Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

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Ducati_Muc
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Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon Ducati_Muc » 20.01.2022, 06:11

​Hallo zusammen,

ich (35, Angestellte) möchte von der GKV in die PKV wechseln mit meinem Sohn.

Bisher war ich pflichtversichert mit meinem Sohn (vorher freiwillig in GKV, durch Teilzeit nach Elternzeit dann pflichtversichert, ich bin aber der Besserverdiener, daher ist unser Sohn bei mir zurzeit gesetzlich versichert).

Nach längerem Überlegen habe ich mich dazu entschlossen verschiedene Anbieter mir anzusehen und hab schlussendlich über Check24 mir ein paar Vergleiche angesehen. Im Anschluss habe ich mir einen unabhängigen Versicherungsmakler gesucht um mich beraten zu lassen, da dies ja alles schon etwas verwirrend ist, wenn es nicht dein tägliches Brot ist.

Schlussendlich wurde mir die ARAG empfohlen - klar, nach meiner Internetrecherche gibt es auch einige negative Beiträge zur ARAG, aber das hat wohl jede Versicherung. Außerdem ist es ja eher üblich eine Bewertung zu schreiben, wenn man unzufrieden ist, als den positiven Service zu loben. Oder gibt es hier auch definierte, schlechte Erfahrungen mit der ARAG?

Nachdem die Versicherung ausgewählt war, kam der nächste große Punkt: Welcher Tarif?

Ich habe mich für den Premiumtarif Med Best (bei meinem Sohn und mir) entschieden ohne Selbstbehalt (MB0).

Dieser scheint mir die besten Leistungen zu bringen zu einem akzeptablen Monatsbeitrag.

Aufgrund von Rückenschmerzen (ich war in 10 Jahren 1 x beim Orthopäden - letztes Jahr im September aufgrund von Schmerzen, die nach 2 x Krankengymnastik weg waren) erhielt ich nach Rücksprache meines Maklers einen Risikozuschlags von 80 €/mtl. Der Versicherungsmakler sagte mir, dass ich diesen nach 3 Jahren ohne Probleme wieder austragen lassen kann, wenn der Arzt mir vorlegt, dass ich 3 Jahre lang nicht in Behandlung war aufgrund der Rückenschmerzen. Ist das wirklich so einfach? Ich bin der Meinung das Versicherungen nichts zu verschenken haben. Hat da jemand Erfahrungen?

Schlussendlich musste ich noch das gesamte U-Heft meines Sohnes einreichen. Hier steht ein Verweis drin, dass ich früher eine Allergie gegen Hausstaub und Pollen hatte. (Abgeschlossene Hyposensibilisierung 2018, danach keinerlei Probleme/ Medikamente sowie attestiert vom HNO auch keine Behandlungen mehr). Dennoch möchte der Versicherer entweder einen Leistungsausschluss (kommt für mich nicht in Frage), einen Selbstbehalt von 500€/a für Allergien oder einen Risikozuschlag von 25€/mtl. Mein Makler empfiehlt mir die 500€/a SB, da dies nur auf die Allergien Hausstaub und Pollen und deren Behandlung gelten würde. Hat da jemand Erfahrungen?

Ich arbeite in der chem. Industrie, dass ich also irgendwann einmal eine weitere Allergie entwickle ist im Bereich des möglichen und ich würde dies ungern kategorisch mit 500€ belegen wollen.

Der Antrag liegt aktuell bei der ARAG zur Prüfung der Police, sodass ich noch keinen genauen Wortlaut habe.

Dennoch suche ich hier ein wenig Austausch, da die Entscheidung mit den ganzen, vielen kleinen Mini-Entscheidungen ja eine sehr wichtige für die Zukunft für meinen Sohn und mich ist.


Viele Grüße und danke fürs Lesen :D

GS
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Re: Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon GS » 20.01.2022, 17:30

Hallo Ducati_Muc,

nur eine kleine Präzisierung zum möglichen Wegfall des Risikozuschlags:
Du schreibst:
Der Versicherungsmakler sagte mir, dass ich diesen nach 3 Jahren ohne Probleme wieder austragen lassen kann, wenn der Arzt mir vorlegt, dass ich 3 Jahre lang nicht in Behandlung war aufgrund der Rückenschmerzen. ...
Behandlungsfreiheit ist gut, Beschwerdefreiheit ist aber ausschlaggebend, und die kannst nur Du selbst glaubhaft machen. Gern kann der betreffende Arzt Dir die Behandlungsfreiheit schriftlich geben, aber er kann der Arag nicht garantieren, dass Du nicht eventuell bei einem anderen Arzt in Behandlung warst.

