Versicherungsleistungen und Beitragszahlung
Verfasst: 18.08.2021, 18:11
Hallo, eine Frage: Wenn man verbeamtet wird, dann zeitgleich in die private Krankenversicherung wechselt. Dann zb. aufgrund Nichtbestehens von Prüfungen aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wieder rausfliegt, dann ist man weiterhin privat versichert (das weiß ich). Aber wie sieht es dann aus mit Beitragszahlung und Versicherungsleistungen?
Ich bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört dass man dann die doppelten Beiträge zahlen muss, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt der die anderen 50% paritär bezahlt. Es gibt dann ja auch nicht mehr sowas wie Beihilfe oder?
Was ist wenn man zb. zum Zahnarzt geht und eine Arztrechnung hat? Man hat ja keinen AG mehr dem man das zuschicken kann. Schickt man die Rechnung dann einfach nur der PKV und die übernehmen wie viel davon? 50% oder 100%?
Da man weiterhin Beiträge zahlen muss, hat man doch weiterhin auch vollen Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen? Also Kosten für zb. Reha würden doch grundsätzlich übernommen werden?
Sobald man zb. wieder Arbeitnehmer mit Verdienst über der Gehaltsgrenze wäre, dann wäre man automatisch wieder in der GKV, oder könnte man theoretisch "für immer" weiter privatversichert bleiben wenn man möchte?
Ich bin mir nicht sicher aber ich habe mal gehört dass man dann die doppelten Beiträge zahlen muss, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt der die anderen 50% paritär bezahlt. Es gibt dann ja auch nicht mehr sowas wie Beihilfe oder?
Was ist wenn man zb. zum Zahnarzt geht und eine Arztrechnung hat? Man hat ja keinen AG mehr dem man das zuschicken kann. Schickt man die Rechnung dann einfach nur der PKV und die übernehmen wie viel davon? 50% oder 100%?
Da man weiterhin Beiträge zahlen muss, hat man doch weiterhin auch vollen Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen? Also Kosten für zb. Reha würden doch grundsätzlich übernommen werden?
Sobald man zb. wieder Arbeitnehmer mit Verdienst über der Gehaltsgrenze wäre, dann wäre man automatisch wieder in der GKV, oder könnte man theoretisch "für immer" weiter privatversichert bleiben wenn man möchte?