Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

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Zelnot
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Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon Zelnot » 12.05.2022, 18:18

Hallo,

ich habe eine Frage zur Abrechnung beim Zahnarzt.

In meinem PKV Tarif sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung inklusive. Demnach zahle ich für eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt de-facto nichts.

Im Rahmen einer Kontrolle war nun ein Röntgenbild erforderlich. Ist dies noch Teil der Kontrolle und wird somit bezahlt, ohne das es die SB und BRE tangiert oder ist das eine "extra" Leistung, außerhalb der regulären Kontrolle?

Besten Dank!

GS
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Re: Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon GS » 13.05.2022, 02:42

Hallo Zelnot,
Du schreibst:
In meinem PKV Tarif sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligung und Beitragsrückerstattung inklusive. Demnach zahle ich für eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt de-facto nichts.
1) Hast Du das so wie beschrieben bisher so - de facto nichts bezahlt - schon mal erfahren oder ist es bisher nur das, was Dir vor dem Abschluss erzählt oder beschrieben wurde?
2) Sind die betreffenden anrechnungsfreien Geschichten im Tarif mit GOÄ- oder GOZ-Ziffern eingegrenzt?
und
Im Rahmen einer Kontrolle war nun ein Röntgenbild erforderlich. Ist dies noch Teil der Kontrolle und wird somit bezahlt, ohne das es die SB und BRE tangiert oder ist das eine "extra" Leistung, außerhalb der regulären Kontrolle?
3) War diese Kontrolle erst vor kurzem oder liegt Dir die Zahnarztrechnung schon vor?

Gruß
von GS

Zelnot
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Re: Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon Zelnot » 13.05.2022, 09:00

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort, zu deinen Fragen:

1) Das war die letzten Jahre immer so. Ich habe die Rechnung für die Kontrolle und PZR eingereicht und de facto nichts bezahlt. Will heißen die PKV hat die Rechnung erstattet, die Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung blieben unangetastet.
2) Nein, sind sie nicht. Im Vertrag heißt es:

Die Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen im Rahmen einer ambulanten Behandlung nach Ziffer 1.1 a), für die Entbindungspauschale bei einer Hausentbindung nach Ziffer 1.1 e) sowie für zahnprophylaktische Leistungen nach Ziffer 1.4 b) fallen nicht unter den Selbstbehalt, sofern sie in den jeweiligen Rechnungen ausdrücklich als Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen bzw. als Hausentbindung bezeichnet werden.

Unter 1.4 b) heißt es:

zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen,
z. B.
- Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen;
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung;
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung;
- Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung ausgenommen Bleaching);
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen;
- Fissurenversiegelung.

Von Röngtgen steht da explizit nichts, man könnte das aber als "eingehende Untersuchung" bezeichnen.

3) Das war gestern, eine Rechnung liegt mir noch nicht vor.

GS
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Re: Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon GS » 13.05.2022, 21:42

Hallo Zelnot,
... Das war die letzten Jahre immer so. Ich habe die Rechnung für die Kontrolle und PZR eingereicht und de facto nichts bezahlt. Will heißen die PKV hat die Rechnung erstattet, die Selbstbeteiligung und die Beitragsrückerstattung blieben unangetastet.
Damit hast Du belegt, dass diese Tarifgestaltung - bestimmte Vorsorgeleistungen als SB- und/oder BRE-unschädlich zu definieren - in der Praxis funktionieren kann und in Deinem Fall bisher auch immer funktioniert hat. Es funktioniert u. U. dann nicht mehr. sobald auf ein und derselben Rechnung Positionen mit bzw. ohne Vorsorgehintergrund aufgeführt werden. Du befürchtest nun, das könnte auf der nächsten Rechnung genau so eintreten.
Von Röntgen steht da explizit nichts, man könnte das aber als "eingehende Untersuchung" bezeichnen.
Hier wage ich mich auf für mich dünnes Eis, aber ich schließe mich Deiner Ansicht an. Zumindest soweit Du im Vorfeld keine Beschwerden o.ä. angegeben hast und damit den "vorsorglichen Sektor" verlassen hättest.
Falls Dein Versicherer so etwas wie eine "leistungshotline" hat, würde ich die mit genau dieser Fragestellung in Anspruch nehmen. Dort kennt man Deine "Akte" und wird auch wissen, ob - und wenn ja, wann - "Röntgen" mit "Vorsorge" kompatibel ist oder nicht. Alternativ zur Leistungshotline gibts natürlich auch noch den persönlichen Betreuer, der sich kümmern kann.

Wenn nicht kompatibel, könnte es für Dich interessant sein, diesmal zwei getrennte Rechnungen zu erhalten: Die eine reichst Du wie gewohnt ein, und die andere hältst Du solange zurück, bis klar ist, dass die BRE auch aus anderen Gründen für das laufende Jahr kein Thema mehr ist - was so natürlich nicht kommen soll.

Kleiner taktischer Tipp zur Nutzung des Forums: Du hast zwar einen Beihilfetarif, aber die Fragestellung wäre besser im weniger speziellen Unterforum "PKV allgemein" gelandet. Möglicherweise gibt es Foristen mit Erfahrungen zu Deiner Fragestellung, die aber wiederum mit "Beihilfe" nichts am Hut haben und deshalb dieses Unterforum links liegen lassen. Deren Erkenntnisse hättest Du dann verpasst.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon Czauderna » 14.05.2022, 07:46

Hallo,
Kleiner taktischer Tipp zur Nutzung des Forums: Du hast zwar einen Beihilfetarif, aber die Fragestellung wäre besser im weniger speziellen Unterforum "PKV allgemein" gelandet. Möglicherweise gibt es Foristen mit Erfahrungen zu Deiner Fragestellung, die aber wiederum mit "Beihilfe" nichts am Hut haben und deshalb dieses Unterforum links liegen lassen. Deren Erkenntnisse hättest Du dann verpasst.

ich habe den Tipp aufgegriffen und eine Verschiebung hierher vorgenommen
Gruss
Czauderna

Zelnot
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Re: Zahnarzt Kontrolle / Röntgen

Beitragvon Zelnot » 14.05.2022, 09:54

Hallo,

danke euch!

Ich habe inzwischen mit der PKV telefoniert. Wenn das Röntgenbild rein aus Gründen der Vorsorge erstellt wurde bzw. um zu prüfen ob etwas vorliegt, ist es Teil der Prophylaxemaßnahmen und wird ohne Anrechnung auf BRE oder SB ausgezahlt. Wichtig ist nur, dass dies auf der Rechnung eindeutig zu erkennen ist.


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