Reduzierung des Risikozuschlages - PKV - Beamter

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K-Rock95
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Reduzierung des Risikozuschlages - PKV - Beamter

Beitragvon K-Rock95 » 31.01.2021, 11:19

Hallo an alle,

ich bin derzeit bei der Debeka in der PKV als Beamter. Mein Einstieg erfolgte im Oktober 2017 über die Öffnungsaktion (Antrag circa Juli 2017) auf Grund einer diagnostizierten "mittelgradigen depressiven Episode." Die Therapie wurde Ende August 2017 erfolgreich abgeschlossen. Ich habe nunmehr die Aufhebung bzw. Reduzierung des Risikozuschlages beantragt und von der Debeka ein Schreiben erhalten, in welchem u.a. der aktuelle Befund und die Prognose angegeben werden sollen. Meine ehemalige Psychotherapeutin teilte mir mit, dass ohne aktuelle Behandlung bzw. Therapiesitzungen ein aktueller Befund bzw. eine Prognose nur schwer erstellt werden kann, Sie jedoch etwas formulieren könnte.

Hat jemand von euch Erfahrung hiermit? Auf was muss geachtet werden? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich eine Aufhebung des Risikozuschlages erfolgt?

Vielen Dank für die Hilfe!

Carlo
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Re: Reduzierung des Risikozuschlages - PKV - Beamter

Beitragvon Carlo » 01.02.2021, 20:02

Hallo K-Rock95,

das ist anhand Deiner Angaben sehr schwer einzuschätzen. Es wird sicherlich auf die genauen Umstände ankommen.

Wie lange dauerte z.B. Deine depressive Episode und von wann bis wann lief die Therapie? War es die erste Episode oder hattest Du vorher schon einmal Depressionen? Warst Du z.B. auch krank geschrieben, in stationärer Behandlung oder hast Du Medikamente genommen bzw. welche Art der Therapie hast Du erhalten? Gab es nach dem erfolgreichem Therapieabschlus noch irgendeine Rückfallprophylaxe?

Wie schätzt Du selbst Deine Prognose ein? Ist noch irgendetwas zurückgeblieben oder wie hat sich Deine Gesundheit und/oder Lebenssituation seither verändert?

eastman
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Re: Reduzierung des Risikozuschlages - PKV - Beamter

Beitragvon eastman » 02.02.2021, 08:00

Guten Morgen, die Therapeutin sollte mutig sein...und keine Rezidiv-Gefahr in ihren Text formulieren. Wenn ich raten müsste, würde ich behaupten, die Debeka besteht nach dem (wie auch immer gelagerten) Schreiben der Therapeutin auf 5jähriger Behandlungs-und Beschwerdefreiheit....


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