Liebes Forum,
ich habe eine Frage:
Es gibt eine Sonderöffnungsaktion der PKV, bei der u.a. neu Verbeamtete aufgrund von Vorerkrankungen nicht mehr abgelehnt werden dürfen und ein Risikozuschlag von max. 30% des tariflichen Beitrags erhoben wird.
Meine Frage ist nun - 30% wovon? Von dem Gesamtbeitrag, oder von dem jeweiligen tariflichen Bestandteil?
Um mal ein Beispiel zu machen: Jemand ist grundsätzlich gesund, hat aber keine guten Zähne. Derjenige würde regulär 50€ monatlich für den Zahntarif und 300€ monatlich insgesamt zahlen.
Die PKV könnte nun für die schlechten Zähne und die damit verbundenen prognostizierten Kosten einen Aufschlag von max. 30% verlangen. Gilt das für den Gesamttarif, also max. 90€ (30% von 300€)? Oder gilt das - weil es um einen zahnspezifischen Risikozuschlag geht - lediglich für den Zahntarif, könnte der Zuschlag also bei max. 15€ liegen (30% von 50€)?
Vielleicht weiß hierzu ja jemand etwas und kann mir weiterhelfen! Vielen Dank schon jetzt!
Sonderöffnungsaktion - Risikozuschlag max 30% - wovon?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Sonderöffnungsaktion - Risikozuschlag max 30% - wovon?
Zähne sind jetzt kein gutes Beispiel. Bei fehlenden Zähnen wird es eher einen zusätzlichen festen Zuschlag pro Zahn geben.
Ansonsten wird bei einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag auf alle betroffenen Tarife erhoben.
Bei der Öffnungsaktion darf die Gesellschaft die Tarife vorgeben.
Ansonsten wird bei einer Vorerkrankung ein Risikozuschlag auf alle betroffenen Tarife erhoben.
Bei der Öffnungsaktion darf die Gesellschaft die Tarife vorgeben.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 62 Gäste