Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

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Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon PKV_Abwägender » 15.12.2020, 16:25

Guten Tag liebe Forumsteilnehmer,

ich habe die Frage, ob es irgendwelche gesetzliche Vorgaben gibt über eine max. mögliche/zulässige Beitragssteigerung in der PKV.

Ich bin selbst 67 Jahre alt und Rentner. Immer sehe ich bei Beitragserhöhungen in von der PKV selbst erstellten Diagrammen, wie beitragsstabil die PKV – in meinem Fall die Debeka – angeblich im Alter sei. Auch von mir wurden über Jahrzehnte Altersrückstellungen in der gleichen Vers.-Gesellschaft gebildet.

Von daher ist eine jetzige Beitragserhöhung bei mir von sage und schreibe ca. 47 % - in voller Höhe zu zahlen ab Januar 2022 – wohl eigentlich unglaublich. Lediglich für das nächste Jahr macht die Gesellschaft angesichts der enormen Steigerung eine „Limitierung“ der Erhöhung auf ca. die Hälfte, aber ein Jahr später nützt dies ja gar nichts.

Die ganzen Sprüche zu Erhöhungsbegrenzungen oder gar Stabilität im Alter sind Makulatur. Mit welchen Prozentsätzen geht das weiter? Ich bin seit 1979 in dieser gleichen Versicherungsgesellschaft; fehlende Altersrückstellungen können es also nicht sein. Es gab von mir vor Jahren einen Tarifwechsel in den PNWS, bei dem Rückstellungen übertragen wurden. Im PNWS entfallen Dinge wie Chefarztbehandlung, von daher ist die Beitragshöhe auch jetzt noch zu stemmen. Da ich aber Alleinverdiener war und meine Frau ebenfalls in der PKV versichert ist (andere Gesellschaft), aber ohne eigenes Einkommen (ihr Beitrag ist also komplett von mir zu übernehmen), kann das durchaus noch eng für mich werden.

Empfehlungen wie Standardtarif (der wird auch deutlich steigen) oder Notlagentarif für Rentner, die bereits überfordert sind, helfen mir natürlich nicht weiter, sondern mehr gesetzliche Grundlagen zum nicht nachvollziehbaren Handeln der PKV mit Beitrags-Steigerungen dieser unglaublichen Größe.

Gibt es also andere Empfehlungen (evtl. Widerspruch für den Fall, dass derartige Erhöhungen sich möglicherweise rückwirkend doch noch als nicht rechtskonform erweisen sollten?).

Und ja, ich habe den ähnlichen Beitrag wenige Tage zuvor gelesen. Da aber die Ausgangsbasis (der TE ist schon mit 50 aus dem Erwerbsleben gegangen und mit einem Tarifwechsel nur 1 Jahr zuvor) völlig anders ist, schreibe ich dies als eigenen Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen

RolandPKV
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 16.12.2020, 12:35

Warum reden bzw. schreiben die meisten Leute immer von Prozenten? Das ist meiner Meinung nach nichtssagend, wenn man den Betrag in Euro nicht kennt. Wie ist hoch ist der alte Beitrag und wie hoch der neue ab 2022?

RolandPKV
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 16.12.2020, 15:11

Eine gesetzliche Vorgabe bezüglich der maximalen Höhe der Beiträge bzw. der maximalen Erhöhung gibt es nicht. Ich wüsste auch nicht, wie das funktionieren sollte. Wer, wenn nicht die Versicherten, soll denn die Beiträge bezahlen, die notwendig sind, damit der Versicherer seine vertraglich garantierten Leistungen erbringen kann? Einen "Sozialausgleich" zwischen Gering- und Gutverdienern wie in der GKV gibt es nicht. Jedes System hat halt Vor- und Nachteile.

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon PKV_Abwägender » 16.12.2020, 15:19

Warum reden bzw. schreiben die meisten Leute immer von Prozenten?


Weil die Leute rechnen können und es hierauf ankommt.

