb wäre doch für ein "Upgrade" noch genügend Zeit, oder?
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Wenn Sie die Gesundheitsprüfung "besteht", ja (was mit Schwangerschaft schwierig sein könnte; in diesem Zusammenhang könnte man übrigens ganz konkret die Frage stellen, ob man ganz allgemein in der 4. Schwangerschaftswoche bereits von dieser Schwangerschaft nachweislich wusste - ganz klar ohne hier irgendeine Form eine Handlungsempfehlung nahelegen zu wollen, man muss bei einer Gesundheitsprüfung angeben, was man weiß).
Wenn nicht, hängt es von der konkreten Formulierung in den AVB ab. Bei dem Tarif, den ich im Kopf habe, ist das Upgrade zeitlich mit dem Tag der Geburt verknüpft.
Wenn nicht, hängt es von der konkreten Formulierung in den AVB ab. Bei dem Tarif, den ich im Kopf habe, ist das Upgrade zeitlich mit dem Tag der Geburt verknüpft.
Re: Wo Kind versichern? Beide PKV
Hallo Neb
Vielleicht im Gegensatz zu dieser Sicht der Dinge:
Wir sind hier aber nicht nur unter uns. Vielleicht bin ich ja auch nur der Einzige hier, der das ein wenig eng sieht.
Es ging um den 1. und längeren der beiden Sätze. Nach meinem Gefühl mussten auch verständige, aber doch fachfremde Mitleser diesen Satz wohl dreimal lesen, bis sie seine Struktur durchschaut und dann den Inhalt verstanden haben. Leider habe ich mich gestern abend hinreißen lassen, das mit meiner Zwischenfrage indirekt anzudeuten. Ich räume ein, dass man sich wegen solcher Sachen nicht gegenseitig beschulmeistern muss. Und nein, sachlich/inhaltlich gabs nichts zu meckern.Du schreibst am 6.10.
Ja, genau Deinen letzten Satz hatte ich im Kopf, aber nicht umfassend schriftlich dargelegt. Hast Du darüber hinaus noch inhaltliche Punkte, weswegen ich mir meinen Absatz nochmal hätte durchlesen sollen?
Vielleicht im Gegensatz zu dieser Sicht der Dinge:
Böse, aber auch weniger böse Zungen könnten diese Ansicht vertreten: Damit wird eine gewisse zweifelhafte Handlungsmöglichkeit zwar nicht explizit empfohlen, aber ohne Not kommuniziert, dass es sie gibt. Es mag natürlich andere Ansichten dazu geben - ok.Du schreibst am 7.10.
Wenn Sie die Gesundheitsprüfung "besteht", ja (was mit Schwangerschaft schwierig sein könnte; in diesem Zusammenhang könnte man übrigens ganz konkret die Frage stellen, ob man ganz allgemein in der 4. Schwangerschaftswoche bereits von dieser Schwangerschaft nachweislich wusste - ganz klar ohne hier irgendeine Form eine Handlungsempfehlung nahelegen zu wollen, man muss bei einer Gesundheitsprüfung angeben, was man weiß).
Wir sind hier aber nicht nur unter uns. Vielleicht bin ich ja auch nur der Einzige hier, der das ein wenig eng sieht.
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