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Änderung der Beihilfeverordnung (Bln) - günstigerer Beitrag?

Verfasst: 13.05.2022, 09:44
von JakJfk
Hallo liebe Forengemeinde,

ich hätte einmal die Nachfrage, ob Bedenken zu einem Schreiben meiner PKV, welche in den letzten Tag bei mir einging, angebracht sein könnten:

Betreff: Änderung der Beihilfeverordnung Berlin zum 25. Dezember 2021
Hinweis, dass die Beihilfeverordnung Berlin zum 25.12.2021 geändert wurde, wobei als wesentliche Änderung auf die Erhöhung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandluingen von 40 auf 60 Prozent verwiesen wird.

Meine PKV schlägt mir nun vor, rückwirkend zum 25.12.2021 in die Tarifstufe BE/S1 zu wechseln – "selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit".
Zudem würde sich das Ganze, da die Tarifstufe BE/S1 nun "ausreiche", günstig auf die reduzierten Beiträge auswirken: von "Tarifstufe BE/S2" mit ca. 9,20€ auf den dann veränderten Beitrag iHv ca. 6,50€.

Im Ergebnis müsste ich nun den Antrag auf Änderung unterschrieben zurückschicken.

Ich möchte nun einmal nachfragen, ob andere auch davon betroffen sind bzw. ob es Anmerkungen/Hinderungsgründe gibt? Ein reduzierter Beitrag ist manchmal natürlich auch ein kleiner Köder, um versteckte Nachteile zu verschleiern. Manchmal ist er aber vielleicht doch auch nicht bedenklich..