Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

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Elke58
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Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon Elke58 » 17.06.2022, 18:15

Guten Tag zusammen, ich möchte kurz meinen Fall schildern.
Vielleich hat jemand hier im Forum einen ähnlich gelagerten Fall Schon erlebt.

Ich bin 63 Jahren alt und wurde Ende Mai 2022, nach 43 Jahren Ehe von meinem Mann (Polizeibeamter) geschieden.

Ich arbeite nebenbei noch als Arzthelferin für ein paar Stunden in der Woche.

Da mein Ex-Mann in der PKV versichert war, bin ich doch auch mit versichert gewesen.

Jetzt ergeben sich für mich natürlich sehr viele Fragen und Probleme.

Komme ich von der PKV wieder in die GKV, da ich die doch hohen Beiträge nicht ohne weiteres leisten kann.

Dazu muss ich erwähnen, das die Unterhaltsregelung noch offen ist und gerichtlich geklärt werden muss :(

Gibt es andere Lösungsansätze um diese Problem zu lösen.

Ich bin für jeden Beitrag dankbar.

Vielen Dank
Elke

GS
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon GS » 17.06.2022, 23:09

Hallo Elke,
Du schreibst:
Ich arbeite nebenbei noch als Arzthelferin für ein paar Stunden in der Woche.
und hast sicher vergessen, klarzustellen, das es sich dabei um einen sog. ' MiniJob' handelt?

Hier
Dazu muss ich erwähnen, das die Unterhaltsregelung noch offen ist und gerichtlich geklärt werden muss
liegt die Lösung Deines Problems. Wenn Dein Anwalt halbwegs vom Fach ist, wird er es für Dich knacken.

Gruß
von GS

Das Thema ist wohl versehentlich unter "GKV" angesiedelt worden. Ins Unterforum "PKV/Beihilfe" - bzw. "Beihilfe gestrichen" - passt es m. E. besser.

Elke58
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon Elke58 » 18.06.2022, 09:25

Hallo GS,

vielen Dank für deine Antwort.

Du schreibst:
und hast sicher vergessen, klarzustellen, das es sich dabei um einen sog. ' MiniJob' handelt?

Ja das ist richtig.

Hier
Wenn Dein Anwalt halbwegs vom Fach ist, wird er es für Dich knacken.

Selbst mein Anwalt scheint damit vollkommen überfordert zu sein,
alleine letzte Woche habe ich mit vielen Krankenversicherungen telefoniert und keiner, wirklich keiner konnte mir eine vernünftige Auskunft geben.

Alles gipfelte in der Aussage eines Mitarbeiters Zitat "er Versteht nicht wie sich mein Mann mit 65 Jahen nach 43 Jahren Ehe scheiden lassen kann"

Ich muss jetzt 680 € Beitrag zahlen, wie ich das schaffen soll weiß ich auch noch nicht.

ist es wirklich so schwierig mit 63 Jahren nochmal in die GKV zurückzukehren ?

Czauderna
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon Czauderna » 18.06.2022, 11:03

Hallo uns herzlich willkommen im Forum
ja, so wie geschildert sieht es schlecht aus, zumindest was den Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse angeht. Der wäre nämlich nur möglich, wenn Krankenversicherungspflicht eintreten würde oder dieser § greifen würde - https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versicherungspflicht.html
Das sehe ich aber auch nicht, da es für dich keine Versicherungspflicht geben würde, selbst wenn du eine an sich krankenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen würdest - das liegt an deinem Alter (älter als 55 Jahre) und deiner Vorversicherung in der PKV.
Auch wenn du selbst mal Rente beziehen wirst, ändert das nichts (nach derzeitigem Recht)
Ich wüsste auch nicht, was ein Anwalt da machen könnte, aber wenn überhaupt, dann sollte es ein Fachanwalt für Sozialrecht sein.
Wenn Dein Anwalt halbwegs vom Fach ist, wird er es für Dich knacken, hat dir GS geschrieben und wenn er das so schreibt, dann muss er eine IDEE gehabt haben - vielleicht gibt er die noch bekannt ?
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon GS » 18.06.2022, 11:17

Hallo Elke,

möglicherweise hast Du dann den falschen Anwalt. Ohne selbst Jurist zu sein, aber ich stelle es mir so vor, dass der - oder Du selbst - sich mit Deiner bisherigen 30%-Versicherung in Verbindung setzt, sich den Beitrag - du nanntest 680 € - schriftlich geben lässt und diesen Betrag in die Unterhaltsverhandlungen einbringt. Und nicht vergisst, dafür zu sorgen, dass es nicht die 680 € fix sind, sondern der jeweils zu zahlende Beitrag.

