PKV + GKV = Doppelte Beitragszahlung durch Sozialamt?

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Herdkonn
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PKV + GKV = Doppelte Beitragszahlung durch Sozialamt?

Beitragvon Herdkonn » 19.01.2022, 21:24

Hallo liebe Forengemeinde!

Nach §9, Absatz 4, SGB 5 besteht für Schwerbehinderte ein Beitrittsrecht in die freiwillige Versicherung der GKV:

SGB 5
§ 9

Freiwillige Versicherung

(1) 1Der Versicherung können beitreten

4. schwerbehinderte Menschen im Sinne des Neunten Buches, wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren, es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen; die Satzung kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen


Dies führt jedoch leider nicht zu einem Sonderkündigungsrecht in der PKV. Da das Datum der Anerkennung als Schwerbehinderter ja nicht vom Antragssteller beeinflusst werden kann, kann es also evtl zur Zahlung von 2 Beiträgen kommen: PKV (bis zur Kündigung - 31.12. des Jahres) + GKV.

Wenn derjenige nun Leistungen nach SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) durch das Sozialamt erhält, welcher Beitrag würde dann vom Sozialamt übernommen werden müssen?

Weiterhin der Beitrag der PKV oder der Beitrag der GKV oder beide Beiträge?

Ich habe leider keine Ahnung...

Würde mich über Antworten sehr freuen, falls sich jemand auskennt.

RolandPKV
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Re: PKV + GKV = Doppelte Beitragszahlung durch Sozialamt?

Beitragvon RolandPKV » 20.01.2022, 10:26

Da die Person vermutlich nicht gezwungen war, sich parallel zur PKV in der GKV zu versichern, wird das Amt wohl nicht beide Beiträge übernehmen.

Warum wurde mit dem Beitritt zur GKV nicht gewartet, bis die PKV durch Kündigung endet?

Herdkonn
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Re: PKV + GKV = Doppelte Beitragszahlung durch Sozialamt?

Beitragvon Herdkonn » 20.01.2022, 13:34

Hallo,

das liegt daran, dass das Datum der Erteilung der Anerkennung als Schwerbehinderter nicht von der Antragstellerin beeinflusst werden kann - der Wechsel der Krankenkasse aber innerhalb von 3 Monaten erfolgen muss.

Somit kann es also im ungünstigsten Fall zu bis zu 9 Monaten Doppelbelastung kommen.

RolandPKV
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Re: PKV + GKV = Doppelte Beitragszahlung durch Sozialamt?

Beitragvon RolandPKV » 20.01.2022, 15:27

Okay, verstanden. Habe sicherheitshalber selbst den Gesetzestext gelesen :-)

Da die Frage eigentlich nix mit GKV/PKV zu tun hat, sondern mit den Leistungen des Sozialamts, wird es hier im Forum kaum jemanden geben, der eine Antwort hat (falls doch, umso besser). Es ist auch eine ziemlich spezielle Konstellation, da wird wohl auch das Sozialamt auf die Schnelle keine Antwort haben.


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