Öffnungsklausel Debeka

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Öffnungsklausel Debeka

Beitragvon Shokkel » 14.11.2020, 18:02

Hallo zusammen,

am 01.01.2021 fange ich bei der Feuerwehr als Beamteranwärter an. Ich wollte mich nun bei der Debeka versichern, wurde allerdings abgelehnt. Mir wurde aber angeboten über die öffnungsklausel und einen Aufschlag von 30 % mich trotzdem dort zu versichern lassen.
Darf ich trotzdem noch bei einer anderen PKV anfragen ob die mich ohne Aufschlag aufnehmen? Oder verfällt dann der Zugang über die Öffnungsklausel bei der PKV ?
Bisher hab ich nur ein Antrag gestellt und wurde abgelehnt. Im breig steht drinne sie können mir aufgrund der Öffnungsklausel ein Angebot machen , dafür muss ich aber einen neuen Antrag stellen.
Bzw. wird mir der nur von der ersten Versicherung angeboten?
2015 wurden bei mir das Restles Legs Synfrom festgestellt, deswegen nehme ich abends eine Tablette Pramipexol.
Deswegen wohl die Ablehnung.

LG

Dennis

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Re: Öffnungsklausel Debeka

Beitragvon Frank » 15.11.2020, 12:44

Hallo,

du brauchst nicht bei einer anderen PKV anfragen. Die Risikoprüfung unterscheidet sich kaum noch.
Wenn du schon einen Antrag gestellt hast, entfällt die Option der Öffnungsaktion bei einer anderen Gesellschaft.
Nimm das Angebot der Debeka an und beantrage die Aufnahme nach Öffnungsaktion.
30% Risikozuschlag kannst du heute schon für Heuschnupfen bekommen.

Shokkel
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Re: Öffnungsklausel Debeka

Beitragvon Shokkel » 15.11.2020, 13:31

Hallo Frank,

Vielen Dank für deine Antwort.
Ist denn hier tatsächlich der erste rechtsgültige Antrag im Rahmen der Öffnungsklausel erfolgt?
Die Debeka teilte mir mir , mein erster Antrag wurde abgelehnt. Sie können mir aber im Rahmen der Öffnungsklausel ein Angebot machen. Dazu müsste ich nur sobald ich meine Ernennungsurkunde erhalten habe.
Mit den Zuschlag von 30 % weiß ich nur unter der Hand von meinem Berater.
Bei den Zuschlag von 30 % beteiligt sich auch nicht die Beihilfe, richtig?

Frank
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Re: Öffnungsklausel Debeka

Beitragvon Frank » 15.11.2020, 18:17

Der erste verbindliche Antrag muss einen Hinweis auf die Öffnungsaktion enthalten.
Also einfach oben auf dem Antrag auf die Aktion hinweisen.
Bis zu 30% sind hier einheitlich. Die Beihilfe beteiligt sich nicht.
Hier gibt es eine Infobrochüre zur Aktion
https://www.pkv.de/service/broschueren/ ... gehoerige/


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