Hallo, mich beschäftigt eine Frage.
Ich bin 50 Jahre alt und mit meinen beiden Kindern seit vielen Jahren bei der Barmenia (PKV) versichert. Jetzt war die Barmer bei uns zur Beratung in der Firma und teilte mir mit, dass ich ohne Probleme zur Barmer (GKV) wechseln könnte, ich müsste nur einen Monat unter der Bemessungsgrenze liegen.
Das kann doch nicht sein!?
Natürlich mache ich mir bezüglich der steigenden Beiträge in der PKV sorgen und daher wäre ein Wechsel zur PKV überlegenswert.
Also die Barmer würde mich versichern, wie aber verhält sich die Barmenia bei einer Kündigung bezogen auf die aktuellen Beitragserhöhungen. Ich dachte immer, man kommt aus der PKV nicht so einfach raus!? Ich kann auch noch nicht sagen, ob ein Wechsel zur GKV sinnvoll wäre, aber darum gehts mir hier nicht, mich interessiert nur die Möglichkeit.
Vielen Dank!
Möglicher Wechsel PKV in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Hallo und willkommen im Forum,
doch, da hat die Barmer recht - sobald Krankenversicherungspflicht eintritt und man noch unter 55 Jahre alt ist, muss man sogar in die GKV wechseln.
Das ist eben eine finanzielle Sache. Wenn man z.B. nur knapp über der Krankenversicherungspflichtgrenze verdient und vielleicht sogar auch nur wegen der Einmalzahlungen diese Grenze überschreitet, lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Was die Kündigung bei der PKV betrifft, soweit ich weiß, gibt es bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht und entsprechendem Nachweis durch die GKV-Kasse ein Sonderkündigungsrecht mit dem es grundsätzlich möglich ist nahtlos von der PKV in die GKV zu wechseln.
Übrigens wären wahrscheinlich beide Kinder in der GKV kostenlos familienversichert.
Gruss
Czauderna
doch, da hat die Barmer recht - sobald Krankenversicherungspflicht eintritt und man noch unter 55 Jahre alt ist, muss man sogar in die GKV wechseln.
Das ist eben eine finanzielle Sache. Wenn man z.B. nur knapp über der Krankenversicherungspflichtgrenze verdient und vielleicht sogar auch nur wegen der Einmalzahlungen diese Grenze überschreitet, lohnt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Was die Kündigung bei der PKV betrifft, soweit ich weiß, gibt es bei Eintritt von Krankenversicherungspflicht und entsprechendem Nachweis durch die GKV-Kasse ein Sonderkündigungsrecht mit dem es grundsätzlich möglich ist nahtlos von der PKV in die GKV zu wechseln.
Übrigens wären wahrscheinlich beide Kinder in der GKV kostenlos familienversichert.
Gruss
Czauderna
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt liegt mein Einkommen deutlich über dieser Grenze, aber für einen Monat könnte ich das ändern lassen.
Es wundert mich, wenn ein Wechsel so einfach möglich wäre.
Wenn mir die Barmer eine Versicherung zusagt, könnte ich einfach die PKV kündigen und in die GKV wechseln, obwohl mein Einkommen im Jahr erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze von €56.250,— liegt?
Ich hörte immer, wer sich in der PKV versichert hat und weiterhin ein entsprechendes Einkommen hat, kommt nicht aus der PKV so einfach raus!
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt liegt mein Einkommen deutlich über dieser Grenze, aber für einen Monat könnte ich das ändern lassen.
Es wundert mich, wenn ein Wechsel so einfach möglich wäre.
Wenn mir die Barmer eine Versicherung zusagt, könnte ich einfach die PKV kündigen und in die GKV wechseln, obwohl mein Einkommen im Jahr erheblich über der Beitragsbemessungsgrenze von €56.250,— liegt?
Ich hörte immer, wer sich in der PKV versichert hat und weiterhin ein entsprechendes Einkommen hat, kommt nicht aus der PKV so einfach raus!
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Ab 2021 liegt die Grenze bei €58.050,— im Jahr.
Aber mein Einkommen liegt bei einem hohen sechsstelligen Betrag und somit komme ich nicht unter diese Grenze.
Aber mein Einkommen liegt bei einem hohen sechsstelligen Betrag und somit komme ich nicht unter diese Grenze.
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Hallo,
nur für einen Monat die Grenze unterschreiten, das reicht nicht, den es gilt die JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze), d.h. der Arbeitgeber muss quasi vorausschauend feststellen, dass Krankenversicherungspflicht eintritt ab Beginn der Gehaltssenkung, dabei geht es nicht um da aktuelle Kalenderjahr, sondern um die nächsten 12 Monate unter Berücksichtigung der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Nur so kann es auch die Barmer gemeint haben,und so, wie geschildert wird das bei dir nicht klappen.
