Beitragserhöhung ca. 47 % (zuvor Limitierung über 12 Monate)
Verfasst: 15.12.2020, 16:25
Guten Tag liebe Forumsteilnehmer,
ich habe die Frage, ob es irgendwelche gesetzliche Vorgaben gibt über eine max. mögliche/zulässige Beitragssteigerung in der PKV.
Ich bin selbst 67 Jahre alt und Rentner. Immer sehe ich bei Beitragserhöhungen in von der PKV selbst erstellten Diagrammen, wie beitragsstabil die PKV – in meinem Fall die Debeka – angeblich im Alter sei. Auch von mir wurden über Jahrzehnte Altersrückstellungen in der gleichen Vers.-Gesellschaft gebildet.
Von daher ist eine jetzige Beitragserhöhung bei mir von sage und schreibe ca. 47 % - in voller Höhe zu zahlen ab Januar 2022 – wohl eigentlich unglaublich. Lediglich für das nächste Jahr macht die Gesellschaft angesichts der enormen Steigerung eine „Limitierung“ der Erhöhung auf ca. die Hälfte, aber ein Jahr später nützt dies ja gar nichts.
Die ganzen Sprüche zu Erhöhungsbegrenzungen oder gar Stabilität im Alter sind Makulatur. Mit welchen Prozentsätzen geht das weiter? Ich bin seit 1979 in dieser gleichen Versicherungsgesellschaft; fehlende Altersrückstellungen können es also nicht sein. Es gab von mir vor Jahren einen Tarifwechsel in den PNWS, bei dem Rückstellungen übertragen wurden. Im PNWS entfallen Dinge wie Chefarztbehandlung, von daher ist die Beitragshöhe auch jetzt noch zu stemmen. Da ich aber Alleinverdiener war und meine Frau ebenfalls in der PKV versichert ist (andere Gesellschaft), aber ohne eigenes Einkommen (ihr Beitrag ist also komplett von mir zu übernehmen), kann das durchaus noch eng für mich werden.
Empfehlungen wie Standardtarif (der wird auch deutlich steigen) oder Notlagentarif für Rentner, die bereits überfordert sind, helfen mir natürlich nicht weiter, sondern mehr gesetzliche Grundlagen zum nicht nachvollziehbaren Handeln der PKV mit Beitrags-Steigerungen dieser unglaublichen Größe.
Gibt es also andere Empfehlungen (evtl. Widerspruch für den Fall, dass derartige Erhöhungen sich möglicherweise rückwirkend doch noch als nicht rechtskonform erweisen sollten?).
Und ja, ich habe den ähnlichen Beitrag wenige Tage zuvor gelesen. Da aber die Ausgangsbasis (der TE ist schon mit 50 aus dem Erwerbsleben gegangen und mit einem Tarifwechsel nur 1 Jahr zuvor) völlig anders ist, schreibe ich dies als eigenen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe die Frage, ob es irgendwelche gesetzliche Vorgaben gibt über eine max. mögliche/zulässige Beitragssteigerung in der PKV.
Ich bin selbst 67 Jahre alt und Rentner. Immer sehe ich bei Beitragserhöhungen in von der PKV selbst erstellten Diagrammen, wie beitragsstabil die PKV – in meinem Fall die Debeka – angeblich im Alter sei. Auch von mir wurden über Jahrzehnte Altersrückstellungen in der gleichen Vers.-Gesellschaft gebildet.
Von daher ist eine jetzige Beitragserhöhung bei mir von sage und schreibe ca. 47 % - in voller Höhe zu zahlen ab Januar 2022 – wohl eigentlich unglaublich. Lediglich für das nächste Jahr macht die Gesellschaft angesichts der enormen Steigerung eine „Limitierung“ der Erhöhung auf ca. die Hälfte, aber ein Jahr später nützt dies ja gar nichts.
Die ganzen Sprüche zu Erhöhungsbegrenzungen oder gar Stabilität im Alter sind Makulatur. Mit welchen Prozentsätzen geht das weiter? Ich bin seit 1979 in dieser gleichen Versicherungsgesellschaft; fehlende Altersrückstellungen können es also nicht sein. Es gab von mir vor Jahren einen Tarifwechsel in den PNWS, bei dem Rückstellungen übertragen wurden. Im PNWS entfallen Dinge wie Chefarztbehandlung, von daher ist die Beitragshöhe auch jetzt noch zu stemmen. Da ich aber Alleinverdiener war und meine Frau ebenfalls in der PKV versichert ist (andere Gesellschaft), aber ohne eigenes Einkommen (ihr Beitrag ist also komplett von mir zu übernehmen), kann das durchaus noch eng für mich werden.
Empfehlungen wie Standardtarif (der wird auch deutlich steigen) oder Notlagentarif für Rentner, die bereits überfordert sind, helfen mir natürlich nicht weiter, sondern mehr gesetzliche Grundlagen zum nicht nachvollziehbaren Handeln der PKV mit Beitrags-Steigerungen dieser unglaublichen Größe.
Gibt es also andere Empfehlungen (evtl. Widerspruch für den Fall, dass derartige Erhöhungen sich möglicherweise rückwirkend doch noch als nicht rechtskonform erweisen sollten?).
Und ja, ich habe den ähnlichen Beitrag wenige Tage zuvor gelesen. Da aber die Ausgangsbasis (der TE ist schon mit 50 aus dem Erwerbsleben gegangen und mit einem Tarifwechsel nur 1 Jahr zuvor) völlig anders ist, schreibe ich dies als eigenen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen