Ich habe zuletzt nur auf den Beitrag von ElMexican0 bzw. auf einen Teilaspekt davon reagiert.
Dass der Fluss dieses Threads längst über seine eingangs von Picco angelegten Ufer getreten ist, das ist natürlich klar. Hat sich so ergeben.
@Carlo
Der Vertrag für den einschlägigen Kunden B ist so formuliert, dass zum eintrittsaltersgemäßen Tarifbeitrag (den zahlt z. B. der Kunde A) ein Risikozuschlag kommt, der infolge Öffnungsklausel auf 30% abgesenkt ist. Wie hoch er für einen risikogleichen Kunden C ohne Öffnungsklausel wäre (angenommen 50%) steht nicht im Vertrag von B. Muss auch nicht, denn der Kunde B hat mit den 50% nichts zu tun.Danke für diese interessante Erläuterung. Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ein Vertrag wohl formuliert sein müsste, damit ein 30%-iger Risikozuschlag für den weiteren Vertragsverlauf nicht verbindlich wird, sondern nachträglich stärker erhöht werden kann (auf 50% oder mehr)?
Zahlenbeispiel (ganz ohne Versicherungsmathematik, fast ohne Cent-Rechnung und fast ohne Prozentrechnung):
Kunde A, 30 Jahre: Tarifbeitrag 250 € (Betrachtung ohne 10 % VAG-Zuschlag)
Kunde B, 30 Jahre: Tarifbeitrag 250 € zzgl, 30% gedeckelter RIZ: 250 € + 75 € = 325 €
Kunde C, 30 Jahre: Tarifbeitrag 250 € zzgl, 50% deckelfreier RIZ: 250 € +125 € = 375 €
So, jetzt kommt irgendwann die Beitragserhöhung. Für die Alterskohorte, zu der A, B und C gehören, sind ohne RIZ 20 € aufzusatteln. Bei 50 % RIZ also 30 €, soweit OK?
Neue Beiträge für A, B und C:
A: 250 € + 20 € = 270 €
B: 325 € + 30 € = 355 € (zur Aufteilung in Grundbeitrag und RIZ siehe unten)
C: 375 € + 30 € = 405 €, also 270 € + 135 € RIZ
Zurück zu B: Die neuen 355 € entsprechen vertragsgemäß 130%. Wovon? Vom neuen Grundbeitrag 273 € zuzüglich 82 € RIZ (centgenau: 273,08 € +81,92 € RIZ). Die risikogerechten 30 € Mehrbeitrag teilen sich also auf in 23,08 € + 6,92 € (also 30%) RIZ.
Das Ganze setzt natürlich voraus, dass ich als NVM (Nichtversicherungsmathematiker) damit nicht total auf dem Holzweg bin. Wenn alles ganz anders ist, z.B. wie von Carlo postuliert
werden wir es aber bald erfahren. Erfahrungsgemäß kommt ein Verriss immer schneller um die Ecke als eine Bestätigung.Der höhere Risikozuschlag müsste dann ja wohl direkt auf dem Versicherungsschein, im Antrag oder im Angebot stehen, damit er nicht als überraschende Klausel qualifiziert werden kann, oder? Der Beitrag ist ja immerhin die Hauptleistungspflicht des Versicherungsnehmers...
Grüße
von GS