Gruss
Czauderna
nur für einen Monat die Grenze unterschreiten, das reicht nicht, den es gilt die JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze), d.h. der Arbeitgeber muss quasi vorausschauend feststellen, dass Krankenversicherungspflicht eintritt ab Beginn der Gehaltssenkung, dabei geht es nicht um da aktuelle Kalenderjahr, sondern um die nächsten 12 Monate unter Berücksichtigung der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Nur so kann es auch die Barmer gemeint haben,und so, wie geschildert wird das bei dir nicht klappen.
Gruss
Czauderna
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Genauso kenne ich das auch.
Aber angenommen die Barmer versichert mich und ich kündige auf Grund der Beitragserhöhung für PKV.
Wer kontrolliert das anschließend?
Wenn mich die Barmer versichert, kann dann meine jetzige PKV Ärger machen, oder wer kommt dann auf mich zu und teilt mir mit, dass mein Einkommen für einen Wechsel von der PKV in die GKV zu hoch ist?
Aber angenommen die Barmer versichert mich und ich kündige auf Grund der Beitragserhöhung für PKV.
Wer kontrolliert das anschließend?
Wenn mich die Barmer versichert, kann dann meine jetzige PKV Ärger machen, oder wer kommt dann auf mich zu und teilt mir mit, dass mein Einkommen für einen Wechsel von der PKV in die GKV zu hoch ist?
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Hallo,
nun, es liegt einzig und alleine am Arbeitgeber, denn nur der zeichnet für die Entscheidung Krankenversicherungspflicht oder nicht verantwortlich.
Wen ja, dann muss er die entsprechende Meldung an die GKV-Kasse machen. In der Regel werden solche Entscheidungen seitens der Kassen auch akzeptiert, falsche Entscheidungen kommen dann meist bei Prüfungen durch die Rentenversicherung raus und dann kann es auch schon mal zur Stornierung der Anmeldung kommen, zumal wenn festgestellt wird, dass hier "getrickst" wurde.
Gruss
Czauderna
nun, es liegt einzig und alleine am Arbeitgeber, denn nur der zeichnet für die Entscheidung Krankenversicherungspflicht oder nicht verantwortlich.
Wen ja, dann muss er die entsprechende Meldung an die GKV-Kasse machen. In der Regel werden solche Entscheidungen seitens der Kassen auch akzeptiert, falsche Entscheidungen kommen dann meist bei Prüfungen durch die Rentenversicherung raus und dann kann es auch schon mal zur Stornierung der Anmeldung kommen, zumal wenn festgestellt wird, dass hier "getrickst" wurde.
Gruss
Czauderna
Re: Möglicher Wechsel PKV in GKV
Hallo,
das kann man so unterschreiben ...
In der Regel prüft die Rentenversicherung nicht jährlich, sondern allenfalls schaltjährlich. Ist es dann schon über ein Jahr seit besagter "Trickserei" her, ist die PKV zwar immer noch verpflichtet, den Trickser wieder zurückzunehmen, aber nicht zu den Konditionen des biblischen "verlorenen Sohnes": Der Rücknahmezwang gilt dann nur noch für die Weiterversicherung im Basistarif. Ob man darin landen will?
Na gut - bei weit sechsstelligem Jahreseinkommen
Grüße
von GS
das kann man so unterschreiben ...
und noch durch eine weitere Regel ergänzen:Czauderna schreibt
[...] In der Regel werden solche Entscheidungen seitens der Kassen auch akzeptiert, falsche Entscheidungen kommen dann meist bei Prüfungen durch die Rentenversicherung raus und dann kann es auch schon mal zur Stornierung der Anmeldung kommen, zumal wenn festgestellt wird, dass hier "getrickst" wurde.
In der Regel prüft die Rentenversicherung nicht jährlich, sondern allenfalls schaltjährlich. Ist es dann schon über ein Jahr seit besagter "Trickserei" her, ist die PKV zwar immer noch verpflichtet, den Trickser wieder zurückzunehmen, aber nicht zu den Konditionen des biblischen "verlorenen Sohnes": Der Rücknahmezwang gilt dann nur noch für die Weiterversicherung im Basistarif. Ob man darin landen will?
Na gut - bei weit sechsstelligem Jahreseinkommen
lässt sich natürlich auch im Basistarif überwintern. Nur in der Arztpraxis werden sie sich wundern: Im A8 oder im Cayenne vorfahren und dann die BasisCard auf den Tresen legen? Das hat man dort nicht alle Tage.Tommex schreibt:
[...] Aber mein Einkommen liegt bei einem hohen sechsstelligen Betrag und somit komme ich nicht unter diese Grenze
Grüße
von GS
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