Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

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Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon regenwolke » 03.01.2022, 22:29

Guten Abend,


ausgehend von einem anderen Beitrag von mir, bin ich auf die Thematik individuelle vs. Pauschale Beihilfe gestoßen und würde mich über ein paar Denkanregungen freuen.


Ausgangslage
Ich bin weiblich, Jahrgang 1989, unverheiratet, habe 2 Kinder (in GKV-Familienversicherung des Partners, möglich da unverheiratet), bin PKV-versichert und aktuell Angestellte Lehrkraft im Land Berlin. Dort soll ja im übernächsten Schuljahr wieder verbeamtet werden. Dieses Angebot würde ich wohl gern wahrnehmen und frage mich nun, wie ich mich dann versichern lassen sollte.

Zur Info: Seit 2020 gibt es in Berlin die pauschale Beihilfe. Das bedeutet, dass quasi wie bei einem Arbeitnehmer der Dienstherr die Hälfte der Beiträge übernimmt (bis zur Deckelung von aktuell ca. 385 €) - egal, ob GKV oder PKV.


Fragestellung: Welche Art der Krankenversicherung ist die leistungsstärkste und dabei langfristig preisbewussteste?


Variante 1: Individuelle Beihilfe + GKV
- Habe ich ausgeschlossen, da aus meiner Sicht völlig singbefreit

Variante 2: Individuelle Beihilfe + PKV-Restkostentarif
- Ich zahle Beiträge der PKV alleine
- Dienstherr beteiligt sich aber an den Arztrechnungen in Form der Beihilfe (so weit wie ich das verstanden habe mit 70%, da ich zwei Kinder habe (sonst 50%), als Pensionär 70%); den Rest übernimmt meine PKV

Variante 3: Pauschale Beihilfe + GKV
- Ich zahle Beiträge der GKV hälftig; die andere Hälfte zahlt der Dienstherr
- Arztrechnungen werden durch die GKV beglichen
- bei Bedarf sind Zusatzversicherungen abzuschließen, um die Leistungen aufzustocken

Variante 4: Pauschale Beihilfe + PKV
- Ich zahle Beiträge der PKV hälftig; die andere Hälfte zahlt der Dienstherr (gedeckelt wie bei GKV)
- Arztrechnungen werden durch die PKV beglichen (je nach Tarif)


Meine ersten Gedanken
Ich denke Variante 3 (Kombi mit GKV) bietet sich an, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht von der PKV aufgenommen wird oder es da zu teuer ist. Oder wenn man eben (viele) Kinder kostenfrei mitversichern möchte. Ansonsten ist diese Variante für das Gebotene schwächer als Variante 2 oder 4.

Variante 4 (Kombi mit PKV) ist das, was ich aktuell jetzt als Arbeitnehmer nutze. Ich zahle für Krankenversicherung und Pflege etwas weniger als 500 €. Davon übernimmt mein Arbeitgeber die Hälfte, also zahle ich nur noch 250 €. Alternativ hätte ich in der GKV den Höchstsatz, also ca. 385 € zahlen müssen. Mein Tarif ist sicher nicht der Beste, aber der GKV doch überlegen. Einzige Sorge macht mir, dass er irgendwann so teuer wird, dass ich quasi mehr zuzahlen muss (also Stand heute über 770 € liegt). Gleichzeitig denke ich mir, dass die PKV ja auch solch einen Standardtarif anbieten muss, der ähnliche leistet und kostet wie die GKV. Das gibt mir die Sicherheit, dass ich auch im Alter notfalls einen gedeckten Tarif hätte.

Was ich nun überhaupt nicht einschätzen kann, ist ein sinnvoller Vergleich zwischen den Varianten 2 und 4.
Ergibt es mehr Sinn, seine Beiträge komplett selbst zu bezahlen und dafür alle (Wirklich alle? Beihilfe ist doch "nur" GKV-Niveau oder?) Rechnungen erstattet zu bekommen? Ist ein PKV-Restkostentarif tatsächlich günstiger als eine Vollversicherung (bei vergleichbaren Leistungen)?
Oder ergibt es mehr Sinn, den Dienstherrn an den Kosten für den Tarif zu beteiligen und dafür dann entsprechend des Tarifs alle Rechnungen erstattet zu bekommen?

Was ich auch nicht weiß, ist, inwieweit der Dienstherr sich an den Kosten für die Pflegeversicherung beteiligt (im Vergleich zum Arbeitgeber).


Was meint ihr? Wie würdet ihr euch versichern und warum?

RolandPKV
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon RolandPKV » 04.01.2022, 10:35

Variante 2 hat gegenüber Variante 4 den Vorteil, dass sich der Dienstherr zumindest zeitweise (jetzt mit Kindern und später im Alter) mit mehr als 50% an den Kosten (nicht Beiträgen) beteiligt. Das wäre für mich ein unschlagbarer Vorteil, da allein das Dasein als Pensionär locker 20 Jahre dauern kann.