Wenn Du, unterstützt durch das ärztliche Testat zur Behandlungsfreiheit, der Arag wahrheitsgemäß auch Deine Beschwerdefreiheit bestätigst, spricht nichts dagegen, dass sie daraufhin den Risikozuschlag aufhebt.

Gruß
von GS

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Re: Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon Czauderna » 20.01.2022, 17:40

Hallo und willkommen im Forum
ja, da habe ich auch eine persönliche Erfahrung - es war zwar nicht die ARAG, aber das dürfte bei den anderen PKV`en.
Bei ist es auch nur eine Krankenhauszusatzversicherung gewesen (1-Bett-Zimmer).
Also, ich bekam vor einigen Jahren die Gallenblase entfernt und lag damals für zwei Wochen im Krankenhaus.
Danach wurde mein Tarif wegen dieser Gallenblasenentfernung um 30% erhöht und erst nach drei Jahren wieder gesenkt, auch damals wurde mit "Beschwerdefreiheit" und "Behandlungsfreiheit" argumentiert - ich hatte keine Chance - mir wäre damals nur der Rechtsweg übrig geblieben.
Lange Rede, kurzer Sinn - das mit den drei Jahren scheint Usus zu sein.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon GS » 20.01.2022, 18:04

Hallo Günter,
Du schreibst:
Danach wurde mein Tarif wegen dieser Gallenblasenentfernung um 30% erhöht und erst nach drei Jahren wieder gesenkt, auch damals wurde mit "Beschwerdefreiheit" und "Behandlungsfreiheit" argumentiert - ich hatte keine Chance - mir wäre damals nur der Rechtsweg übrig geblieben.
Wenn der Zuschlag erst nachträglich verlangt wurde: Hatte es dann möglicherweise ein kleines Missverständnis im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss gegeben? Die erzielte außergerichtliche Einigung lief wohl darauf hinaus "ohne dieses Missverständnis hätte der Versicherer den Abschluss mit 30% Risikozuschlag angeboten, und da will er den Zuschlag natürlich auch im Nachhinein haben".

Wie auch immer - ich hoffe, die Beschwerdefreiheit hält bis heute an. Ich kenne so einen Fall aus meinem famiiären Umfeld. Auch Zusatzversicherung fürs 1-Bettzimmer, aber ohne nachträglichen Zuschlag.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon Czauderna » 20.01.2022, 18:37

GS hat geschrieben:Hallo Günter,
Du schreibst:
Danach wurde mein Tarif wegen dieser Gallenblasenentfernung um 30% erhöht und erst nach drei Jahren wieder gesenkt, auch damals wurde mit "Beschwerdefreiheit" und "Behandlungsfreiheit" argumentiert - ich hatte keine Chance - mir wäre damals nur der Rechtsweg übrig geblieben.
Wenn der Zuschlag erst nachträglich verlangt wurde: Hatte es dann möglicherweise ein kleines Missverständnis im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss gegeben? Die erzielte außergerichtliche Einigung lief wohl darauf hinaus "ohne dieses Missverständnis hätte der Versicherer den Abschluss mit 30% Risikozuschlag angeboten, und da will er den Zuschlag natürlich auch im Nachhinein haben".

Wie auch immer - ich hoffe, die Beschwerdefreiheit hält bis heute an. Ich kenne so einen Fall aus meinem famiiären Umfeld. Auch Zusatzversicherung fürs 1-Bettzimmer, aber ohne nachträglichen Zuschlag.

Gruß
von GS

Hallo,
das ganze dürfte jetzt 25 Jahre her sein - wie gesagt, die Galle ist draußen und Beschwerden hatte ich nach der OP. keine, bis heute nicht.
Die Zusatzversicherung hatte ich schon etliche Jahre vorher abgeschlossen - ich bekam für jeden Tag Krankenhaus damals 100,00DM.
Das mit dem Risikozuschlag stand in den Versicherungsbedingungen - mir ginge es seinerzeit darum, die drei Jahre abzukürzen und da war nix zu machen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Neu in der PKV mit Kleinkind - Risikozuschläge - SB und mehr

Beitragvon GS » 20.01.2022, 21:15

Hallo
Czauderna schreibt:
Das mit dem Risikozuschlag stand in den Versicherungsbedingungen
Zuschlag nach oder wegen versicherter Leistungsinanspruchnahme bedingungsgemäß festgelegt?

Durchaus ungewöhnliche Vertragsgestaltung. Die wir aber nicht hier vertiefen müssen - ist ja OT.

Gruß
von GS


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