Timing PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Timing PKV
Wann genau kann von der GKV in die PKV gewechselt werden? Ich verdiene dieses Jahr noch knapp unter der Grenze (von 64.350€) bekomme aber (schriftlich zugesichert) ab dem November 2022 eine Gehalterhöhung die mein Gehalt deutlich über die Grenze bringt (dann ca. 70.000€). Der Arbeitsvertrag ist unbefristet. Kann ich bereits zum 1.1.2023 in die PKV (da ich 2023 ja sicher über der Grenze bin) oder erst nach einem vollen Jahr mit Verdienst über der Grenze (dann zum 1.1.2024)? Besten Dank!
Re: Timing PKV
Hallo und willkommen im Forum,
krankenversicherungsfrei wird man, wenn man die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres und die des Folgejahres übersteigt, beim selben Arbeitgeber. Die Feststellung und die entsprechenden Meldungen nimmt der Arbeitgeber vor. Die Krankenversicherungspflicht endet zum Kalenderjahresende, in deinem Falle wäre das der 31.12.2022, sodass du zum 01.01.2023 in die PKV wechseln könntest.
Gruss
Czauderna
krankenversicherungsfrei wird man, wenn man die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres und die des Folgejahres übersteigt, beim selben Arbeitgeber. Die Feststellung und die entsprechenden Meldungen nimmt der Arbeitgeber vor. Die Krankenversicherungspflicht endet zum Kalenderjahresende, in deinem Falle wäre das der 31.12.2022, sodass du zum 01.01.2023 in die PKV wechseln könntest.
Gruss
Czauderna
Re: Timing PKV
Trotz der Gehaltserhöhung im November 2022 wäre ich aber vermutlich im Jahr 2022 noch nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Re: Timing PKV
Hallo,
Ich habe meine Aussage gestrichen - GS hat natürlich recht mit dem nachfolgenden Beitrag - mein Fehler - sorry . Hier noch als der dazugehörige Gesetzestext -https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sgb-v-gesetzliche-krankenversicherung-6-versicherungsfreiheit_idesk_PI42323_HI15126610.html
Gruss
Czauderna
Ich habe meine Aussage gestrichen - GS hat natürlich recht mit dem nachfolgenden Beitrag - mein Fehler - sorry . Hier noch als der dazugehörige Gesetzestext -https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sgb-v-gesetzliche-krankenversicherung-6-versicherungsfreiheit_idesk_PI42323_HI15126610.html
Gruss
Czauderna
Re: Timing PKV
Hallo Haohmi,
Du kannst voraussichtlich zum 1.1.2023 wechseln.
Es kommt nicht auf den Kalenderjahresverdienst an, sondern auf das "maßgebliche Jahresarbeitsentgelt (JAE)". Das ist, kurz gesagt, so definiert:
"Alle mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden anrechenbaren Einkünfte ab heute innerhalb der kommenden 12 Zeitmonate".
Dein JAE liegt nach Deiner Beschreibung ab dem 1.11.2022 (Einkünfte 1.11.22-31.10.23) mit ca. 70.000 € über der JAE-Grenze (JAEG) von 64.350 € (1. Voraussetzung) und somit voraussichtlich auch am 1.1.2023 über der dann geltenden JAEG von z. B. 66.150 € (2. Voraussetzung).
Wenn die JAEG für 2023 also nicht überraschenderweise im Herbst 2022 noch über die 70.000 € hochgejazzt wird, steht der 1.1.2023.
Gruß
von GS
Du kannst voraussichtlich zum 1.1.2023 wechseln.
Es kommt nicht auf den Kalenderjahresverdienst an, sondern auf das "maßgebliche Jahresarbeitsentgelt (JAE)". Das ist, kurz gesagt, so definiert:
"Alle mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden anrechenbaren Einkünfte ab heute innerhalb der kommenden 12 Zeitmonate".
Dein JAE liegt nach Deiner Beschreibung ab dem 1.11.2022 (Einkünfte 1.11.22-31.10.23) mit ca. 70.000 € über der JAE-Grenze (JAEG) von 64.350 € (1. Voraussetzung) und somit voraussichtlich auch am 1.1.2023 über der dann geltenden JAEG von z. B. 66.150 € (2. Voraussetzung).
Wenn die JAEG für 2023 also nicht überraschenderweise im Herbst 2022 noch über die 70.000 € hochgejazzt wird, steht der 1.1.2023.
Gruß
von GS
Re: Timing PKV
GS, Kompliment.
Schön einfach und kurz erklärt. Ich habe mir dabei immer einen abgebrochen.
Schön einfach und kurz erklärt. Ich habe mir dabei immer einen abgebrochen.
Re: Timing PKV
Hallo Heinrich und GS,
wenn wir euch nicht hätten - würdet Ihr Euch bitte das mal anschauen -http://forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?f=1&p=48734&sid=1a0a72c7df1502c071cc326415ebb05b&sid=1a0a72c7df1502c071cc326415ebb05b#p48734
Danke und Gruss
Günter
wenn wir euch nicht hätten - würdet Ihr Euch bitte das mal anschauen -http://forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?f=1&p=48734&sid=1a0a72c7df1502c071cc326415ebb05b&sid=1a0a72c7df1502c071cc326415ebb05b#p48734
Danke und Gruss
Günter
Re: Timing PKV
Hallo Günter,
ich habe soeben (nochmals) dort hineingeschaut und an Ort und Stelle das bestätigt, was Du schon geschrieben hast. OK, ein, zwei Sätze zur Aufnahmepflicht der PKV noch dazu.
@heinrich, vielen Dank für die Blumen.
Ich hatte es mir hier im Forum ja einfach machen können, aber wenn Du in Deinen konkreten Fällen während Deiner Bezahlt-Zeit hieb- und stichfest, notfalls gerichtsfest formulieren musst, lässt es sich nicht immer vermeiden, "sich einen abzubrechen".
Grüße
von GS
ich habe soeben (nochmals) dort hineingeschaut und an Ort und Stelle das bestätigt, was Du schon geschrieben hast. OK, ein, zwei Sätze zur Aufnahmepflicht der PKV noch dazu.
@heinrich, vielen Dank für die Blumen.
Ich hatte es mir hier im Forum ja einfach machen können, aber wenn Du in Deinen konkreten Fällen während Deiner Bezahlt-Zeit hieb- und stichfest, notfalls gerichtsfest formulieren musst, lässt es sich nicht immer vermeiden, "sich einen abzubrechen".
Grüße
von GS
Re: Timing PKV
Herzlichen Dank für die Erläuterungen!
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