Bei Variante 4 sehe ich nur den Vorteil, dass man Rechnungen nur bei der PKV einreichen muss, nicht zusätzlich bei der Beihilfe.

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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon RolandPKV » 04.01.2022, 11:46

Bei Variante 4 ist auch zu beachten, dass eventuelle Beitragsrückerstattungen zur Hälfte an den Dienstherrn weitergeleitet werden müssen. Das ist zwar kein besonders wichtiger Punkt, sollte aber auch betrachtet werden.

regenwolke
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon regenwolke » 04.01.2022, 15:37

Hallo,

danke für die ersten Rückmeldungen. Ich verstehe es so, dass Variante 2 klar bevorzugt wird. Gibt es denn einen Fall für den Variante 4 besser wäre?

RolandPKV hat geschrieben:Variante 2 hat gegenüber Variante 4 den Vorteil, dass sich der Dienstherr zumindest zeitweise mit mehr als 50% an den Kosten (nicht Beiträgen) beteiligt

Ja, aber ob ich nun 50% der Rechnungen oder der Beitrge erstattet bekomme, ist eigentlich auch egal. Im letzteren Fall erstattet ja dann die PKV.
Oder siehst du es in meinem Fall hier Variante 2 als besser an, da ich viele Jahre hinweg ebeni nicht nur 50%, sondern sogar 70% bekomme?

RolandPKV hat geschrieben:Bei Variante 4 ist auch zu beachten, dass eventuelle Beitragsrückerstattungen zur Hälfte an den Dienstherrn weitergeleitet werden müssen.

Ist das nur bei Beamten so? Aktuell erhalte ich als Angestellte ja auch BRE und habe die noch nie an meinen Arbeitgeber weiterzahlen müssen …


Für mich stellt sich wirklich die Frage - Macht es mehr Sinn sich die Kosten für den Beitrag zu teilen (wenn PKV 100 % erstattet) oder die Koszen für die Rechnungen?

Aktuell - in jungen Jahren und kaum krank - erscheint mir ersteres besser, denn ich habe ja kaum Rechnungen, an denen sich jemand beteiligen könnte, während ich die Beiträge ja scho monatlich zahlen muss (und mich hier freue, wenn mein AG die Hälfte übernimmt).
Dreht sich dieser Effekt im Alter?

RolandPKV
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon RolandPKV » 04.01.2022, 17:27

"Ja, aber ob ich nun 50% der Rechnungen oder der Beiträge erstattet bekomme, ist eigentlich auch egal" - stimmt. Wenn Du aber für viele Jahre 70% der Rechnungen erstattet bekommst, musst Du Dich auch nur zu 30% versichern. Du bezahlst also nur 30% eines "normalen" Tarifs, bei Variante 4 50%.

Das mit der Beitragsrückerstattung gilt wohl nur bei Beamten.

Mir erschließt es sich nicht, weshalb Du es besser findest, die Kosten für den Beitrag zu teilen. Ob Du Dich zu 100% versicherst und den halben Beitrag selbst bezahlst oder nur zu 50%, diese 50% aber vollständig selbst bezahlst, macht doch keinen Unterschied. Die 70% Beihilfe sind es doch, was Variante 2 besser macht.

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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon regenwolke » 04.01.2022, 18:52

Ich finde erst einmal gar nichts besser, sondern versuche nur die Möglichkeiten zu verstehen und zu vergleichen.

Das Argument mit den 50%-Beitrag vs. 30%-Beitrag verstehe ich einerseits. Andererseits sind die 30% doch eigentlich nicht mein Beitrag, sondern nur der Teil der Rechnungen?! Oder ist das quasi dann gleichzusetzen …
Ich denke, was ich noch nicht so recht verstanden habe, ist die Beihilfe. Was bezahlt sie genau? Ich dachte immer deren Leistungen (also was von den Kosten übernommen wird) ist eher mit den GKV-Leistungen als mit den PKV-Leistungen gleichzusetzen.

Vielleicht hilft ein Rechenbeispiel?
Ausgedachte Situation: Ich gehe zum Zahnarzt und bekomme dort eine Füllung und eine professionelle Zahnreinigung. Kostenpunkt zusammen 200 €.

