Hallo Elke,
möglicherweise hast Du dann den falschen Anwalt. Ohne selbst Jurist zu sein, aber ich stelle es mir so vor, dass der - oder Du selbst - sich mit Deiner bisherigen 30%-Versicherung in Verbindung setzt, sich den Beitrag - du nanntest 680 € - schriftlich geben lässt und diesen Betrag in die Unterhaltsverhandlungen einbringt. Und nicht vergisst, dafür zu sorgen, dass es nicht die 680 € fix sind, sondern der jeweils zu zahlende Beitrag.
Die Gegenseite könnte geltend machen, dass es auch der Standardtarif "STN" tue und sie allenfalls diesen Beitrag gelten lassen wollte. Auch diesen Beitrag gibt Dein Versicherer Dir oder Deinem Anwalt schriftlich vorab. Wenn man unterstellt, dass Du ja eigentlich in die GKV wolltest - wie das theoretisch gehen könnte, siehe unten - liefe das in etwa auf dasselbe hinaus.
Der Standardtarif STN dürfte Dir aufgrund deiner Vorversicherung und des aktuellen Wegfalls des Beihilfanspruchs zustehen.
Es ist sogar möglich, dass der STN bereits hinter den genannten 680 €uro Beitrag steckt. Wenn das so sein sollte, wäre das die untere Messlatte, die Dein Anwalt bei den Unterhaltsverhandlungen keinesfalls unterschreiten sollte. Was letzlich das gericht entscheidet weiß ich nicht. Aber es müsste eigentlich jede Menge Präzedenzfälle dazu geben.
Bitte beachten: Das war jetzt keine Rechtsberatung.
Tut mir leid, dass Du auch bei Deinen Telefonaten offenbar keine vernünftige Antwort halten hast. Vllt. lag es ja daran, dass ein Wechsel innerhalb der PKV mit Sicherheit unzweckmäßig wäre und Deine Gesprächspartner deshalb nicht die richtige Motivation hatten, Dich ausführlich zu informieren.
Zum möglichen Eintritt in die GKV:
1) Über eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung, z. B. Aufstockung deines Mninjobs, ist es mit 63 leider zu spät (Grenzalter 55)
2) Ein Beitritt als freiwilliges Mitglied ist ebenfalls ausgeschlossen.
Bliebe theoretisch noch
3) die beitrasgsfreie Familienversicherung via Heirat eines GKV-Mitglieds, wobei Deine eigenen Einkünfte am Hochzeitstag monatlich den Wert von (zurzeit) 470 € nicht überschreiten dürften. Später schon, dann endet die Familienversicherung zwar, aber du könntest freiwillig gegen Beitrag weiterversichert sein.
Ergänzung zu 3): Hier bin ich mir nicht sicher, ob es inzwischen eine Regelung "Scheinehe" gibt, die bei ausreichenden Indizien, dass die Heirat ausschließlich zum Zwecke des Einschleichens in die GKV erfolgt war, das Ganze nachträglich zunichte macht. Ob ja oder nein, das weiß dann aber wohl Czauderna.
Gruß
von GS