Gesundheitsfragen, vorvertragliche Anzeigepflicht

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Massimo
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Gesundheitsfragen, vorvertragliche Anzeigepflicht

Beitragvon Massimo » 03.11.2020, 19:44

Hallo Forum,

ich hoffe, ihr habt einen Rat. Ich bin seit Oktober Beamter und möchte eine PKV abschließen. Da ich wahnsinnige Angst habe, in dem Gesundheitsbogen unwissentlich (!) falsche Angaben zu machen, habe ich mir Kopien meiner Patientenakten von allen Ärzten besorgt, bei denen ich in den letzten 3-5 Jahren war. Ist es darüber hinaus auch erforderlich oder empfehlenswert, dass ich bei allen anderen Ärzten Einsicht verlange, an die ich mich erinnern kann? Ich weiß, die meisten PKVen fragen nur einen Zeitraum von 3 Jahren ab. Trotzdem muss man chronische Krankheiten, Anmoalien, Missbildungen o.ä. ohne zeitliche Beschränkung angeben. Die Frage ist, verletze ich meine vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn ich es bei den Ärzten der letzten 3-5 Jahren belasse? Bspw. war ich vor 8 Jahren bei einem Arzt, wegen einer ganz harmlosen Sache. Bei diesem Arzt war ich aber auch einige Male als Jugendlicher/Kind. Was mir/meinen Eltern damals mitgetielt worden ist, weiß ich nicht mehr. Und die Gefahr besteht, dass Ärzte eine DIagnose notieren, die so nie besteht oder bestand. Ich mache mir wirklich große Sorgen deshalb. Vielleicht hat jemand einen Rat an mich. Ich war früher bereits privat versichert, aktuell aber gesetzlich. Von meiner alten PKV habe ich eine Übersicht der Ärzte der letzten 10 Jahre, bei denen ich eine Rechnung eingereicht habe.

Viele Grüße
Massimo

Frank
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Re: Gesundheitsfragen, vorvertragliche Anzeigepflicht

Beitragvon Frank » 04.11.2020, 09:57

Hallo,

gibt es denn hier keinen Berater / Vermittler der unterstützen kann?
Man muss sich nur an die Fragen halten und diese nach besten Wissen beantworten.
Es hat schon seinen Sinn dass der Versicherer nur bestimmte Zeiträume abfragt.

Gaggub
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Re: Gesundheitsfragen, vorvertragliche Anzeigepflicht

Beitragvon Gaggub » 12.11.2020, 13:25

Hallo Massimo,

ja, die Fragen, die im Antrag stehen, musst du nach besten Wissen und Gewissen beantworten.
Natürlich kann es sein, dass man eine Behandlung mal vergessen hat, deswegen ist die Kopie der Patientenakte hilfreich. Man muss nicht jeden Schnupfen und Husten angeben, was aber auch nicht schlimm wäre, wenn du es machst.

Zu der Frage nach den chronischen Krankheiten, Anomalien, etc.: Ja, diese sind meist zeitlich unbegrenzt, ABER solltest du was chronisches haben, dann wärst du in den letzten 3-5 Jahren sowieso beim Arzt gewesen. Bzw. würdest Medikamente nehmen, etc.

Wenn du sagst, es war eine "harmlose Sache", was meinst du damit? Ist das nur eine einmalige (akute) Behandlung gewesen? Wenn ja, ist diese nach 8 Jahren nicht mehr anzugeben. Außer du hast daraus folgend eine längerfristige Behandlung gehabt, wovon ich jetzt nicht ausgehe.

Die Gefahr nach den "falsch gestellten Diagnosen":
Sollte eine Diagnose auftauchen, die du deiner Meinung nach so nicht hattest oder hast, dann besteht immer noch die Möglichkeit, diese mit einem ärztlichen Attest zu widerlegen.
Es soll tatsächlich Ärzte geben, die Diagnosen aufschreiben, damit sie diese dann entsprechend abrechnen können ( :) )
Da steht dann zum Beispiel: V. a. Neurodermitis. V. a. = Verdacht auf!
Das heisst, sollte die PKV dann dazu Rückfragen haben, muss nachgewiesen werden, dass diese Diagnose nie bestand. Mit einem Attest beim Arzt, der dann diesen Verdacht nicht bestätigt. Dann ist auch alles gut. (sonst hätte es dazu wohl weitere Behandlungen gegeben).

Tipp:
Gib das an, was du weisst (Korrekt) mit Hilfe deiner Akte. Du kannst natürlich auch die Akte mitschicken, aber das wäre glaube ich too much.

Aber du kannst beruhigt sein, und brauchst dir keine Sorgen machen.


P. s.: Solltest du Diagnosen haben, die zu einer Ablehnung führen könnten, dann solltest du dich von deinem Berater über die Möglichkeit informieren lassen, in die Öffnungsaktion für Beamte zu kommen.
Ob (wegen der Frist) und wie das noch möglich ist, sollte der Berater wissen

Lg


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