Variante 4:
Die PKV-Vollversicherung kostet 500 €. Mein AG zahlt 250 € davon. Ich reiche die Zahnarztrechnung bei der PKV ein und bekomme diese erstattet.
Meine Kosten gesamt: 250 € (Beitrag für Versicherung)


Variante 2:
Die PKV-Restversicherung kostet x €. Die Beihilfe zahlt 70 % der Rechnung, also 140 €. (Nachfrage: zahlt sie das immer oder gibt es Leistungen, wo weniger erstattet wird? Falls ja, erstattet dann die PKV in diesen Fällen mehr oder bleibt man auf den Restkosten sitzen?) Ich reiche die Zahnarztrechnung auch bei der PKV ein und bekomme die restlichen 30 % erstattet.
Meine Kosten gesamt: x € (Beitrag für Versicherung)
Da es keine Vollversicherung ist, ist x < oben also x < 500 €. Aber wenn x > 250 € sein sollte (! z.B. 300 €), ist diese Variante doch am Ende doch teurer?!


Ist das so korrekt? Ansonsten bitte ich gern um Berichtigung / Erklärung!

GS
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon GS » 05.01.2022, 02:59

Hallo,
RolandPKV schreibt:
Die 70% Beihilfe sind es doch, was Variante 2 besser macht.
und trifft damit den Kern , wenn es um die Varianten 2 und 4 geht.
Was dabei noch zu beachten ist, sind die 2+ Kids, ohne die es in der aktiven Phase keine 70 % gibt. Sollten diese beitragsfrei über die Fami des Vaters laufen, bleiben sie rechnerisch komplett außen vor, und die Sache ist klar zugunsten der 70%igen Variante 2.
Das müsste aber auch dann gelten, wenn keine Fami über den Vater möglich wäre, denn in V2 laufen sie dann zu 20% auf, in V4 dagegen günstigstenfalls zu 50%, aber wegen der Deckelung des AG-Beitragszuschusses KV auf zz. 384 € eher darüber. Also auch hier V2 besser als V4.

regenwolke schreibt:
Das Argument mit den 50%-Beitrag vs. 30%-Beitrag verstehe ich einerseits. Andererseits sind die 30% doch eigentlich nicht mein Beitrag, sondern nur der Teil der Rechnungen?! Oder ist das quasi dann gleichzusetzen …
Ja, tendenziell sind es 30% und nicht 50% vom Beitrag der Variante 4
Ich denke, was ich noch nicht so recht verstanden habe, ist die Beihilfe. Was bezahlt sie genau? Ich dachte immer deren Leistungen (also was von den Kosten übernommen wird) ist eher mit den GKV-Leistungen als mit den PKV-Leistungen gleichzusetzen.
Kommt drauf an. Es gibt 17 verschiedene Beihilfevorschriften, und fast keins dieser Eier gleicht dem anderen aufs Haar. Selbst wenn wir uns nun z.B. aud die Landesbeihilfe Berlin einschießen würden, könnte man im Hinblick auf "GKV- oder PKVlike?" die Leistungsbereiche ambulant, stationär und Zahn nicht über denselben Kamm scheren.

regenwolke schreibt:
Variante 2:
Die PKV-Restversicherung kostet x €. Die Beihilfe zahlt 70 % der Rechnung, also 140 €. (Nachfrage: zahlt sie das immer oder gibt es Leistungen, wo weniger erstattet wird? Falls ja, erstattet dann die PKV in diesen Fällen mehr oder bleibt man auf den Restkosten sitzen?) Ich reiche die Zahnarztrechnung auch bei der PKV ein und bekomme die restlichen 30 % erstattet.
Meine Kosten gesamt: x € (Beitrag für Versicherung)
Da es keine Vollversicherung ist, ist x < oben also x < 500 €. Aber wenn x > 250 € sein sollte (! z.B. 300 €), ist diese Variante doch am Ende doch teurer?!
Um hier auch mal mit x zu kommen: Nix gegen Zahlenbeispiele, aber Deines führt hier nicht unbedingt ans Ziel, zumal es wenig Sinn macht, Leistungen, die ja schon mal ins 5- oder 6-Stellige gehen können, mit hoffentlich noch lange niedrig-3-stelligen Beiträge auf dieselbe Waage zu hieven.

(Nachfrage: zahlt sie das immer oder gibt es Leistungen, wo weniger erstattet wird? Falls ja, erstattet dann die PKV in diesen Fällen mehr oder bleibt man auf den Restkosten sitzen?
Nach dem ersten oder sind wir in der Realität. Wie gesagt - 17 Beihilfevorschriften. Und behufs des zweiten oder kommt es auf den Tarif an: Bei circa 17 x 2 Anbietern sind es gefühlte 17 x 17 verschiedene Tarifvarianten.

Vorschlag für eine Zwischenbilanz bzw. ein vorläufiges Ranking für Beihilfeberechtigte mit 70 % Bemessungssatz, also mit 2+ Kindern:

1) Variante 2 (glasklar)
2) Variante 4
3) Variante 3
und wie schon selbst entschieden, nicht auf dem Treppchen
4) Variante 1

Gruß
von GS
der nix gegen differenzierte Herangehensweisen hat, aber auch dafür ist, es in so einem Forum nicht zu übertreiben, also besser den Hedwigsdom in der City zu lassen.