Die Gegenseite könnte geltend machen, dass es auch der Standardtarif "STN" tue und sie allenfalls diesen Beitrag gelten lassen wollte. Auch diesen Beitrag gibt Dein Versicherer Dir oder Deinem Anwalt schriftlich vorab. Wenn man unterstellt, dass Du ja eigentlich in die GKV wolltest - wie das theoretisch gehen könnte, siehe unten - liefe das in etwa auf dasselbe hinaus.

Der Standardtarif STN dürfte Dir aufgrund deiner Vorversicherung und des aktuellen Wegfalls des Beihilfanspruchs zustehen.

Es ist sogar möglich, dass der STN bereits hinter den genannten 680 €uro Beitrag steckt. Wenn das so sein sollte, wäre das die untere Messlatte, die Dein Anwalt bei den Unterhaltsverhandlungen keinesfalls unterschreiten sollte. Was letzlich das gericht entscheidet weiß ich nicht. Aber es müsste eigentlich jede Menge Präzedenzfälle dazu geben.

Bitte beachten: Das war jetzt keine Rechtsberatung.

Tut mir leid, dass Du auch bei Deinen Telefonaten offenbar keine vernünftige Antwort halten hast. Vllt. lag es ja daran, dass ein Wechsel innerhalb der PKV mit Sicherheit unzweckmäßig wäre und Deine Gesprächspartner deshalb nicht die richtige Motivation hatten, Dich ausführlich zu informieren.

Zum möglichen Eintritt in die GKV:
1) Über eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung, z. B. Aufstockung deines Mninjobs, ist es mit 63 leider zu spät (Grenzalter 55)
2) Ein Beitritt als freiwilliges Mitglied ist ebenfalls ausgeschlossen.
Bliebe theoretisch noch
3) die beitrasgsfreie Familienversicherung via Heirat eines GKV-Mitglieds, wobei Deine eigenen Einkünfte am Hochzeitstag monatlich den Wert von (zurzeit) 470 € nicht überschreiten dürften. Später schon, dann endet die Familienversicherung zwar, aber du könntest freiwillig gegen Beitrag weiterversichert sein.
Ergänzung zu 3): Hier bin ich mir nicht sicher, ob es inzwischen eine Regelung "Scheinehe" gibt, die bei ausreichenden Indizien, dass die Heirat ausschließlich zum Zwecke des Einschleichens in die GKV erfolgt war, das Ganze nachträglich zunichte macht. Ob ja oder nein, das weiß dann aber wohl Czauderna. :wink:

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 18.06.2022, 11:31, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon Czauderna » 18.06.2022, 11:28

Hallo GS
) die beitrasgsfreie Familienversicherung via Heirat eines GKV-Mitglieds, wobei Deine eigenen Einkünfte am Hochzeitstag monatlich den Wert von (zurzeit) 470 € nicht überschreiten dürften. Später schon, dann endet die Familienversicherung zwar, aber du könntest freiwillig gegen Beitrag weiterversichert sein.

Ja, das wäre ein Weg, aber ein wahrscheinlich doch sehr theoretischer Weg.
Ich hätte da auch noch einen - Wohnsitzverlegung z.B. nach Österreich - dort gibt es keine Altersgrenze und man kann sich in der Gebietskrankenkasse versichern. Nach einer kurzen Zeit, schätzungsweise 6-12 Monate wieder Wohnsitzverlegung nach Deutschland, dort einer GKV-Kasse den Nachweis über die Versicherung in Österreich vorlegen und schon klappt es. Wäre einfacher als nochmals zu heiraten und dazu noch einen GKV-Versicherten :D
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon GS » 18.06.2022, 11:38

Um das entstandene Ping-Pong hiermit abzuschließen:
Irgendeinen Scheidungsgrund muss es doch geben. Vllt. ist der ja zufällig nicht verheiratet und nebenbei GKV-Mitglied?

Ja, der vorübergehende Umzug ins Ösiland ginge natürlich auch.

