Hallo zusammen,
ich bin in der PKV. Anfang 2022 werden wir im Rahmen eines beruflichen Auslandseinsatzes für 3 Jahre nach China gehen. Der Arbeitgeber versichert uns für diese 3 Jahre separat.
Kann ich dadurch die PKV kündigen bzw. zurück in die GKV?
Danke.
Daniel
PKV bei Auslandseinsatz
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Hallo und willkommen im Forum
Zur PKV kann ich nichts schreiben, da ich aus der GKV-Ecke komme.
Ein Wechsel in die GKV wäre nur möglich, wenn im Rahmen der "Entsendung" die Sozialversicherung auch in Deutschland durchzuführen wäre, was eigentlich grundsätzlich nur dann der Fall ist, wenn die Entlohnung auch in Deutschland erfolgen würde und dazu auch Krankenversicherungspflicht eintreten würde, was ich jetzt aber nicht glaube, weil das ja eine Gehaltskürzung zur Folge haben müsste.
Ich hatte in meiner Praxis mit mehreren Arbeitgebern zu tun, die das händelten. Da lief es dann in der Praxis so, dass die Arbeitgeber Zusatzversicherungen für ihre Arbeitnehmer/innen abschlossen, die alle Leistungen übernehmen, die nicht von uns als Kasse gezahlt wurden, das hieß, dass wir auf den eingereichten Rechnung unseren Erstattung-vermerk bzw. Nichterstattung-vermerk anbrachten und dann wurden die Rechnungen vom Arbeitgeber an die Zusatzversicherung zu Begleichung übergeben.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber abklären, aber ich glaube nicht, dass es so ist.
Gruss
Czauderna
Zur PKV kann ich nichts schreiben, da ich aus der GKV-Ecke komme.
Ein Wechsel in die GKV wäre nur möglich, wenn im Rahmen der "Entsendung" die Sozialversicherung auch in Deutschland durchzuführen wäre, was eigentlich grundsätzlich nur dann der Fall ist, wenn die Entlohnung auch in Deutschland erfolgen würde und dazu auch Krankenversicherungspflicht eintreten würde, was ich jetzt aber nicht glaube, weil das ja eine Gehaltskürzung zur Folge haben müsste.
Ich hatte in meiner Praxis mit mehreren Arbeitgebern zu tun, die das händelten. Da lief es dann in der Praxis so, dass die Arbeitgeber Zusatzversicherungen für ihre Arbeitnehmer/innen abschlossen, die alle Leistungen übernehmen, die nicht von uns als Kasse gezahlt wurden, das hieß, dass wir auf den eingereichten Rechnung unseren Erstattung-vermerk bzw. Nichterstattung-vermerk anbrachten und dann wurden die Rechnungen vom Arbeitgeber an die Zusatzversicherung zu Begleichung übergeben.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber abklären, aber ich glaube nicht, dass es so ist.
Gruss
Czauderna
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Hallo,
die PKV kann gekündigt werden mit einem Nachweis der Entsendung.
Es macht Sinn dann eine Anwartschaftversicherung abzuschließen um die alte KV wieder zu den bisherigen Konditionen zu aktivieren nach Rückkehr.
die PKV kann gekündigt werden mit einem Nachweis der Entsendung.
Es macht Sinn dann eine Anwartschaftversicherung abzuschließen um die alte KV wieder zu den bisherigen Konditionen zu aktivieren nach Rückkehr.
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum
Zur PKV kann ich nichts schreiben, da ich aus der GKV-Ecke komme.
Ein Wechsel in die GKV wäre nur möglich, wenn im Rahmen der "Entsendung" die Sozialversicherung auch in Deutschland durchzuführen wäre, was eigentlich grundsätzlich nur dann der Fall ist, wenn die Entlohnung auch in Deutschland erfolgen würde und dazu auch Krankenversicherungspflicht eintreten würde, was ich jetzt aber nicht glaube, weil das ja eine Gehaltskürzung zur Folge haben müsste.
Ich hatte in meiner Praxis mit mehreren Arbeitgebern zu tun, die das händelten. Da lief es dann in der Praxis so, dass die Arbeitgeber Zusatzversicherungen für ihre Arbeitnehmer/innen abschlossen, die alle Leistungen übernehmen, die nicht von uns als Kasse gezahlt wurden, das hieß, dass wir auf den eingereichten Rechnung unseren Erstattung-vermerk bzw. Nichterstattung-vermerk anbrachten und dann wurden die Rechnungen vom Arbeitgeber an die Zusatzversicherung zu Begleichung übergeben.
Mein Rat - mit dem Arbeitgeber abklären, aber ich glaube nicht, dass es so ist.
Gruss
Czauderna
Danke. Das werde ich machen.
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Frank hat geschrieben:Hallo,
die PKV kann gekündigt werden mit einem Nachweis der Entsendung.
Es macht Sinn dann eine Anwartschaftversicherung abzuschließen um die alte KV wieder zu den bisherigen Konditionen zu aktivieren nach Rückkehr.
Danke. Aber kann ich auch danach in die GKV ?
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Wenn Versicherungspflicht eintritt, zum Beispiel durch weniger Einkommen.
Re: PKV bei Auslandseinsatz
Ok. Das verstehe ich. Aber dh nicht alleine wegen dem Grund auslands Einsatz dh ich muss quasi eine Anwartschafts abschließen und danach und danach wieder in die PKV.
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