Da alles über große Versicherungsgruppen und entsprechende Ausgaben kalkuliert wird, ist es sowohl als auch in gleicher Weise befremdlich und fragwürdig, wenn Du mit oder ohne Chefarztbehandlung im Beitrag um 47,6 % angehoben wirst.

Bei einem relativ bescheidenen Renteneinkommen mit genau deshalb geringerer gewählter Tarif-Beitragshöhe (ohne Chefarzt, mit Selbstbeteiligung) ist der Beitragsschock bei fast 50 % Erhöhung genau so hoch, wie wenn jemand im Berufsleben mit gutem Gehalt und höherem Tarif (mit Chefarztbehandlung) die fast 50 % erhält. Ich würde sagen, eher sogar noch größer.

Wenn eine Vers.-Gesellschaft nach der letzten sehr satten Erhöhung erst vor 3 oder 4 Jahren bei mir nun schon wieder um nahe 50 % erhöhen muss – falls das „Muss“ überhaupt so ist wie behauptet wird -, dann liegt in der Kalkulation entweder vorher oder jetzt ein (gravierender) Fehler vor, denn solche Kostenexplosionen sind sicher am wenigsten durch explodierte medizinische Inanspruchnahmen der entsprechenden Versichertengruppe erklärbar. Auch die Zinsentwicklung ist schon sehr lange nichts Neues und erklärt alles nur zum geringsten Teil.

Aber Deine 1. Antwort ist schon klar. Der Kunde – hier der Versicherungsnehmer – ist immer an allem selbst schuld. Er hat sich ja nur selbst eingeredet oder es mal nur geträumt, dass PKV-Versicherungen im Alter zwar teuer sind, aber Steigerungsraten wenigstens noch einigermaßen überschaubar bleiben. Der Leser dieser Zeilen wird sich aber seine eigenen Gedanken zu dieser Sache machen und sich nicht durch Deine Antwort beirren lassen.

Was ich hier sehe und erlebe, entspricht jedenfalls eher schon fast einer Hyper-Inflation als den Aussagen der PKV zu deren angeblicher Beitrags-„Stabilität“, vor allem im Alter.

Trotzdem danke für Deine 2. Antwort, die ich gerade gelesen habe. Dem Wildwuchs bei Älteren ist also keine Grenzen gesetzt.

Gruß

RolandPKV
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 16.12.2020, 16:11

Trotzdem wären die Beiträge in Euro interessant. Es macht einen großen Unterschied, ob 47% von 300 Euro oder von 500 Euro.

RolandPKV
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 16.12.2020, 16:24

Ich will auch begründen, warum ich Prozentangaben als wenig hilfreich ansehe. Zu einen, will man nicht weiß, auf welchen Eurobetrag sich die Prozentangabe bezieht.

Zum anderen, weil der Versicherer die Beitragserhöhung (oder manchmal Senkung) nicht in Prozent ermittelt. Er kalkuliert, wieviel zusätzliche Kosten ein Versicherter im Durchschnitt bis zum Lebensende verursachen wird und jetzt in der Niedrigzinsphase noch zusätzlich, wieviel Euro wegen der fehlenden Zinserträge nachzuzahlen sind. Da kommt die Summe X heraus. X wird geteilt durch die Anzahl der Monate, die bis zum statistischen Lebensende verbleiben. Das Ergebnis ist die monatliche Beitragserhöhung, natürlich in Euro.

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon PKV_Abwägender » 16.12.2020, 17:35

RolandPKV hat geschrieben:
Da kommt die Summe X heraus. X wird geteilt durch die Anzahl der Monate, die bis zum statistischen Lebensende verbleiben. Das Ergebnis ist die monatliche Beitragserhöhung, natürlich in Euro.


