Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

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Flux
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Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon Flux » 18.08.2021, 18:11

Hallo, eine Frage: Wenn man verbeamtet wird, dann zeitgleich in die private Krankenversicherung wechselt. Dann zb. aufgrund Nichtbestehens von Prüfungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wieder rausfliegt, dann ist man weiterhin privat versichert (das weiß ich). Aber wie sieht es dann aus mit Beitragszahlung und Versicherungsleistungen?

Ich bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört dass man dann die doppelten Beiträge zahlen muss, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt der die anderen 50% paritär bezahlt. Es gibt dann ja auch nicht mehr sowas wie Beihilfe oder?

Was ist wenn man zb. zum Zahnarzt geht und eine Arztrechnung hat? Man hat ja keinen AG mehr dem man das zuschicken kann. Schickt man die Rechnung dann einfach nur der PKV und die übernehmen wie viel davon? 50% oder 100%?

Da man weiterhin Beiträge zahlen muss, hat man doch weiterhin auch vollen Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen? Also Kosten für zb. Reha würden doch grundsätzlich übernommen werden?

Sobald man zb. wieder Arbeitnehmer mit Verdienst über der Gehaltsgrenze wäre, dann wäre man automatisch wieder in der GKV, oder könnte man theoretisch "für immer" weiter privatversichert bleiben wenn man möchte?

Czauderna
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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon Czauderna » 18.08.2021, 20:00

Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich der eine oder die andere Experte/in dazu zu Wort melden
Flux hat geschrieben:Hallo, eine Frage: Wenn man verbeamtet wird, dann zeitgleich in die private Krankenversicherung wechselt. Dann zb. aufgrund Nichtbestehens von Prüfungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wieder rausfliegt, dann ist man weiterhin privat versichert (das weiß ich). Aber wie sieht es dann aus mit Beitragszahlung und Versicherungsleistungen?

Ich bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört dass man dann die doppelten Beiträge zahlen muss, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt der die anderen 50% paritär bezahlt. Es gibt dann ja auch nicht mehr sowas wie Beihilfe oder?
unabhängig von der Antwort der PKV-Experten, ich meine Vertrag ist Vertrag und wenn der 50% Leistung beinhaltet dann sind das auch 50%

Was ist wenn man zb. zum Zahnarzt geht und eine Arztrechnung hat? Man hat ja keinen AG mehr dem man das zuschicken kann. Schickt man die Rechnung dann einfach nur der PKV und die übernehmen wie viel davon? 50% oder 100%?
dto.
Da man weiterhin Beiträge zahlen muss, hat man doch weiterhin auch vollen Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen? Also Kosten für zb. Reha würden doch grundsätzlich übernommen werden?
sehe ich auch so, wenn Vertragsbestandteil

Sobald man zb. wieder Arbeitnehmer mit Verdienst über der Gehaltsgrenze wäre, dann wäre man automatisch wieder in der GKV, oder könnte man theoretisch "für immer" weiter privatversichert bleiben wenn man möchte?

ja, solange keine Krankenversicherungspflicht eintritt wäre das möglich
Gruss
Czauderna

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon eastman » 19.08.2021, 08:06

Mit dem Wegfall der Beihilfe entsteht ein Statuswechsel und Anspruch auf 100% Versicherungsschutz ohne Gesundheitsfragen. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem bisher versicherten 50%-Tarif.

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon RolandPKV » 19.08.2021, 17:23

Es besteht nicht nur ein Anspruch auf 100%igen Versicherungsschutz, sondern wegen der Krankenversicherungspflicht muss man es auch machen. Der Beitrag verdoppelt sich entsprechend.

"Sobald man zb. wieder Arbeitnehmer mit Verdienst über der Gehaltsgrenze wäre, dann wäre man automatisch wieder in der GKV" - nein. Dies würde keine Versicherungspflicht in der GKV auslösen.

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon Flux » 25.08.2021, 18:13

Vielen Dank für eure Antworten. Ich muss jetzt den Tarif wechseln, da der Anwärter-Tarif logischerweise nicht mehr geht. Der günstigste mögliche Tarif ist aber logischerweise noch immer viel teurer als der vorherige Anwärtertarif. Das Jobcenter meinte die würden die Beiträge in Höhe des fiktiven Basistarifs übernehmen (der noch viel höher wäre, so 400 Euro aufwärts), aber ohne Selbstbehalt.

