Hallo zusammen,
Ich werde demnächst Beamtenanwärter und hab somit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln. Gerne würde ich natürlich auch meine beiden Kinder dort versichern.
Wenn eines der Kinder krank wird, dann gibt es ja von der PKV keine Lohnfortzahlung, anders als wie bei der GKV.
Da meine Frau weiterhin in der GKV bleibt , meinte der Versicherungsvertreter, wir können unsere Kinder auch weiterhin zusätzlich über die Familienversicherung in der GKV lassen. Diese müssten wir dann nutzen wenn es im eine Krankschreibung geht.
Er sagt man befindet sich damit in einer Grauzone.
Ist es wirklich so? Ich meine die Kinder sind ja eh umsonst in der GKV... also was spricht dagegen? Oder ist es doch nicht erlaubt?
Danke für Antworten!
LG
Dennis
Kinder in PKV und Familienversicherung
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Re: Kinder in PKV und Familienversicherung
Hallo Shokkel,
um welchen Beihilfeträger geht es? Bund? Bundesland - wenn ja, welches? Dieses Detail fehlte beim Aufschlag.
Kommt ja sicher noch - bis dahin als Vorschuss:
Was daneben/obenauf die Beihilfe noch hergibt und was da ergänzend noch sinnvoll ist, wird sich dann ja zeigen.
Gruß
von GS
um welchen Beihilfeträger geht es? Bund? Bundesland - wenn ja, welches? Dieses Detail fehlte beim Aufschlag.
Kommt ja sicher noch - bis dahin als Vorschuss:
passt schon deshalb, weil Beamtenanwärter die Versicherungspflichtgrenze mit einiger Sicherheit von unten betrachten müssen. Daher bleibt es - unabhängig vom Beihilfeträger - auch bei Shokkels Wechsel in die PKV bei der Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse der Shokkelin. Soviel zum Thema "Lohnfortzahlung bei Erkrankung der Kinder". Älter als elf sind die ja wohl noch nicht?Shokkel schreibt:
Ich meine die Kinder sind ja eh umsonst in der GKV...
Was daneben/obenauf die Beihilfe noch hergibt und was da ergänzend noch sinnvoll ist, wird sich dann ja zeigen.
Gruß
von GS
Re: Kinder in PKV und Familienversicherung
Danke für deine Antwort.
Beihilfeträger ist Berlin, dort bekomme ich 70 % Beihilfe
Meine Kinder sind 3 Jahre und das andere Kind 12 Wochen.
Also ist es kein Problem wenn die Kinder in der GVK Familienversichert sind und zusätzlich über mich dann auch noch in der PKV.
Und wir die GVK nur nutzen wenn eines der Kinder krank geschrieben werden muss?
LG
Dennis
Beihilfeträger ist Berlin, dort bekomme ich 70 % Beihilfe
Meine Kinder sind 3 Jahre und das andere Kind 12 Wochen.
Also ist es kein Problem wenn die Kinder in der GVK Familienversichert sind und zusätzlich über mich dann auch noch in der PKV.
Und wir die GVK nur nutzen wenn eines der Kinder krank geschrieben werden muss?
LG
Dennis
Re: Kinder in PKV und Familienversicherung
Hallo Dennis,
das hier
Insoweit erscheint eine Doppelversicherung "Fami + Beihilfe" wenig sinnvoll. Zumal auch noch fraglich ist, ob die PKV angesichts des ungefragt bestehenden und angabepflichtigen (!) Anspruchs auf "Fami" den Antrag für die Kinder überhaupt annehmen wird - was natürlich abzuklären wäre.
Gruß
von GS
das hier
wird wohl nicht so gut funktionieren. Denn Dein Beihilfeträger hat hierzu eine eigene Meinung:Dennis schreibt:
Also ist es kein Problem wenn die Kinder in der GVK Familienversichert sind und zusätzlich über mich dann auch noch in der PKV.
Und wir die GVK nur nutzen wenn eines der Kinder krank geschrieben werden muss?
Dieser Dritte ist die mütterliche gesetzliche Kasse, gegen die ein [Ersatz-]Anspruch auf Familienversicherung für die Kinder besteht, auch dann, wenn man ihn ausschließlich für das "Kinderkrankengeld" nutzen möchte.Landesbeihilfe Berlin schreibt u.a.:
§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
(1) Beihilfefähig sind nicht die Aufwendungen
1. - 6. [hier nicht relevant]
(2) Ferner sind Aufwendungen nicht beihilfefähig, soweit auf sie gegen Dritte ein Ersatzanspruch besteht, der nicht auf den Dienstherrn oder von ihm Beauftragte übergeht.
Insoweit erscheint eine Doppelversicherung "Fami + Beihilfe" wenig sinnvoll. Zumal auch noch fraglich ist, ob die PKV angesichts des ungefragt bestehenden und angabepflichtigen (!) Anspruchs auf "Fami" den Antrag für die Kinder überhaupt annehmen wird - was natürlich abzuklären wäre.
Gruß
von GS
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