Scheinbeamter , ist das eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Verfasst: 08.03.2021, 19:10
Hallo PKV Experten,
wenn sich jemand privat versichert und gibt seine bestehenden Erkrankungen zu Beginn der
privaten Versicherung nicht an,
dann ist das ja eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, was
in Folge, dass die private Versicherung den Vertrag (auch rückwirkend) auflösen kann
(sorry; ich komme jetzt nicht auf den richtigen Begriff).
Das vorher Geschriebene ist klar.
Wir ist es aber, wenn eine Person gegenüber der privaten Versicherung so tut,
als wäre er Beamter,sich mit 50 % Restkosten absichert,
aber jetzt nach 5 Jahren stellt sich raus, das die betroffene Person, gar
keinen Beamtenstatus hat (hat das allen vorgegaukelt).
FRAGE:
Ist das denn auch ein Grund, der die PKV berechtigt, dass der Vertrag "aufgelöst" werden kann.
Mein Gefühl sagt: nein; denn dann hat die betroffene Person eben nur einen Anspruch von 50 % gegenüber der PKV.
wenn sich jemand privat versichert und gibt seine bestehenden Erkrankungen zu Beginn der
privaten Versicherung nicht an,
dann ist das ja eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, was
in Folge, dass die private Versicherung den Vertrag (auch rückwirkend) auflösen kann
(sorry; ich komme jetzt nicht auf den richtigen Begriff).
Das vorher Geschriebene ist klar.
Wir ist es aber, wenn eine Person gegenüber der privaten Versicherung so tut,
als wäre er Beamter,sich mit 50 % Restkosten absichert,
aber jetzt nach 5 Jahren stellt sich raus, das die betroffene Person, gar
keinen Beamtenstatus hat (hat das allen vorgegaukelt).
FRAGE:
Ist das denn auch ein Grund, der die PKV berechtigt, dass der Vertrag "aufgelöst" werden kann.
Mein Gefühl sagt: nein; denn dann hat die betroffene Person eben nur einen Anspruch von 50 % gegenüber der PKV.