Kurze Fragen an die PKV Experten,
Bsp:
Ehefrau in PKV als Selbstständige.
Aufgabe der Selbstständigkeit zum 30.09.2022
gesetzliche FAMIlienversicherung ab 1.10.2022.
Sehe ich das richtig, dass wegen der FAMI auch ein Sonderkündigungsrecht besteht ?
War das schon immer so. Ich kenne es von früher (10 oder 20 zurück) nur so, dass nur bei
einer Pflichtversicherung ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Wann müsste bei der FAMI ab 1.10.2022 spätestens gekündigt werden, wenn die PKV zum 30.09.2022 enden sollte.
Sonderkündigungsrecht bei Übergang in gesetzliche FAMI ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Sonderkündigungsrecht bei Übergang in gesetzliche FAMI ?
Hallo heinrich,
Gruß
von GS
Spätestens Ende Dezember 2022 sollte die Kündigung rückwirkend per 30.09.2022 bei der PKV im Kasten liegen. Ob normal oder per Einschreiben, sei dahingestellt. Im Idealfall liegt eine Bestätigung der aufnehmenden gesetzlichen Kasse bei.Wann müsste bei der FAMI ab 1.10.2022 spätestens gekündigt werden, wenn die PKV zum 30.09.2022 enden sollte?
§ 13 Abs. 3 MBKK 2009
Erster Satz:
Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, so kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskostenversicherung oder eine dafür bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. [......]
Letzter Satz:
Der Versicherungspflicht steht gleich der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis.
Gruß
von GS
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