Erneute Elternzeit ohne Elterngeld und PKV

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JPBerlin
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Erneute Elternzeit ohne Elterngeld und PKV

Beitragvon JPBerlin » 31.10.2020, 20:49

Hallo an die Community!

Leider konnte ich zu meinem recht speziellen Fall noch keine konkreten Information finden.

Folgende Situation: Ich bin 30 Jahre alt, ledig, in der PKV versichert und arbeite in Vollzeit als angestellte Lehrerin. Meine Tochter ist am 12.07.2019 geboren. Geplant war eine 1 jährige Elternzeit mit der Inanspruchnahme von Elterngeld. Die Prämie zu meiner PKV habe ich in dieser Zeit komplett ohne den Arbeitgeberanteil in Höhe von circa 540€ selbst bezahlt. ab dem 13.07.20 bekam ich trotz Sommerferien wieder mein Gehalt gezahlt. Geplant war die Rückkehr an die Schule nach den Sommerferien am 10.08.20. Leider zog ich mir einen komplizierten Bruch noch vor Arbeitsantritt zu und wurde deshalb krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber zahlte mir 42 Tages das Entgelt weiter. Seit dem zahlt meine PKV mir Krankentagegeld. Leider stellte sich in der Zwischenzeit raus, dass meine Tochter noch nicht Krippenfähig ist und von der Tagesmutter zurückgestellt wurde. Bedeutet für mich, ich muss wieder zurück in die Elternzeit. Beantragt habe ich die Elternzeit ab dem 15.11.20, bis zum Beginn der Sommerferien 2021. Bis dahin werde ich voraussichtlich noch krankgeschrieben sein. Leider kommt es jetzt in der Erneuten Elternzeit dazu, dass ich keinen Anspruch mehr auf Elterngeld habe und zusätzlich weiterhin die voll Prämie zur PKV inklusive der aktuellen Erhöhung der DEBEKA in Höhe von 600€ zahlen muss. Finanziell natürlich ein Desaster. Mein Arbeitgeber sagte mir, ich würde nicht aus der PKV raus kommen, so lange ich Vollzeit beschäftigt wäre. Auch die Elternzeit zählt nicht, obwohl ich deutlich unter die Beitragsbemessungsgrenze falle für das Jahr 2020.

Folgende Fragen habe ich dazu:

Habt ihr eine Idee, wie ich zurück in die GKV komme?

Kann ich meinen Arbeitgeber irgendwie dazu bekommen, mich noch bis zum 15.11 in Teilzeit arbeiten zu lassen? Würde hier schon 1 Tag reichen?

Wenn ich schon jetzt einen Antrag auf Teilzeit stelle für das Jahr 2021 nach meiner Elternzeit, werde ich dann schon für das Jahr 2021 zurück in die GKV gesetzt?

Gibt es noch andere finanziellen Mittel, die ich in Anspruch nehmen kann?

Mein Ziel ist es, wie ihr seht, ab dem 01.01.2021 wieder in der GKV zu sein. Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Seid lieb gegrüßt.

Czauderna
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Re: Erneute Elternzeit ohne Elterngeld und PKV

Beitragvon Czauderna » 01.11.2020, 09:39

Hallo und willkommen im Forum
Kann ich meinen Arbeitgeber irgendwie dazu bekommen, mich noch bis zum 15.11 in Teilzeit arbeiten zu lassen? Würde hier schon 1 Tag reichen?
Ob du deinen Arbeitgeber dazu bekommen kannst, das kann dir zuverlässig hier niemand sagen,
Für den Wechsel in die GKV musst du krankenversicherungspflichtig werden und diese Krankenversicherungspflicht stellt der Arbeitgeber fest aufgrund der vorliegenden Verhältnisse.
Ja, du hast recht, theoretisch würde ein Tag Krankenversicherungspflicht ausreichen, aber die Betonung liegt hier wirklich auf theoretisch.
Sicher wird sich hier noch der eine oder die andere Expertin zu Wort melden, die ggf. auch mit §§ und anderen Rechtsgrundlagen zu diesem Thema helfen können. Aus Sicht der GKV jedenfalls gilt das, was ich geschrieben habe - wenn Krankenversicherungspflicht eintritt, dann muss sogar ein Wechsel in die GKV erfolgen.
Gruss
Czauderna

Neb
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Re: Erneute Elternzeit ohne Elterngeld und PKV

Beitragvon Neb » 01.11.2020, 09:43

Hallo,

zu den Fragen zu Teilzeit, Dauer, Fristen für den Eintritt in die GKV etc. kannst Du in den kürzlich entstandenen Thread viewtopic.php?f=4&t=7885 schauen, da steht wahrscheinlich ziemlich viel von dem drin, was Du dazu wissen musst.

Konkret zu Deinem Fall fällt mir spontan folgende Lösung ein, die natürlich nicht perfekt ist, aber möglicherweise weniger schlecht als die von Dir beschriebene Zukunft, wenn Du nichts machst: Du versuchst, Deinen EZ-Antrag ab 15.11.2020 zurückzuziehen / zu ändern, sodass Du eine gewisse Zeit Teilzeit in EZ (mind. 15 h / Woche) arbeiten kannst (bis die o. g. Fristen erfüllt sind), und für danach steht in Deinem Antrag dann "komplette EZ", wie von Dir gewünscht. Hat den Nachteil, dass Du für eine kurze Zeit eine Betreuung für 15h/Woche brauchst, aber das scheint mir (aus der Ferne betrachtet) in Summe günstiger als Deine aktuelle Lösung. Abschließend beurteilen kannst das am Ende nur Du, vielleicht fallen hier anderen Leuten auch noch andere Lösungen ein.


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