Das mit dem Selbstbehalt ist mir noch nicht ganz klar. Ich dachte wenn die Hälfte des Basistarifs zb. 200 Euro wäre und der Tarif den ich nehmen würde zb. unter 200 Euro wäre, dann würde das JC die Beiträge komplett übernehmen und ansonsten alles bis 200 Euro. Also bei 240 Euro würde ich 40 Euro selber zahlen.

Eine andere Frage: Wäre es theoretisch möglich sich in irgendein Studium einzuschreiben, sich das bestätigen zu lassen mittels Immatrikulationsbeschneinigung (geht logischerweise erst ab dem 1. Tag Studium), dann das bei der GKV einreichen bzw. dann kann ich ja soweit ich weiß bei der PKV sonderkündigen und dann so wieder in die GKV eintreten?

Muss ich dann das Studium durchziehen oder kann ich theoretisch nach dem 1. Tag direkt wieder exmatrikulieren? Ich wäre dann ja juristisch aus der PKV raus und in der GKV drin. Und wenn ich dann wieder arbeitssuchend wäre, dann müsste ich dann doch in der GKV verbleiben, oder?

Oder wäre das Betrug weil man dann durch die eigene Exmatrikulation nicht genug Interesse gezeigt hätte das Studium auch durchzuziehen?

Sonst könnte man so einen Wechsel in die Familienversicherung quasi "erzwingen"

Ich finde es übrigens unlogisch dass bei völlig gleicher Einkommenssituation zwei verschiedene rechtliche Dinge möglich sind:

Wenn man arbeitssuchend ist und in der GKV ist, würde man unter 25 keine Beiträge zahlen müssen

Wenn man arbeitssuchend ist und in der PKV ist, dann kann man unter Umständen nicht direkt wieder in die GKV und muss Beiträge zahlen, die ggf. nur teilweise übernommen werden.

Arbeitssuchend =/ arbeitssuchend. Gleiche Einkommenssituation aber unterschiedliche Zahlungsbelastung, obwohl finanziell kein Einkommen. Wieso muss der eine Arbeitssuchende mehr zahlen obwohl er gar nicht in der PKV mehr sein mag und der andere weniger? Unterschiedliche Behandlung gleicher Tatsachen. Ich finde in dem Fall sollte man entweder rechtlich einen Eintritt in die GKV zu 100% möglich machen oder die kompletten PKV Beiträge übernehmen.

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon Czauderna » 25.08.2021, 20:03

Hallo,
wie alt bist du - wenn du unter 30 bist und ein Studium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule (UNI) beginnst, dann tritt grundsätzlich die Krankenversicherungspflicht als Student ein und damit wäre auch der Weg in die GKV frei.
Zu der von dir aufgezeigten Variante, das Studium dann abzubrechen schreibe ich mal lieber nichts, bzw. nur soviel, dass bei Ende einer Pflichtversicherung und fehlendem Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung die obligatorische Abschlussversicherung zum Zuge kommt, also die Weiterversicherung in der GKV möglich ist. Um in die Familienversicherung zu kommen, auch als Student, muss man unter 25 Jahre alt sein und darf die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Logischerweise benötigt man dafür entweder Eltern oder Ehegatte/in in der GKV.
Gruss
Czauderna

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon ElMexican0 » 27.08.2021, 06:20

Die Lösung steht in §5 SGB V, der die Versicherungspflicht regelt. Je nach Alter vielleicht sogar die Familienversicherung nach §10 SGB V.

Besteht ein Anspruch auf ALG1, kann eine Pflichtversicherung einsetzen. Kann das JC dir sagen.

Die Idee mit der Immatrikulation ist ok, wenn <30J. und <14 FS, denn dann bestünde Versicherungspflicht und die PKV müsste per gekündigt werden.
Das anschließende Exmatrikulieren wäre doof, denn als dann freiwillig Versicherter in der GKV wäre ein höhere Mindestbeitrag zu zahlen als beispielsweise als Student in einem NC-freien Studiengang wie evangelische Theologie oÄ. Es ist nicht verboten, nur dämlich. ;)

Der Wechsel von Beamtentarif in Nichtbeamtentarife geht bei allen PKVU gleich gut, jedoch nur auf eine gleichwertige Tariflinie. Für Mehrleistungen wäre dedizierte Gesundheitsfragen nötig. Aber es geht um Geld, wenn ich recht interpretiere.
Die Beamtentarife sind günstiger, weil diese nur Restkosten absichern, weil die Beihilfe wie eine Art fiktiver Arbeitgeber berücksichtigt wird. Anwärtertarife sind noch günstiger, weil sie ohne Rückstellungen sind. Als Arbeitsloser in der PKV (soweit möglich), zahlst Du recht hohe Mindestbeiträge.

