Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

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traritrara
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Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon traritrara » 29.11.2020, 20:41

Hallo,

nach über 15 Jahren in der Schweiz kehre ich mit 58 Jahren zurück nach Deutschland. Da ich eine kleine Anwartschaft habe kann ich zurück zu der HUK Coburg und da ich in der Schweiz gesetzlich versichert war habe ich auch die Option GKV.

Die Leistungen der PKV wären mir natürlich schon lieber, aber wenn ich das Angebot von heute mit dem Preis von 2003 vergleiche ergibt sich eine jährliche Erhöhung von über 9%. Mir ist nicht ganz klar wie sich hier die verpassten Altersrückstellungen auf den Preis auswirken und wie sich das dann vermutlich in Zukunft entwickeln könnte.

Preislich liegen die GKV (freiwillig versichert selbständig) und die PKV fast gleich in 2020. Im Alter würde ich bei GKV dann von der Krankenversicherung der Rentner profitieren.

Auch habe ich einige Alternativangebote der HUK für andere Tarife, auch hier bin ich unsicher.

Konkret
HUK Coburg A600, SE, Z100, KT6
letzte Zahlung 2003: € 168
Angebot Feb 2021: €773

Alternativen:
Komfort 2 (Unisex): €775
E100 / KT6: €476
Compact / KT6: €515
E1000 / KT6: €304

Kann mir jemand helfen das einzuschätzen, vor allem bezüglich der weiteren Enticklung und der verpassten Altersrückstellungen. EIne weitere Erhöhung von fast 10% jährlich mag man sich ja gar nicht ausrechnen. Macht ein Wechsel vom geschlossenen A600-Tarif in den offenen Unisex-Tarif Sinn?

GS
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon GS » 01.12.2020, 09:08

Hallo traritrara,

mit Eintrittsalter 58 ein Quasi-Neustart in der PKV - das sollte man sich vielleicht nochmal überlagen, zumindest wenn im anderen Fall die KVdR offensteht.
Per saldo empfehle ich Dir in diesem Fall, die GKV-Karte auszuspielen.

Die kleine Anwartschaft wäre im Hinblick auf die deshalb nicht notwendige Gesundheitsprüfung natürlich ein Segen, wenn keine Beitrittsmöglichkeit zur deutschen GKV bestünde. So wäre sie im Nachhinein zwar umsonst gewesen, aber ein Fehler war ihr Abschluss damals nicht, denn man kann ja nie wissen und ist erst hinterher schlauer.

Hoffentlich erlaubt sei noch dieser Hinweis auf einen kleinen gedanklichen, aber verzeihlichen Schnitzer
traritrara vergleicht
... wenn ich das Angebot von heute mit dem Preis von 2003 vergleiche, ergibt sich eine jährliche Erhöhung von über 9%.
Rein rechnerisch mag das sogar stimmen, aber Du vergleichst hier einen kleinen Apfel mit einer dicken Apfelsine. Denn wenn Du diese 17 Jahre aktiv in dem Tarif versichert geblieben wärst, dann wäre der heutige Beitrag mit Sicherheit deutlich niedriger. Sinngemäß gilt das auch für die Tarifalternativen, in die Du heute umsteigen (nicht einsteigen) könntest.

Gruß
von GS

traritrara
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon traritrara » 01.12.2020, 10:19

Lieber GS,

vielen Dank für deine Antwort und auch Empfehlung Richtung GKV, ich tendiere auch dazu.

Mit den Äpfeln und Apfelsinen hast du natürlich recht, aber das sind einfach die einzigen 2 konkreten Zahlen die ich habe.

Natürlich wäre es interessant zu wissen wieviel der Steigerung auf die verpassten Altersrückstellungen geht und wieviel es sonst teurer geworden wäre. Und vor allem was das für die Zukunft bedeutet. Darum ging es mir in meiner Frage auch. Vor allem ist mir nicht klar wie die verpassten Altersrückstellungen sich in Zukunft auswirken werden.

Aber vermutlich ist es schwierig bis unmöglich eine konkrete Aussage zu bekommen, wenn man nicht direkt die Zahlen hat wie die HUK hier rechnet? Der freundliche Mitarbeiter bei der HUK hat mir ziemlich unverblümt gesagt er könne keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung machen, das könnte niemand. Ob sie das wirklich nicht können oder nur nicht wollen spielt vermutlich nicht so die Rolle.

