Corona-Zuschlag in der privaten Pflege-Versicherung für das Jahr 2022

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heinrich
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Corona-Zuschlag in der privaten Pflege-Versicherung für das Jahr 2022

Beitragvon heinrich » 30.12.2021, 23:55

Hi,

für Arbeitnehmer (die nicht Beamte sind), soll - wie ich lese- für die Zeit vom
01.01.2022 bis 31.12.2022 (also befristet) ein Zuschlag wegen Corona

von mtl. 3,40 EUR gezahlt werden. 1,70 EUR soll der Arbeitgeberzuschuss dazu sein.

Kann mir jemand die gesetzlich Vorschrift zeigen , nach der der Arbeitgeber die Hälfte von den 3,40 EUR zahlen soll.
(ich finde es leider nicht)

GS
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Re: Corona-Zuschlag in der privaten Pflege-Versicherung für das Jahr 2022

Beitragvon GS » 31.12.2021, 01:34

Hallo heinrich,
ich versuche es mal mit § 61 Abs. 2 Satz 2 SGB XI (Beitragszuschüsse für freiwillige Mitglieder der gesesetzlichen Krankenversicherung und für Privatversicherte). Letztere firmieren bekanntlich unter Abs. 2:
Der Zuschuß ist in der Höhe begrenzt auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung als Beitragsanteil zu zahlen wäre, höchstens jedoch auf die Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine private Pflegeversicherung zu zahlen hat.
In der SPV ist der zuschussfähige Höchstbeitrag in 2021 und auch 2022 147,54 € mtl.; über dessen Hälfte (73,77 €) geht also schon mal gar nichts, auch nicht infolge des Zuschlags 3,40 € von z. B. bisher 148,00 € auf 151,40 €.

148 € wäre aber ein Mondpreis in der PPV. Wo soll der im Normalfall herkommen? Lassen wir ihn z. B. 70 € bis Ende 2021 sein, AG-Zuschuss also 35 € mtl.
Von Januar bis Dezember liegt der Beitrag infolge des Zuschlags nun bei 73,40 €; der Arbeitgeberzuschuss und auch der Arbeitnehmeranteil steigen dank oben genannten Satzes 2 einträchtig von 35 auf 36,70 €.

Jetzt wäre eventuell eine Gesetzesquelle gefragt, nach der es doch nicht so sein kann bzw. darf. Die würde ich natürlich auch gerne kennen, wenn es sie gäbe. Vllt. meldet sich noch jemand dazu, der uns schlau macht.

Gruß
von GS


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