Der Basistarif kann auf Antrag (sog. Härtefall) halbiert werden. Das JC kann die andere Hälfte übernehmen. Dies geht ersatzweise auch mit anderen Tarifen, so lange diese nicht teurer sind, als der Basistarif. Gibt aber immer Palaver, weil das für die Sachbearbeiter Stress ist und die als SoFas wenig Ahnung von Privatversicherungsrecht haben. Nicht deren Schuld, ein unglücklicher Umstand.

Die Familienversicherung kann die GKV deiner Eltern prüfen, falls diese nicht in der PKV sind.

Bitte die PKV in eine Anwartschaft umwandeln, da die wenig Geld kostet aber man nie weiß, wann man sie brauchen kann.

Für mehr solltest Du eine unabhängige Beratung anfordern.

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon Flux » 29.08.2021, 05:34

Danke für eure Antworten. Ich habe noch eine Frage:

Die PKV meinte zu mir ich soll auf keinen Fall den Basistarif nehmen, da der viel teurer und schlechter sei als andere Tarife die mir zur Verfügung stünden. 400 Euro und aufwärts würde der Basistarif kosten. Ein anderer Tarif "nur" um die 200 Euro. Dieser Tarif würde leistungstechnisch nur der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen, meinte die PKV.

Die Grundsicherung meinte jetzt ich soll den Basistarif nehmen, ich könne zwar einen anderen Tarif nehmen aber dann wären da (so verstand ich das) auf jeden Fall Selbstbehalts und andere Kosten drin die nicht übernommen werden würden (da wäre es auch egal wenn der Tarif insgesamt günstiger als der Basistarif wäre). Beim Basistarif (so habe ich das verstanden) würde der Tarif um 50% halbiert werden und diese 50% würde die Grundsicherung tragen. Also würden sich für mich keine Kosten ergeben.

Und wieso sollte ich einen anderen Tarif nehmen wenn ich beim Basistarif keine Kosten hätte? Und die Grundsicherung wiederum meinte der Basistarif entspreche der gesetzlichen Krankenversicherung. Und nicht der andere Tarif, also entgegen der Aussage der PKV. Die Grundsicherung meinte "der Tarif sei zwar günstig, enthalte aber Zuzahlungen und Leistungen die nicht übernommen werden würde."

Die PKV meinte die Grundsicherung hätte wohl keine Ahnung aber ehrlich gesagt bin ich mir da nicht sicher wer hier falsch liegt.

Das was die Grundsicherung sagt findet sich so auch so auf vielen Internetwebseiten wieder, die sich auf Gerichtsurteile beziehen (klar keine 100% Quelle aber dennoch) und die Grundsicherung würde wohl kaum einen teureren Tarif freiwillig übernehmen, wenn das nicht gesetzlich so festgelegt wäre.

Wobei die PKV aber doch auch wollen müsste dass der Basistarif gemacht wird, denn da würden sie doch mehr Geld verdienen?

Was ist denn jetzt richtig? Hätte ich bei dem Basistarif wirklich keine Kosten? Denn dann würde ich das machen, alles andere würde ja keinen Sinn machen. Und einen Tarif der vielleicht leistungstechnisch etwas besser ist, bei dem ich aber auf den Kosten zum Teil sitzen bleibe, bringt mir nichts.

Verstehe nur nicht wieso die PKV dann nicht wie beantragt/gewünscht es gleich so gemacht hat, die müssten doch wissen dass die Grundsicherung deren Tarifangebot ablehnt. Bzw. ich nichts annehmen werde was nicht auch von den Kosten übernommen wird.

Ich könnte mir nur vorstellen dass es darauf ankommt ob man Sozialhilfe bezieht oder nicht. Also dass es ohne Sozialhilfe sinnvoller wäre nicht den Basistarif zu nehmen, da man dann besser finanziell wegkommen würde und bei Sozialhilfe jedoch genau das Gegenteil, da dann die Kosten übernommen werden. Aber das wusste die PKV, also dass ich Sozialhilfe beziehe.

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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon GS » 29.08.2021, 09:41

Hallo Flux,
warum kommen in dem zeilenreichen Text nicht Ross und Reiter vor. also Anbieter und Tarif? Dann ließe sich schneller rausfinden, ob die Bauchschmerzen der Grundsicherung in Deinem Fall eher begründet oder eher übertrieben sind. Irgendjemand von den Mitforisten wird sicher etwas dazu sagen können.