Das ist die Krux an der Sache. Wie kann es sein, dass so kalkuliert wird, und die Altersrückstellungen spielen dabei entsprechend Deiner Ausführungen überhaupt keine Rolle mehr (oder fast keine, was Du wohl eher sagen wolltest).
Ich habe über fast 40 Jahre in der gleichen Versicherungsgesellschaft Debeka ununterbrochen Altersrückstellungen gebildet. Genau damit macht ganz speziell die Debeka Werbung, laut der Kostensteigerungen im Alter durch die gebildeten Altersrückstellungen nicht in so hohem Maß sich in Beitragserhöhungen wiederfinden. Immer und immer wieder kannst Du das in der Werbung lesen, wie stabil die Beiträge angeblich gehalten werden können.

Richtig oder falsch? Bei fast 50 % Erhöhung ist die Antwort für mich klar. Da passt etwas überhaupt nicht.

Gruß

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 17.12.2020, 09:56

Die Altersrückstellungen sind NICHT dafür da, die in der Zukunft auftretenden Kostensteigerungen abzufedern. Sie dienen einzig dem Zweck, dass die Beiträge für die bekannten und damit kalkulierten Kosten im Alter nicht wegen des Alters an sich steigen (dass man mit 70 im Schnitt deutlich höhere Kosten verursacht als mit 30, ist sicherlich klar).

Für die in der Zukunft auftretenden Kostensteigerungen (in unbekannter Höhe) wird seit 2000 der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag erhoben, der aber für Altverträge nicht verpflichtend war. Dies ist vom Thema Altersrückstellungen losgelöst, es sind zwei Paar Schuhe.

GS
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon GS » 17.12.2020, 11:28

Hallo zusammen,
PKVAbwägender schreibt anfangs
Und ja, ich habe den ähnlichen Beitrag wenige Tage zuvor gelesen. Da aber die Ausgangsbasis (der TE ist schon mit 50 aus dem Erwerbsleben gegangen und mit einem Tarifwechsel nur 1 Jahr zuvor) völlig anders ist, schreibe ich dies als eigenen Beitrag.

Ok, da liegen schon einige Jahre zwischen Dir und dem anderen TE („deutliche Beitragsanstieg bei der Debeka“) mit Anfang 50. Aber worauf es hier ankommt, das ist der Tarif, und der ist derselbe (PNWS).
Inzwischen habe ich mir den mal näher anschauen können – online auch für Nicht-Debekaner leicht möglich. Das Problem liegt m. E. nicht so sehr in den vergleichsweise knapp bemessenen Tarifleistungen an sich, sondern eher darin, dass es ein typischer „Einsteigertarif“ ist, was an der hinzuwählbaren Aufstiegsoption „OZ“ erkennbar ist. Diese ermöglicht lt. Tarifbedingungen den Wechsel in bessere Tarife ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der "idealtypische Kunde" ist also nicht sehr lange in diesem Tarif, sondern wechselt nach drei oder nach sechs Jahren in einen besseren Tarif.
Natürlich verschlafen manche auch den Wechsel oder entscheiden sich zu den Stichtagen bewusst dagegen. Drittens gibt es noch diejenigen, die von Beginn an den Wechsel für sich ausschließen und „vorsorglich“ die Option OZ gar nicht erst vereinbaren. Wie auch immer – die Kalkulation ist wohl nicht ausschließlich, aber doch zum Teil auf den idealtypischen Kunden ausgerichtet; die Alterungsrückstellung ist dann im Ergebnis ein wenig knapper kalkuliert als üblich.
Das zeigt sich am deutlichsten bei einem Wechsel aus einem „üblichen“ Tarif in den PNWS. Aufgrund der besser dotierten, aus dem Alttarif mitgebrachten Alterungsrückstellung geht der PNWS-Beitrag gehörig in die Knie – er sinkt weit überproportional – und den Kunden freut es erst einmal. Bis zur nächsten Beitragsänderung, die für alle in gleichen Jahrgang gleich hoch ist, aber „gefühlt“ (also in % umgerechnet) natürlich viel viel höher ist, weil der Ausgangsbeitrag eben niedriger ist.
Den Rest kann man sich denken: Der PNWS dürfte schon nicht der ideale Tarif sein, um darin nach dem Frühling und dem Sommer auch noch den Herbst und den Winter zu verbringen. Schon gar nicht ist er dann dafür geeignet - und ja auch nicht dafür gedacht - erst im Herbst in diesen Tarif hin(ab)zuwechseln.

