Wann greift GKV Pflicht
Verfasst: 29.01.2021, 13:43
Hallo in die Runde,
ich hoffe hier auf sachkundige Informationen.
Ich bin derzeit selbständig und arbeite auch noch auf Lohnsteuerkarte bei einer Firma. Die führen für mich Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung ab. Ich bin bei der PKV, da der Anteil der Selbständigkeit überwiegt. Meine Frau ist freiwillig in der GKV.
Nun ist es so, das ich im Januar 2021 schon mal mehr bei der Firma verdienen werde als mit meiner Selbständigkeit. Das könnte möglicherweise auch im gesamten Jahr 2021 so weitergehen.
Vor längerer Zeit hatte mich meine letzte GKV auf Betreiben meines "Arbeitgebers" schon mal statusmäßig überprüft. Damals überwog die Selbständigkeit.
Soll ich nun selbst nochmal eine solche Überprüfung bei der alten GKV anschieben?
Wenn meine abhängige Beschäftigung nun überwiegt, werde ich dann automatisch wieder in meiner letzten GKV pflichtig oder kann ich dann auch eine andere GKV wählen? Ich würde mich dann für die Kasse entscheiden, in der auch meine Frau derzeit ist.
Welche Fristen gibt es da?
Wenn man die PKV damit verläßt, sind dann die dort angesparten "Rückstellungen" hinüber oder kann man die in irgendeine Form von Zusatz-Versicherung umwandeln?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Beste Grüße Mike
ich hoffe hier auf sachkundige Informationen.
Ich bin derzeit selbständig und arbeite auch noch auf Lohnsteuerkarte bei einer Firma. Die führen für mich Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung ab. Ich bin bei der PKV, da der Anteil der Selbständigkeit überwiegt. Meine Frau ist freiwillig in der GKV.
Nun ist es so, das ich im Januar 2021 schon mal mehr bei der Firma verdienen werde als mit meiner Selbständigkeit. Das könnte möglicherweise auch im gesamten Jahr 2021 so weitergehen.
Vor längerer Zeit hatte mich meine letzte GKV auf Betreiben meines "Arbeitgebers" schon mal statusmäßig überprüft. Damals überwog die Selbständigkeit.
Soll ich nun selbst nochmal eine solche Überprüfung bei der alten GKV anschieben?
Wenn meine abhängige Beschäftigung nun überwiegt, werde ich dann automatisch wieder in meiner letzten GKV pflichtig oder kann ich dann auch eine andere GKV wählen? Ich würde mich dann für die Kasse entscheiden, in der auch meine Frau derzeit ist.
Welche Fristen gibt es da?
Wenn man die PKV damit verläßt, sind dann die dort angesparten "Rückstellungen" hinüber oder kann man die in irgendeine Form von Zusatz-Versicherung umwandeln?
Vielen Dank für eure Hinweise.
Beste Grüße Mike