Was, wenn jetzt noch einer um die Ecke käme, der das Ganze auch noch unter steuerlichen Aspekten auf den Kopf stellen wollte?
In diesem Sinne: Gute Nacht

RolandPKV
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon RolandPKV » 05.01.2022, 09:39

Zum Rechenbeispiel, wenn eine PKV-Vollversicherung 500 € kostet. Wie bereits geschrieben, beteiligt sich der Dienstherr bei Variante 4 mit 250 Euro, 250 zahlt man selbst.

Bei Variante 2 beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Beiträgen, man muss aber in den 70%-Zeiten nur 30% versichern. Also würde man 30% von 500 Euro zahlen, also 150 Euro. Allerdings kommen da noch ein paar Euro oben drauf, da man in der Regel zusätzlich einen Beihilferestkostentarif abschließt. Der zahlt dann das, was die Beihilfe nicht leistet.

henk
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon henk » 05.01.2022, 11:54

Es wäre bezüglich Variante 4 (und Variante 3) vielleicht noch anzumerken, dass ein erheblicher Nachteil entsteht, wenn man später den Dienstort wechselt und es dort keine pauschale Beihilfe mehr gibt. Soweit ich weiß, ist das z.B. beim Bund so.

GS
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon GS » 05.01.2022, 14:59

henk schreibt:
Es wäre bezüglich Variante 4 (und Variante 3) vielleicht noch anzumerken, dass ein erheblicher Nachteil entsteht, wenn man später den Dienstort wechselt und es dort keine pauschale Beihilfe mehr gibt. Soweit ich weiß, ist das z.B. beim Bund so.

Ein wichtiger Hinweis, henk. Zu Variante 3 in jedem Fall.
Wer z. B. von Berlin (Land) nach Berlin (Bund) wechseln möchte, kommt u.U. nicht mehr problemlos in die PKV, um die Bundesbeihilfe nun mit PKV-Restkostentarifen zu ergänzen (Variante 2). Es bliebe dann nur die unvorteilhafte Variante 1 (GKV ohne Beitragszuschuss).

M. E. anders dagegen der Wechsel aus der Variante 4 (PKV-100%-Tarife): Warum sollte ein Anbieter den Wechsel in die 50%- oder 30%-Restkostentarife verwehren? Es handelt sich doch um jeweils gleichartigen Versicherungsschutz.

henk
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon henk » 08.01.2022, 13:28

GS hat geschrieben:M. E. anders dagegen der Wechsel aus der Variante 4 (PKV-100%-Tarife): Warum sollte ein Anbieter den Wechsel in die 50%- oder 30%-Restkostentarife verwehren? Es handelt sich doch um jeweils gleichartigen Versicherungsschutz.


Unter Umständen dann, wenn der Versicherer keine Beihilfetarife im Angebot hat. Es kann auch ungünstiger sein, weil die Beihilfetarife eventuell schlechtere Bedingungen haben als der beste Volltarif des Versicherers, dann kann man zwar wechseln, hat aber weniger Leistung.

GS
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Re: Individuelle oder Pauschale Beihilfe (Beamte in Berlin)

Beitragvon GS » 08.01.2022, 23:05

henk schreibt:
Unter Umständen dann, wenn der Versicherer keine Beihilfetarife im Angebot hat. Es kann auch ungünstiger sein, weil die Beihilfetarife eventuell schlechtere Bedingungen haben als der beste Volltarif des Versicherers, dann kann man zwar wechseln, hat aber weniger Leistung.

Ja, und daher sollten frischgebackene Beamte, wenn sie zu Variante 4 neigen, auch ein Auge darauf haben, was ihr Anbieter bei Wechsel des Beihilfeträgers und dadurch Wechsel in Variante 2 anzubieten hätte. "Keine Beihilfetarife im Gepäck" wäre schon mal ein KO-Kriterium.

Für nur gelegentliche Mitleser: Die TE regenwolke hatte eingangs folgende Varianten zur Diskussion eingestellt:
Variante 1: Individuelle Beihilfe + GKV (dann voller Beitrag ohne Zuschuss, ggfs. Beihilfe zu best. ungedeckten Krankenheitskosten)
Variante 2: Individuelle Beihilfe + PKV ( dann PKV-Restkostentarife)
Variante 3: Pauschale Beihilfe + GKV (Beitragszuschuss, keine Beihilfe zu Krankheitskosten)
Variante 4: Pauschale Beihilfe + PKV (Beitragszuschuss, keine Beihilfe zu Krankheitskosten)


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