Viele Grüsse,
traritrara

GS
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon GS » 01.12.2020, 15:15

hallo traritrara,
da
Der freundliche Mitarbeiter bei der HUK hat mir ziemlich unverblümt gesagt er könne keinerlei Aussagen über die zukünftige Entwicklung machen, das könnte niemand
hat er gleich zweimal nicht gelogen. Das kann niemand, und wer behauptet, es zu können, ist mit Vorsicht zu genießen. Gilt übrigens für beide Seiten des dualen Systems.

Wobei - irgendwelche Aussagen treffen kann natürlich jeder. Nur ob sie sich später als zutreffend oder total daneben erweisen, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Gruß
vob GS

Rossi
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon Rossi » 02.12.2020, 11:51

In der GKV ist es im Alter (bei Bezug der Rente) relativ einfach den Beitrag zu errechnen, wenn man in der KVdR ist.

Sofern die KVdR-Voraussetzungen erfüllt sind, dann muss die Deutsche Rentenversicherung von der Rente ca. 11 % einbehalten und an die GKV zahlen. Bezieht man noch eine ausländische Rente (bspw. Rente aus der Schweiz) so müssen hiervon auch noch 11 % Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Das dürfte alles sein, es sein denn man hat noch irgendwelche betriebliche Altersversorgungen oder sog. Direktversicherungen, die beitragspflichtig sind.

schachmatt
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon schachmatt » 03.12.2020, 00:20

Die beiden Fragen: i) wie wird die künftige Entwicklung aussehen? und: ii) welche Altersrückstellungen sind nachzuholen? treffen beide eine große Schwachstelle der PKV, nämlich die totale Intransparenz der Beitragsermittlung. Die PKVs schweigen eisern dazu, wie sich der aktuelle Beitrag zusammensetzt und verweigern für die künftige Entwickling konsequent jegliche Aussage - obwohl sie meiner Ansicht nach sehr wohl belastbare Szenarien darstellen könnten. Gerade die HUK hat sogar einmal angeregt, künftige Preissteigerungen frühzeitig einzupreisen.

Auch wenn offizielle Zahlen fehlen und es zweifellos zutrifft, daß Prognosen in die Zukunft naturgemäß unsicher sind, kann man dennoch versuchen Abschätzungen anzustellen, um basierend auf plausiblen Annahmen zumindest ein erstes Gefühl für die von traritrara aufegworfenen Fragen zu bekommen.

Zm Beispiel so:

Zu i): Der Jahresbeitrag lag nach traritraras Angaben 2003 bei rund 2.000€ (Anm.: das war schon verdammt wenig) und liegt 2021 bei rund 10.000€. Setzt man in erster Näherung eine lineare Entwicklung an, ergibt sich für den Zeitraum 2003 bis 2021 ein (fiktiver) Gesamtbeitrag von 108.000€. Nimmt man weiterhin einen durchschnittlichen jährlichen "Verbrauch" von 1.500€ an (wenigstens bis 60 halten sich die Arztkosten in der Regel in Grenzen), sind das über die 18 Jahre 27.000€. Mithin stehen noch 81.000€ zur Verfügung für Verwaltung und Rückstellungen. Werden an Verwaltungskosten 500€ pro Jahr angesetzt, bleiben 72.000€ für Rückstellungen (die angenommen Zahlen lassen sich natürlich variieren). Die fehlen traritrara und schlagen sich wohl in dem genannten Jahresbeitrag nieder; bei durchgängiger Beitragszahlung läge dieser vermutlich deutlich niedriger.

Zu ii): Im Jahr 1990 hatte die PKV insgesamt 6,6 Mio Mitglieder und hat für diese rund 6 Mrd € Leistungsausgaben aufgewendet. 2019 waren es 8,7 Mio Mitglieder und knapp 30 Mrd € Leistungsaufwendungen (Zahlen aus PKV-Zahlenberichten). Legt man die Zahlen auf Einzelpersonen um, ergibt sich für 1990 ein Wert von 920€ pro Kopf, 2019 ein Wert von 3.400€. Der Anstieg beträgt mithin 2480/29 = 85€/Jahr. Der Anstieg erfolgte sehr gleichmäßig, nahezu linear. Extrapoliert man einfach linear weiter, kommt man z.B. bis 2040 auf einen weiteren Anstieg der Ausgaben pro Kopf um 1.700€/Jahr. D.h. die Pro-Kopf-Ausgaben werden bezogen auf den aktuellen Wert bis 2040 mit einiger Wahrscheinlichkeit recht genau um 50% ansteigen. Die Beiträge steigen zwangsläufig entsprechend. Übertragen auf den erwähnten Beitrag von 10.000€/Jahr führt das bis 2040 zu einem Beitrag von wenigstens 15.000€/Jahr.