RolandPKV fragt nach
Trotzdem wären die Beiträge in Euro interessant. Es macht einen großen Unterschied, ob 47% von 300 Euro oder von 500 Euro.
Vielleicht erfahren wirja doch noch, von welchem Euro-Ausgangsbetrag die 47 % berechnet sind. Und im Idealfall auch noch, wie der Beitrag beim Wechsel in den PNWS reduziert wurde (von/nach in Euro). Zugegeben, das ist hier wohl schon einige Jahre her.

Gruß
von GS

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon fragende Person » 17.12.2020, 14:07

Hallo GS,

Ihre Aussage, dass die Altersrückstellungen beim PNWS knapper kalkuliert sind als beim Haupttarif halte ich für eine reine Mutmaßung - ebenso die vorgebrachte Begründung hierfür ("typischer Einsteigertarif").

Es wäre extrem ungerecht, wenn Beitragsänderungen unabhängig vom Tarif für alle Mitglieder eines Jahrgangs identisch wären; es wäre auch völlig unlogisch, weil Kostensteigerungen immer relativ zum Ausgangswert zu sehen sind. Das Gehalt eines Chefarztes steigt absolut stärker als das eines normalen Arztes, und außerdem steigt ja auch der Selbstbehalt entsprechend an. Die Fakten deuten allerdings darauf hin, dass die Beitragssteigerungen tatsächlich für alle etwa um die 100 Euro betragen.

Bei gleichen Steigerungen würden sich die Tarife mit der Zeit angleichen, obwohl die Leistungsunterschiede bestehen bleiben. In diesem Falle wäre der PNWS ein klassisches Lockangebot. Das wäre natürlich traurig, aber es könnte durchaus sein.

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon PKV_Abwägender » 17.12.2020, 14:23

RolandPKV hat geschrieben:
Für die in der Zukunft auftretenden Kostensteigerungen (in unbekannter Höhe) wird seit 2000 der zehnprozentige gesetzliche Zuschlag erhoben, der aber für Altverträge nicht verpflichtend war.


Ich habe diesen 10 %-Zuschlag für die volle gesetzliche Zeit, also bis zum 60ten Lebensjahr, bezahlt.
Und was hilft es jetzt? Von „Abfedern“ kann keine Rede sein. Die Debeka hat jedes Maß verloren!

GS hat geschrieben:
…….., dass es (Anm.: der PWNS) ein typischer „Einsteigertarif“ ist.


Nein, nein, nein. Da muss ich Dir heftig widersprechen. Nicht nur bei der Debeka wird laufend für die Bezahlbarkeit der PKV im Alter genau damit geworben, dass man dann von den zunächst besseren Tarifen Wahlleistungen (2 Bett-Zimmer, Chefarzt) abwählen kann und evtl. auch einen Selbstanteil hinzunimmt (hier: knapp 1.800,- €/Jahr). Wer entscheidet sich denn in jungen Jahren für einen so abgespeckten Tarif, wenn doch der Arbeitgeber die Hälfte oder annähernd die Hälfte dazu gibt ? Wohl so gut wie niemand.

Du hast weiter geschrieben:
Der PNWS dürfte schon nicht der ideale Tarif sein, um darin nach dem Frühling und dem Sommer auch noch den Herbst und den Winter zu verbringen. Schon gar nicht ist er dann dafür geeignet – und ja auch nicht dafür gedacht – erst im Herbst in diesen Tarif hin(ab)zuwechseln.

Erneut heftigster Widerspruch. Genau dafür war und ist er gedacht. Auch von höchster Stelle.

Dazu muss ich etwas ausholen:
Als im Jahr 2007 bekannt wurde, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird, habe ich mich am 06.02.07 an das Bundeskanzleramt gewendet, um zu erreichen, dass ein Bestandsschutz für ältere PKV-Verträge, in denen eine Kündbarkeit des Vers.-Nehmers ohne Nachweis des Wechsels in eine andere KV-Gesellschaft ja noch gegeben war, berücksichtigt wird. Ansonsten – ohne freie Kündigungsmöglichkeit – ist ja klar, was passieren wird. Im Alter hat die früher einmal gewählte Vers.-Gesellschaft dann praktisch ein Monopol über mich mit entsprechenden Beitragsfolgen. Nur am Rande: zuständig sei das Gesundheitsministerium, wurde mir damals mitgeteilt, von dort dann wiederum das Bundesministerium der Finanzen.

Schließlich war das Gesetz aber im Eilverfahren bereits auch durch den Bundesrat gepeitscht worden (die Abgeordneten hatten erst am Abend vor dem entscheidenden Freitag den 500-seitigen Gesetzestext erhalten und wohl kaum gelesen), so dass ich mich sogar noch an den damaligen Bundespräsidenten Köhler gewandt habe mit der Bitte, das Gesetz so nicht zu unterschreiben. Jedenfalls nicht zusammen mit der Missachtung des eigentlichen Bestandsschutzes von Altverträgen.

In der Antwort aus dem Präsidialamt wurde dem Bestandsschutz leider nicht in gleich hohem Maß die Priorität gegeben wie von mir und es wurde statt dessen auf die Alternative verwiesen, die ältere Versicherte für bezahlbare Beiträge hätten.

NÄMLICH DIE ABWAHL VON WAHLLEISTUNGEN UND (EVTL.) DIE HINZUNAHME EINES SELBSTANTEILS.

Wie Du weißt, sind Beamte sicher ganz überwiegend bei der Debeka – Deutsche Beamten Kasse - versichert (mit dem selbst zu versichernden Anteil neben der Beihilfe). Der damalige Mitarbeiter von Herrn Köhler kannte also die Möglichkeiten, die extra für Ältere vorgesehen waren (also im Falle von Rentnern der Debeka-Tarif PWN oder mit Selbstbehalt der PWNS).

Also wird auch von höchster Stelle ein PWN oder PWNS nicht als „Einsteigertarif“ gesehen, sondern es ist umgekehrt (als Rettungsanker).

Gruß

RolandPKV
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 17.12.2020, 14:30

"wenn Beitragsänderungen unabhängig vom Tarif für alle Mitglieder eines Jahrgangs identisch wären" - das hat GS sicher nicht gemeint. Sondern für alle Mitglieder eines Jahrgangs im selben Tarif, hier also PNWS.

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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon RolandPKV » 17.12.2020, 17:18

fragende Person hat geschrieben:Die Fakten deuten allerdings darauf hin, dass die Beitragssteigerungen tatsächlich für alle etwa um die 100 Euro betragen.


Soll das heißen, dass die Beitragserhöhung auch bei Dir ca. 100 Euro war? Also neuer Beitrag ca. 300 Euro? Das wäre immer noch extrem günstig, selbst für einen nicht so leistungsstarken Tarif.

GS
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon GS » 17.12.2020, 21:33

immerhin - wir haben nun hier eine echt Diskussion mit mindestens 5 Teilnehmern aus 3 Freds.
PKV_Abwägender schreibt
GS hat geschrieben: …….., dass es (Anm.: der PWNS) ein typischer „Einsteigertarif“ ist.

