Nach §9, Absatz 4, SGB 5 besteht für Schwerbehinderte ein Beitrittsrecht in die freiwillige Versicherung der GKV:
SGB 5
§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) 1Der Versicherung können beitreten
4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen
Dies führt jedoch leider nicht zu einem Sonderkündigungsrecht in der PKV. Da das Datum der Anerkennung als Schwerbehinderter ja nicht vom Antragssteller beeinflusst werden kann, kann es also evtl zur Zahlung von 2 Beiträgen kommen: PKV (bis zur Kündigung - 31.12. des Jahres) + GKV.
Wenn derjenige nun Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) durch das Sozialamt erhält, welcher Beitrag würde dann vom Sozialamt übernommen werden müssen?
Weiterhin der Beitrag der PKV oder der Beitrag der GKV oder beide Beiträge?
Ich habe leider keine Ahnung...
Würde mich über Antworten sehr freuen, falls sich jemand auskennt.