Davon unabhängig sprechen auch grundsätzliche Erwägungen gegen die PKV:

Die Beitragsermittlung ist, wie erwähnt, komplett intransparent;
Für die Beitragshöhe gibt es keine Obergrenze;
Eine unabhängige Überprüfung der Beiträge ist praktisch nicht möglich;
PKV-Versicherte erhalten weder von der Politik (Gruppe zu klein) noch von den PKV-Unternehmen (haben keinerlei Vorteil von stabilen Beiträgen) Unterstützung zur Stabilisierung der Beiträge;
Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist (anders als in der GKV) ausgeschaltet;
Die formale Aufsichtsbehörde – die Bafin – ist leider ein zahnloser Tiger und keine Hilfe (s. Wirecard).

Hätte ich selbst die Möglichkeit, würde ich unbedingt die GKV wählen.

ratte1
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon ratte1 » 03.12.2020, 09:33

Hallo,

eine Anmerkung hätte ich noch: Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sein sollten, ist dieses eine Pflichtversicherung. Das heißt, man müsste einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, wenn man lieber in die PKV möchte oder man bezahlt in beide Systeme.

MfG

ratte

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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon traritrara » 05.12.2020, 07:42

Hallo schachmatt,

ich finde deine Rechnungen und Zahlen plausibel, das ist wohl der Weg hier ein Gefühl für die Lage zu bekommen, ich kann deine Aussage nur bestätigen dass von der PKV keine Antworten zu bekommen sind. Du hast völlig Recht mit deinen Punkten wg. Intransparenz und fehlender Obergrenze bzgl. der Beiträge. Das wird denke ich auch letztendlich den Ausschlag geben dass ich zur GKV wechsle. Vielen Dank für dein Gedanken zu dem Thema.

Und ratte1, falls ich jetzt zur PKV gehen würde, wären zum Renteneintritt die Voraussetzungen für die KVDR sowieso nicht mehr erfüllt, dann hätte sich das eh erledigt.

Neb
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Re: Nach Auslandsaufenthalt GKV oder PKV - 58(m)

Beitragvon Neb » 05.12.2020, 10:51

Hallo schachmatt,

Du hast in Deinem gesamten Beitrag sehr viele richtige Gedanken und Rechnungen, die nicht in Frage zu stellen sind. An wenigen Stellen schießt Du aber nach meinem Dafürhalten übers Ziel hinaus. Ich möchte das konkret benennen und begründen:

schachmatt hat geschrieben:Davon unabhängig sprechen auch grundsätzliche Erwägungen gegen die PKV:

Die Beitragsermittlung ist, wie erwähnt, komplett intransparent;
Für die Beitragshöhe gibt es keine Obergrenze;


Auch hier: Volle Zustimmung.

schachmatt hat geschrieben:Eine unabhängige Überprüfung der Beiträge ist praktisch nicht möglich;


Hier bin ich nicht sicher, da die PKV meines Wissens nach ihre Kalkulation unabhängig überprüfen lassen muss. Wie viel Zähne diesem Tiger am Ende fehlen, kann ich aber nicht sagen.

schachmatt hat geschrieben:PKV-Versicherte erhalten weder von der Politik (Gruppe zu klein) noch von den PKV-Unternehmen (haben keinerlei Vorteil von stabilen Beiträgen) Unterstützung zur Stabilisierung der Beiträge;


1. Die PKV-Gruppe ist sicher kleiner als die GKV-Gruppe, aber der "per-capita-Einfluss" der PKV-Gruppe wahrscheinlich höher, das sollte nicht unberücksichtigt bleiben.
2. PKV-Unternehmen haben Vorteile von stabilen Beiträgen: Fürs Neugeschäft ist eine in dieser Frage positive Bewertung von z. B. Finanztest in vielen Fällen hilfreich.

schachmatt hat geschrieben:Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen ist (anders als in der GKV) ausgeschaltet;


Das ist fürs Neukundengeschäft ganz sicher falsch. Und dadurch, dass der Gesetzgeber und die Aufsicht zumindest versuchen, wenn auch nicht immer und überall erfolgreich, Bestandskunden in vielen Fragen am Ende nicht schlechter dastehen zu lassen als Neukunden, gilt das eingeschränkt damit auch für Bestandskunden.

schachmatt hat geschrieben:Die formale Aufsichtsbehörde – die Bafin – ist leider ein zahnloser Tiger und keine Hilfe (s. Wirecard).


Das kann ich weder bestätigen noch als falsch beweisen. Ich kann nur sagen, dass sich sowas zum Einen ändern kann, und sich zum Anderen solche etwas weiter hergeholten Schlussfolgerungen aus der Erfahrung heraus häufig als schwierig entpuppt haben.


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