bei mir steht jetzt die Verbeamtung und damit der Wechsel in die PKV (in Bayern ist die GKV ja keine Option).
Da bei mir noch bis bis vor ca 7 Jahren eine Psychotherapie bestand, lehnen viele Versicherer entweder ab oder wären eben nur mit Zuschlägen über die Öffnungsaktion möglich. Somit bleibt einzig die Debeka (die aber ohnehin bei meinen 3 Favoriten dabei war).
Da hätte ich aber noch eine Frage zur Frage 6 beim Gesundheitsbogen. Dort heißt es „Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Beeinträchti- gungen, die zu den bisherigen Gesund- heitsfragen noch nicht angegeben wurden?“
Hier ist mir nicht klar, ob meine psychiatrische Vorbehandlung angegeben werden werden muss. Einerseits ist kein konkreter Zeitraum angegeben, andererseits wird danach gefragt, ob Krankheiten etc „bestehen“, dh nach der Gegenwart. Und eben nicht explizit (wie zB den Fragen nach Vorversicherungen) ob etwas „bestand oder besteht“.
Die Frage ist aber, wie das rechtlich ausgelegt würde, sollte es irgendwann zu einem Streitfall kommen. Aktuell bestehen keine Beschwerden. Seit damals gab es keine Behandlerkontakte mehr. Und im Abchlussbericht der Therapeutin steht, dass von einem Rezidiv nicht auszugehen ist, die Behandlung abgeschlossen.
Kann man die o.g. Frage in ihrem Wortlaut wie sie da steht, hier mit Nein beantworten, da die Erkrankung austherapiert ist?
Ich könnte zwar auch den Abschlussbericht mitgeben, aber da es bereits bei anderen Versicherern Ablehnungen hab, würde ich das lieber nicht tun. Die Psyche scheint für viele Versicherer eine Black Box zu sein

Danke fürs Lesen meines langen Beitrags, ich würde mich über die eine oder andere Einschätzung dazu freuen
