PKV will Krankenhausrechung prüfen

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Lobster2000
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PKV will Krankenhausrechung prüfen

Beitragvon Lobster2000 » 29.11.2021, 10:47

Hallo

meine PKV will eine Krankenhausrechnung die direkt an sie gegangen ist überprüfen.

Dazu soll ich eine meine Einverständnis zur Datenübermittlung von Krankenhaus an die PKV geben.
Ansonsten wäre eine abschließende Leistungsprüfung nicht möglich.

Ich bin nun etwas verwirrt. Was will mein Versicherung genau?

Muss ich zustimmen?
Muss ich mir Sorgen machen, dass meine PKV nicht zahlt?

Viele Grüße

GS
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Re: PKV will Krankenhausrechung prüfen

Beitragvon GS » 29.11.2021, 11:14

Hallo Lobster2000,

möglichwerweise befürchtet bzw. vermutet man eine "Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung", auf Deutsch also eine eventuelle kleine Schummelei - ggf. unabsichtlich - bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.

Muss ich zustimmen?
Muss ich mir Sorgen machen, dass meine PKV nicht zahlt?
zu 1) nein, zu 2) ja

Du bist nicht gezwungen, dein Einverständnis zu geben, aber dann kann die Kostenübernahme sich verzögern, notfalls bis zum St. Nimmerleinstag.
Das Krankenhaus will natürlich vorher sein Geld sehen - eine stationäre Behandlung fand ja wohl statt.

Es wird im schlechteren Fall wohl so sein, dass das Krankenhaus zwar bezahlt wird, aber Du - falls siehe oben - in Regress genommen wirst.

Kann aber auch sein, dass sich alles zu Deinen Gunsten klärt, nachdem Du kooperiert, also zugestimmt hast.

Gruß
von GS

Lobster2000
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Re: PKV will Krankenhausrechung prüfen

Beitragvon Lobster2000 » 29.11.2021, 12:44

Äh, welcher "Antrag"?

Wieso ""Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung"?

Anmerkung: Ich bin schon "ewig" bei dieser PKV.

GS
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Re: PKV will Krankenhausrechung prüfen

Beitragvon GS » 29.11.2021, 13:05

Lobster2000 schiebt hinterher:
Anmerkung: Ich bin schon "ewig" bei dieser PKV.
Dennoch gab es irgendwann einmal den Antrag, und damit möglicherweise verbunden eine vv Anzeigepflichtverletzung. Und was heißt "ewig"? Länger als 10 Jahre?

Hat die PKV noch irgendetwas dazu geschrieben, was einem bisher in den Fall nicht Eingeweihten einen Fingerzeig geben könnte?

Unte dem "Ewigkeitsaspekt" kann es natürlich auch sein, dass sie nicht Dir, sonderm dem Krankenhaus auf den Zahn fühlen wollen.


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