Nein, nein, nein. Da muss ich Dir heftig widersprechen. Nicht nur bei der Debeka wird laufend für die Bezahlbarkeit der PKV im Alter genau damit geworben, dass man dann von den zunächst besseren Tarifen Wahlleistungen (2 Bett-Zimmer, Chefarzt) abwählen kann und evtl. auch einen Selbstanteil hinzunimmt (hier: knapp 1.800,- €/Jahr).
Ich bleibe dabei, dass es ein Einsteigertarif ist - siehe Aufstiegsoption OZ.
PKV_Abwägender:
Wer entscheidet sich denn in jungen Jahren für einen so abgespeckten Tarif, wenn doch der Arbeitgeber die Hälfte oder annähernd die Hälfte dazu gibt ? Wohl so gut wie niemand.
Der Tarif ist sicher nicht für gut verdienende Arbeitnehmer gedacht, die natürlich ein langfristiig angelegtes Interesse haben, auch in jungen Jahren den Arbeitgeberzuschuss so hoch wie möglich ausreizen zu können - dazu muss es schon ein ordentlicher Tarif mit allen Schikanen sein, wenn es nur um eine Person geht. Da kann man später natürlich reduzieren, ohne aber an die Substanz gehen zu müssen, ausgerechnet im Alter, wo man die Leistungen eher braucht.
Tarife wie PNWS sind eher gedacht für Selbständige in den ersten Jahren nach der Existenzgründung, also eben noch nicht "gut verdienend". Sind sie dann aus dem Gröbsten raus, wechseln sie den Tarif nach oben, notfalls ohne neue Gesundheitsfragen unter Nutzung der Option OZ. Der Arbeitgeberzuschuss spielt hier nach wie vor keine Rolle.
Du [GS] hast weiter geschrieben:
Der PNWS dürfte schon nicht der ideale Tarif sein, um darin nach dem Frühling und dem Sommer auch noch den Herbst und den Winter zu verbringen. Schon gar nicht ist er dann dafür geeignet – und ja auch nicht dafür gedacht – erst im Herbst in diesen Tarif hin(ab)zuwechseln.
Erneut heftigster Widerspruch. Genau dafür war und ist er gedacht. Auch von höchster Stelle.
Eigentlich eine schöne und zutreffende Metapher, dachte ich jedenfalls. Verstehe natürlich, dass du es momentan anders siehst. Und zu den höhsten Stellen dies erstmal vorweg: Denen sind solche Details wie Einsteigertarif einerseits oder solider Grundschutztarif andererseits so hoch wie breit. Für die ist das bestenfalls einerlei.
Dazu muss ich [PKV_Abwägender] etwas ausholen:
Als im Jahr 2007 bekannt wurde, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird, habe ich mich am 06.02.07 an das Bundeskanzleramt gewendet, um zu erreichen, dass ein Bestandsschutz für ältere PKV-Verträge, in denen eine Kündbarkeit des Vers.-Nehmers ohne Nachweis des Wechsels in eine andere KV-Gesellschaft ja noch gegeben war, berücksichtigt wird. Ansonsten – ohne freie Kündigungsmöglichkeit – ist ja klar, was passieren wird. Im Alter hat die früher einmal gewählte Vers.-Gesellschaft dann praktisch ein Monopol über mich mit entsprechenden Beitragsfolgen. Nur am Rande: zuständig sei das Gesundheitsministerium, wurde mir damals mitgeteilt, von dort dann wiederum das Bundesministerium der Finanzen.
Nur um das klarzustellen: Die ordentliche Kündbarkeit (also der bedingungsgemäß mögliche Rauswurf) des Versicherungsnehmers war schon vorher ausgeschlossen. Worum es ging: Seine eigene Möglichkeit der Kündigung auszuschließen, mit dem durchaus vernünftigen Ziel, dass er nicht anschließend nackt durch die Versicherungslandschaft läuft.
... Schließlich war das Gesetz aber im Eilverfahren bereits auch durch den Bundesrat gepeitscht worden (die Abgeordneten hatten erst am Abend vor dem entscheidenden Freitag den 500-seitigen Gesetzestext erhalten und wohl kaum gelesen), so dass ich mich sogar noch an den damaligen Bundespräsidenten Köhler gewandt habe mit der Bitte, das Gesetz so nicht zu unterschreiben. Jedenfalls nicht zusammen mit der Missachtung des eigentlichen Bestandsschutzes von Altverträgen.
Daran erinnere ich mich genau: Den Vogel schoss dabei die SPD-Fraktionsvizevorsitzende Elke Ferner ab, welche - sicher unter beifälligem Nicken der Schmulla - die Abgeordneten der damaligen GroKo sinngemäß so zur Ordnung rief: "Die Zeit drängt Jetzt lasst uns doch erst mal abstimmen. Anschauen können wir es uns hinterher immer noch".
fragende Person schreibt]
Hallo GS,
Ihre Aussage, dass die Altersrückstellungen beim PNWS knapper kalkuliert sind als beim Haupttarif halte ich für eine reine Mutmaßung - ebenso die vorgebrachte Begründung hierfür ("typischer Einsteigertarif").
Natürlich ist es eine Mutmaßung, der man sich anschließen oder sie anzweifeln kann. Das Gegenteil zu behaupten, wäre natürlich auch bestenfalls eine Mutmaßung. Dass es ein Einsteigertarif ist, dabei bleibe ich.
Dagegen spricht auch nicht, dass es gesetzlich erlaubt ist, ihn, wenn man darauf besteht, auch zu zum späteren Aus- , nein, Abstieg zu gebrauchen. Noch eine Metapher erlaubt? Niemand verbietet einem, mit 70 Jahren vom E-Bike aufs Jugendrad umzusteigen.
RolandPKV schreibt
"wenn Beitragsänderungen unabhängig vom Tarif für alle Mitglieder eines Jahrgangs identisch wären" - das hat GS sicher nicht gemeint. Sondern für alle Mitglieder eines Jahrgangs im selben Tarif, hier also PNWS.
So ist es. Und ich glaube "unabhängig vom Tarif" habe ich nicht nur nicht gemeint, sondern auch nicht geschrieben.

Gruß
von GS

PKV_Abwägender
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Re: Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)

Beitragvon PKV_Abwägender » 18.12.2020, 11:20

@GS:
Eine Option OZ wurde damals gar nicht angeboten. Aber das tut auch nichts zur Sache.

@ alle:
Zurück zur Erhöhung.
Die Debeka hat offiziell in ihren Presse-Verlautbarungen im Oktober/November verkündet, dass die Tarife um durchschnittlich 18 % angehoben werden müssen (wobei also auch für die Vers.-Gesellschaft natürlich die Prozentangaben relevant sind und nicht die Euro-Angaben).

Im Tarif PNWS sind wir also mit um die 50 % sogar Lichtjahre von den durchschnittlichen 18 % entfernt.

Die Begründung, die mir mit meinen 47,6 % gegeben wurde, ist ein Standardblatt, welches ganz offensichtlich in genau gleicher Form jeder, also auch im Fall von Erhöhungen um die 18 %, so erhalten hat.
Inhalt wie bekannt, zum großen Teil also Nullzinspolitik/Rechnungszins als Ursache.

Zumindest dieser Teil als Ursache mit dem Rechnungszins müsste aber prozentual gleich auf alle Tarife umgelegt werden, was nun offensichtlich nicht der Fall ist.

Wären tatsächlich (unerklärlicherweise) die medizinischen Ausgaben ausgerechnet im PWNS so exorbitant gestiegen (oder besser explodiert), dann passt der „auslösende Faktor“ der Erhöhung ebenfalls in keinster Weise zu den 47,6 % (oder 50 % in dem anderen Fall), denn der auslösende Faktor wird bei mir mit 13,27 % angegeben.

Auch wenn gleichzeitig standardmäßig darauf hingewiesen wird, dass eine tatsächliche Erhöhung vom auslösenden Faktor abweichen kann, ist das Ganze schlichtweg keine Begründung für so etwas.

Das könnt Ihr nicht schönreden.

Grüße


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