Generell kommt die Grundsicherung mit dem Basistarif am besten zurecht, weil der für sie die "Routine" ist.
Nebenbei muss sie auch nicht befürchten, eventuell etwas zu bezuschussen, was in Teilen vielleicht doch "besser als GKV" ist, obwohl im Beitrag niedriger als der Basistarif. Und das darf natürlich nun überhaupt nicht in Frage kommen.

Gruß
von GS

ElMexican0
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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon ElMexican0 » 03.09.2021, 23:31

Habe Termindruck, daher kurz sowie nur bedingt mit Quellenangabe.

Infos Basistarif BTN inkl. Download der Bedingungen:
https://www.pkv.de/wissen/private-krank ... he-tarife/
https://www.pkv.de/fileadmin/user_uploa ... t-2009.pdf

Der BTN ist einer der schlechtesten Tarife, die es in Deutschland gibt und nur bedingt mit der GKV vergleichbar. Du willst aus mehreren Gründen NICHT dort versichert sein:
+ Keine Chipkarte oder Chipkarte Basistarif, was dazu führt, dass einige Heilbehandler dich nicht oder nur gegen Vorkasse behandeln, obwohl das verboten ist
+ Du hast im Rahmen der GOÄ ein unbegrenztes Zuzahlungsrisiko, da nur 1,8x gezahlt wird, aber Mediziner mit sog. einfacher Begründung bis 3,5x berechnen dürfen (Stress, Blutverlust etc.,). Spätestens bei teuren OPs kann das ruinös sein
+ Auch im BTN hast Du Selbstbeteiligungen, die nicht übernommen werden, sowie implizite, zusätzliche Selbstbeteiligungen, wo Du keine 100% Leistung hast
Der BTN ist damit nur in absolut begründeten Ausnahmefällen zu wählen, die ich hier nicht erkennen kann.

Die Aussage des Amts sollen Sie doch bitte anhand von Quellen belegen, denn es ist nicht wahr. Es existiert eine interne Arbeitsanweisung (oft die GR11 oder Bezug darauf) aber weder das SGB, noch das VVG oder die Rechtsprechung zwingen dich in den BTN.

Gleichwohl dürfen Sie Ihre Zahlung auf max. den halben Beitrag begrenzen, der bei GKV oder im BTN anfallen würde. Bis ca. 50 müsste alle PKVU Einsteigertarife haben, die günstiger als der BTN sind UND mehr leisten. Nicht viel aber es geht darum, dass Du zumindest den Faktor 3,5x absicherst und komplikationsfreien Zugang zu allen Ärzten hast.
Ich will Einsteigertarife nicht verteidigen, denn sie sind Rotze, aber allemal besser als der BTN.

Ein PKVU ist weder verpflichtet noch in der Lage eine sozialversicherungsrechtliche Beratung durch zu führen. Die sind schlicht der falsche Ansprechpartner. Das gilt auch für das Groß meiner Berufskollegen (Privatversicherungen), denn das SGB ist nicht Teil der Ausbildung.

Es wirkt so, als ob Du einen sogenannten Beratungsschein beim örztlichen Amtsgericht bekommen könntest, damit ein RA für Versicherungsrecht, der mit einem Versicherungsberater (nicht -makler oder -agent) kooperiert, dein Problem löst. Falls nein, solltest Du die Dienstleistung bezahlen. Ich vermute, dass mit Sonderierung, Anspruchsschreiben und Beantragung ca. 3 Zeitstunden zusammenkämen.
Marke Eigenbau wirkt hier wie die Fahrkarte in die Versicherungshölle.

Weitere Fragen ggf. bei Zeiten. Muss leider los. Viel Erfolg.

GS
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Re: Versicherungsleistungen und Beitragszahlung

Beitragvon GS » 04.09.2021, 13:39

Hallo ElMexican0,
das
Die Aussage des Amts sollen Sie doch bitte anhand von Quellen belegen, denn es ist nicht wahr. Es existiert eine interne Arbeitsanweisung (oft die GR11 oder Bezug darauf) aber weder das SGB, noch das VVG oder die Rechtsprechung zwingen dich in den BTN.
sehe ich genau so.
Eventuell liegt der Hase auch in diesem Pfeffer: Manch so ein GruSi-Grufti kann es einfach nicht ab, wenn einer seiner Klienten womöglich besser krankenversichert ist als er selbst in seinem Tarif BSE (Beihilfe Sparsam Ergänzen), und er soll das dann auch noch bezuschussen! Alles was recht ist, aber das das geht ihm dann doch über die Hutschnur.


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