PKV und priv. Insolvenzverfahren
Verfasst: 23.10.2007, 08:55
Hallo
Ich habe eine etwas diffizile Fragestellung, die allerdings doch große Tragweite hat. Folgender Sachverhalt:
Meine Frau war jahrelang privat versichert weil selbständig. Nun zahlte der Arbeitgeber nicht mehr, was schließlich in Erwerbslosigkeit mündete. Ich habe als Ehemann die Zahlungen an die PKV übernommen, damit meine Frau überhaupt krankenversichert ist. Inzwischen haben wir wegen Ärger mit der BfA (Scheinselbständigkeit etc) auf Anraten ein priv. Insolvenzverfahren eröffnet, welches seit Dezember letzten Jahres auch läuft (meine Frau ist eh Hausfrau und wird das auch bleiben).
Frage nun ist einfach: was geschieht mit der PKV und den damit verbundenen hohen Kosten??? Kann meine Frau irgend etwas tun, um davon weg zu kommen (Pflichtversicherung GKV etc)???
In der Regel hat ein Insolvenzverfahren und eine damit verbundene Erwerbslosigkeit ja den Hintergrund, dass man keinerlei Barmittel zur Verfügung hat. Die Abwandlung der Frage lautet, kann man mich als Ehemann quasi dazu verpflichten, die Kosten zu tragen (also wieder mal nach deutschem Sozialstaatsrecht "Pech gehabt"?)
Wer kann uns da helfen, denn die Kosten erdrücken uns!!!
Vielen Dank im voraus
Ich habe eine etwas diffizile Fragestellung, die allerdings doch große Tragweite hat. Folgender Sachverhalt:
Meine Frau war jahrelang privat versichert weil selbständig. Nun zahlte der Arbeitgeber nicht mehr, was schließlich in Erwerbslosigkeit mündete. Ich habe als Ehemann die Zahlungen an die PKV übernommen, damit meine Frau überhaupt krankenversichert ist. Inzwischen haben wir wegen Ärger mit der BfA (Scheinselbständigkeit etc) auf Anraten ein priv. Insolvenzverfahren eröffnet, welches seit Dezember letzten Jahres auch läuft (meine Frau ist eh Hausfrau und wird das auch bleiben).
Frage nun ist einfach: was geschieht mit der PKV und den damit verbundenen hohen Kosten??? Kann meine Frau irgend etwas tun, um davon weg zu kommen (Pflichtversicherung GKV etc)???
In der Regel hat ein Insolvenzverfahren und eine damit verbundene Erwerbslosigkeit ja den Hintergrund, dass man keinerlei Barmittel zur Verfügung hat. Die Abwandlung der Frage lautet, kann man mich als Ehemann quasi dazu verpflichten, die Kosten zu tragen (also wieder mal nach deutschem Sozialstaatsrecht "Pech gehabt"?)
Wer kann uns da helfen, denn die Kosten erdrücken uns!!!
Vielen Dank im voraus