Kündigungsrecht bei Wechsel von Tarifbeschäftigung zu Beamten

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Fabian32
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Kündigungsrecht bei Wechsel von Tarifbeschäftigung zu Beamten

Beitragvon Fabian32 » 17.03.2021, 19:33

Liebe Community,
ich bin aktuell Tarifbeschäftigter beim Bund und werde Ende März verbeamtet. Aktuell bin ich bei der Debeka als Tarifbeschäftigter privat versichert.
Bei den Beamtentarifen ist die Debeka deutlich teurer als die HUK (ergibt ein Vergleich für mich). Ich würde gerne meinen Statuswechsel zum Anlass nehmen, um um meine PKV zu wechseln.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Die Debeka meint "nein", da es sich lediglich um eine Tarifumstellung handelt und keinen Statuswechsel.
Ich könnte erst wieder zum 1.1.2022 kündigen und nicht bereits zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung.

Der Vertreter der HUK meinte, dass in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht durchaus üblich sei.
Ich bin etwas lost. Gibt es hier ggf. Erfahrungswerte. Danke schon jetzt für Tipps!

Viele Grüße
Fabian

GS
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Re: Kündigungsrecht bei Wechsel von Tarifbeschäftigung zu Beamten

Beitragvon GS » 18.03.2021, 00:07

hallo Fabian,
Der Vertreter der HUK meinte,
dass in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht durchaus üblich sei.
"Glauben und meinen bringt Kummer und weinen".
Das hat einmal ein schwäbischer Volksschauspieler gewusst, dessen Name mir gerade leider nicht einfällt.
Hier ist es nicht ganz so schlimm. Nur dass du, falls du wechseln willst, die ordentlche Kündigungsfrist beachten musst. Es sei denn, die Debeka wäre nicht in der Lage oder nicht willens, dir einen Beihilfetarif anzubieten. Dass sie dazu aber doch in der Lage ist, weißt du mindestens so gut wie alle, die hier mitlesen.

Außerdem: Entweder es gibt ein Kündigungsrecht oder es ist eine freiwillige Vertragsauflösung üblich. Johnny HUKer sollte sich schon auf eine dieser Alternativen festlegen.

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 18.03.2021, 07:49, insgesamt 2-mal geändert.

GS
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Re: Kündigungsrecht bei Wechsel von Tarifbeschäftigung zu Beamten

Beitragvon GS » 18.03.2021, 00:16

Beim genannten schwäbischen Volksschauspieler handelt es sich um Walter Schultheiß. OK, mit KV und Beihilfe hat der es nicht so - was aber nicht gegen ihn spricht.

Gruß
von GS


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