Gruß
von GS

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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon Elke58 » 18.06.2022, 12:33

Vielen Dank für euren vielen Beiträge,

leider muss ich den Trennungsunterhalt und Nachehelichen Unterhalt einklagen.
Aber diese Klage läuft noch und wann, wo, wie hier eine Entscheidung getroffen wird steht noch in den Sternen. (Überlastung)

Aber es kristallisiert sich wohl doch heraus, dass ich in der der PKV bleiben muss.

Ich bin wirklich am verzweifeln.


Gruß
Elke

GS
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon GS » 18.06.2022, 19:48

Hallo Elke,

Kopf hoch, das wird schon wieder besser.

Ich habe mal versucht, Deinen Fall so zu simulieren, als dass dein Ex nicht privat, sondern gesetzlich versichert wäre (Hinweis:War er vor Dienstantritt gesetzlich versichert, hätte er das auch bleiben können, natürlich mit den Nachteilen, die das für ihn als Beamten gehabt hätte).

Dann wärst Du bisher beitragsfrei familienversichert gewesen und hättest Dich ab dem Scheidungstermin freiwillig weiterversichert (heutzutage: weiterversichern müssen).

Was jetzt kommt, ist sicher nicht mehr als eine Näherungslösung, aber als solche besser als nichts und immerhin geeignet, den fraglichen Differenzbetrag zu Deiner reellen Situation einzugrenzen.

Der Beitrag an die gesetzliche Kranken- und die Pflegekasse orientiert sich an den dir zur Verfügung stehenden Einnahmen. Mal angenommen, die bestehen aus
- Minijob 450 € (hier beitragspflichtig!)
- Unterhalt 1.550 €, insgesamt also
2.000 € monatliche Bemessungsgrundlage.
Kinder (auch erwachsene oder verstorbene) unterstellt und zum aktuellen Durchschnittsbeitrag für freiwillige GKV-Mitglieder ohne Krankengeld berechnet, wäre Dein Beitrag demnach
- (2.000 x 15,30 %) 306 € an die Krankenkasse
- (2.000 x 3,05 %) 61 € an die Pflegekasse, insgesamt also monatlich 367 € an beide Kassen. (Die gleiche Rechnung, aber „ohne Kind“ hieße 68 € an „Pflege“, dann 374 € insgesamt.)

Weiter unterstellt, die 680 € PKV-Beitrag wären ohne Pflege gerechnet, dann kämen mit Tarif PVN noch ca. 80 € obenauf, dann also insgesamt 760 € Vergleichsbeitrag.

Die Differenz zwischen GKV- und PKV-Beitrag wären in diesem Zahlenbeispiel also ca. 390 € monatlich. Um die Hälfte davon sollte der Unterhalt erhöht werden, also in diesem Beispiel ca. 1.745 statt 1.550 € Unterhalt.

Wie geschrieben, nur eine Näherungslösung ohne Anspruch auf Gnade vor dem Familienrichter.

Bleibt nun zu hoffen, dass Dein Ex es nicht bloß zum PHWM (Polizeihauptwachtmeister) gebracht hat, sondern vielleicht sogar zum Kriminaldirektor oder so etwas in dieser luftigen Höhe. Wird vermutlich irgendetwas dazwischen sein.

Gruß
von GS

eastman
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon eastman » 20.06.2022, 16:28

Ich hatte tatsächlich genau so einen Fall in meinem betreuten Bestand. Habe der Ex-Ehefrau geraten, selbst nach einem Beamten Ausschau zu halten, der unverpartnert ist. Hat nicht allzu lange gedauert, alle anderen Lösungen waren auch nicht besser....

GS
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Re: Scheidung nach 43 Jahren Ehe mit 63 Jahren. PKV in GKV?

Beitragvon GS » 20.06.2022, 19:01

eastman schreibt:
Ich hatte tatsächlich genau so einen Fall in meinem betreuten Bestand. Habe der Ex-Ehefrau geraten, selbst nach einem Beamten Ausschau zu halten, der unverpartnert ist. Hat nicht allzu lange gedauert, alle anderen Lösungen waren auch nicht besser....
Im Idealfall hattest Du den passenden Kandidaten in Deinem betreuten Bestand und konntest sogar den Trauzeugen geben :wink:

Scherz beiseite: Diese Lösung ist natürlich der Königsweg - mit dem kleinen Restrisiko, dass sie vom Regen in die Traufe gerät ...


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