Wechsel GKV Berücksichtigung Doppelbesteuerungseinkommen

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Wurzelxquadrat
Beiträge: 1
Registriert: 28.11.2021, 13:09

Wechsel GKV Berücksichtigung Doppelbesteuerungseinkommen

Beitragvon Wurzelxquadrat » 28.11.2021, 13:20

Hallo

Als erstes möchte ich kurz ein Hallo in die Runde werfen.
Ich bin neu hier und auf der Suche nach einer Antwort die mir die Suche und auch Google noch nicht liefern konnte.
Evtl. kann mir hier jemand helfen.
Folgender Sachstand:
# Ich bin in der PKV und diesen Monat 50 geworden.
# ich habe einen AV mit einer deutschen Firma
# sein einigen Jahren bin ich nun Entsendet nach HU
# dort habe ich noch einen AV mit der Tochterfirma meiner Firma und erhalte ein separates Gehalt
# Auf meiner LST Bescheinigung tauchen Brutto < 62.000 € auf
# Auf meiner LST stehen jedoch zusätzlich Einkünfte aus dem Doppelbesteuerungsabkommen ( ~ 50.000 € )

Würden diese zusätzlichen Einkünfte meine Rückkehr in die GKV vereiteln da ich über die magische Grenze von 64350 € käme ?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.

Gruß
Wurzelx²

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Wechsel GKV Berücksichtigung Doppelbesteuerungseinkommen

Beitragvon GS » 28.11.2021, 14:33

Hallo x,

Dich zieht es nach der Frageformulierung vermutlich zurück in die GKV. Bis auf einen (ganz sicher) und gelegentlich auch einige andere schauen die GKV-Experten aber eher selten in dieses PKV-Unterforum. Denn letztlich zuständig für die Richtigkeit der Antwort auf Deine Frage ist die GKV.

Dennoch ein Versuch von mir, die Frage zu beantworten.

Eine Gegenfrage. Warst Du bereits am 31.12.2002 PKV-versicherter Arbeitnehmer? Mit heute 50 vor knapp 19 Jahren durchaus möglich

Wenn ja,
wäre die relevante Entgeltgrenze nicht 64.350 €, sondern 58.050 €. Die unstrittigen 62T€ würden bereits genügen bzw. wären schon zu hoch.

Wenn nein,
kommt es auch auf die 50T€ von der Tochter an, und da meine ich, soweit es sich ja um Arbeitsentgelt handelt, dass diese mitgerechnet werden - das Gesamtentgelt damit bei Weitem zu zu hoch, um sich in die Versicherungspflicht zu verabschieden.

Warscheinlich erhältst Du heute noch eine Bestätigung oder vllt auch eine fundierte Plättung meiner Aussage zu "wenn nein".

Gruß
von GS
dem Wurzelzieher :mrgreen:

Nachtrag: Inzwischen tippe ich zu "wenn nein" eher darauf, dass die 50T€ von der ausländischen Tochter nicht mitgerechnet werden, da sie "außerhalb des Geltungsbereiches des dt. Sozialgesetzbuches" verdient wurden. Aber warten wir es ab.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4293
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wechsel GKV Berücksichtigung Doppelbesteuerungseinkommen

Beitragvon Czauderna » 28.11.2021, 15:01

Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert liegt aufgrund der Beschäftigung, die zur Entsendung führte, also nach deutschem Recht beurteilt wird, keine Krankenversicherungspflicht vor, darum auch die PKV-Versicherung.
Wie ich es weiter verstanden habe, bleibt diese Beschädigung auch nach Rückkehr aus dem Ausland weiterbestehen, d.h. es tritt keine Änderung ein.
Dies wiederum bedeutet, bleibt die Beschäftigung aufgrund es Arbeitsentgeltes versicherungsfrei, wird das nix mit dem wechsel in die GKV.
Die zusätzliche Beschäftigung bei der anderen Firma im Ausland dürfte hier keine Rolle spielen, aber da sollte sich ein aktiver GKV-Experte nochmals dazu melden. Dazu hilft vielleicht auch das hier weiter - https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/ausland/mitarbeiter-anmelden-ohne-deutschen-firmensitz-2088296
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste