Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

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ha.kr
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Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha.kr » 21.06.2022, 17:28

Hallo Forum,

meine PKV hat mir ein Angebot zur Erhöhung des Krankentagegeldes gesendet. Nach Suche und Suche und Suche im Internet und im Forum hier versuche ich das mal selbst zu rechnen:

4200,- mein aktuelles monatliches gesetzliches Netto
470,- AN Anteil zur Rentenversicherung
61,- AN Anteil zur Arbeitslosenversicherung
750 ,- Mein Beitrag zu PKV (AG und AN Anteil)

5481 Summe / 30 Tage = 183 EUR mein Bedarf an Krankentagegeld

Stimmte meine Rechnung? Oder rechne ich falsch?

Vielen Dank
Gruß
ha.kr

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 22.06.2022, 00:30

Hallo ha-kr,

zunächst mal ein dicker Pluspunkt, dass Du der Sache auf den Grund gehen willst, nach dem Motto "Nicht zuviel, aber auf keinen Fall zu wenig".

4.200,- mein aktuelles monatliches gesetzliches Netto
also nach Steuern und AN-Anteilen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung?
470,- AN Anteil zur Rentenversicherung
also 50 %. Rechne hier mit 80 %, also der "Rentenpflichtbeitrag auf Antrag". Erklärung folgt unten.
61,- AN Anteil zur Arbeitslosenversicherung
kannst Du streichen. Erklärung folgt unten.
750 ,- Mein Beitrag zu PKV (AG und AN Anteil)
Hier würde der AG-Antgeil genügen, denn nur der fällt ja weg, wenn Du ab der 7. Woche immer noch auf der Nase liegst. Aber rechne vllt doch mit dem kompletten Beitrag, zumindest wenn es Arbeitgeberzuschüsse zur BAV gibt, die bei AU ab der 7. Woche ebenfalls flachfallen. Ist das bei Dir der Fall?
Außerdem: Gibts ein 13. oder 14. Gehalt? Müsste es geben, denn 470 € Renten-AN-Anteil hochgerechnet, ergibt 5.053 €, wäre also unter der Entgeltgrenze.

Stimmte meine Rechnung? Oder rechne ich falsch?
Mit 4.200 + 756 (Rentenpflichtbeitrag a.A.) + 375 (AG-Anteil KV+PV) würden bei 12 Gehältern 5.331 € genügen, aber mit dem 13. oder 14. Gehalt und ggf. bei AU gestrichenen AG-Anteilen zur BAV - wie siehts da aus? - reichen die natürlich nicht.

Gruß
von GS

Zum Thema "Rentenpflichtbeitrag asuf Antrag": Bei Arbeitsunfähigkeit der der 7. Woche zahlt Dein AG auch keine Rentenversicherungsbeitagsanteile mehr. § 4 (3) Nr.2 SGB 6 - selbst gucken - sieht vor, dass Du selbst die Weiterzahlung beantragen kannst (im Ergebnis nur 80 statt 100%) Im Idealfall hast Du diese 80 % in Deinem Krankentagegeld berücksichtigt. Wenn Du dann diese 80% an die RV abdrückst, bist Du praktisch so gestellt, als wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht eingetreten wäre. Zumindest so, als wenn Du GKV-versichert wärst - in dem Fall wird das Krankengeld ja um entsprechende Versichertenanteile gekürzt.

Zum Thema: "Arbeistlosenvers.-Beitrag": Mit der Auszahlung Deines Krankentagegeldes zahlt der Versicherer auch (ohne Abzug von Deinem versicherten Tagessatz!) einen pauschalen Obulus an die AloV, Arbeitsagentur oder wie auch immer der Laden heute heißt. Du bist damit praktisch so gestellt, als wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht eingetreten wäre.Zumindest so, als wenn Du GKV-versichert wärst - in dem Fall wird das Krankengeld ja um entsprechende Versichertenanteile gekürzt.

(Jeweils letzter Satz in beiden vorstehenden Absätzen nachträglich eingefügt)

ha.kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha.kr » 22.06.2022, 16:28

Hallo GS,

super danke für Deine tolle Berechnung. Eh ich hatte gar nicht an das 13. und 14. Gehalt gedacht. Ja stimmt habe ich, ein 14. sogar.

Dann rechne ich mal neu:

4900,- monatliches Netto (das sind 4200,- Grundgehalt Netto mal 14 Monatsgehälter durch 12 Monate, das Netto Jahresgehalt umgelegt auf einen Monat)
+756,- Rentenpflichtbeitrag
+375,- AG Anteil KV+PV
Summe: 6031,- im Monat / 30 Tage = rund 200 EUR Krankentagegeld

Oh weh wenn ich richtig gerechnet habe bin ich unterversichert, ich habe ein Angebot für 161 EUR Krankentagegeld, meine PKV macht mir alle 2 oder 3 Jahre ein Angebot das sich um so 10 EUR Krankentagegeld erhöht. Warum sagt mir dann die Sachbearbeiterin meiner PKV am Telefon ich habe ein extrem hohes Krankentagegeld. Falls ich hier einen Antrag stelle, müssten sie das genau prüfen ob ich hierfür überhaupt berechtigt sei.

Sorry was meinst Du mit "bei AU gestrichenen AG-Anteilen zur BAV"


Danke und Gruß
ha.kr

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 22.06.2022, 22:43

Hallo ha.kr,

sorry, darf ich nochmal? Aber Du warst schon nah dran:
4.900,- Durchschnitts-Netto mtl.
+ 877,- Renten-Pflichtbeitrag auf Antrag *
+ 375,- AG-Anteil zum KV/PV-Beitrag
= 6.152,-, also 205 € Tagessatz

* Herleitung aus Deiner Angabe zum RV-Arbeitnehmeranteil 470 €:
470 / 9,3% x 14 = 70.752 rentenversicherungspflichtige Jahresbezüge, im mtl. Durchschnitt also 5.896 €

Bevor wir hier weitermachen: Bist Du Dir mit den 4.900 € Durchnitts-Netto sicher? von 5.896 € Brutto auf 4.900 € netto, das schafft nicht mal ein PKV-Versicherter mit Steuerklasse 3. Da müssten schon ordentliche Steuerfreibeträge im Spiel sein. Bitte checke das nochmal ab.

Wenn Du "Glück" hast, sind es ja weniger als 4.900,- , und Deine Lücke wäre dann geringer als (205-161) = 44 €/Tag bzw. 1.320 € monatlich.

Oh weh wenn ich richtig gerechnet habe bin ich unterversichert, ich habe ein Angebot für 161 EUR Krankentagegeld, meine PKV macht mir alle 2 oder 3 Jahre ein Angebot das sich um so 10 EUR Krankentagegeld erhöht.
Die 161 € nimmst Du auf jeden Fall sofort an. Das Ganze sieht aber so aus, als dass Du - normale Einkommensentwicklung unterstellt - seit PKV-Beginn unterversichert bist.
Warum sagt mir dann die Sachbearbeiterin meiner PKV am Telefon ich habe ein extrem hohes Krankentagegeld.
161 € extrem hoch? Vielleicht aus ihrer Sicht als Pflichtversicherte mit einem Krankengeldanspruch im hohen zweistelligen Bereich?
Falls ich hier einen Antrag stelle, müssten sie das genau prüfen ob ich hierfür überhaupt berechtigt sei.
Ja, das sollte sie natürlich machen, wenn sie schon an der Stelle eingesetzt ist, wo das genau geprüft wird. :mrgreen:
Sorry was meinst Du mit "bei AU gestrichenen AG-Anteilen zur BAV"
Läuft für Dich eine betriebliche Altersversorgung, an der sich auch Dein Arbeitgeber maßgeblich beteiligt? Wenn nein, dann kannst Du das sofort vergessen.
Aber falls ja, prüfe mal nach, ob dieser Arbeitgeberanteil nach dem Ende der 6-Wöchigen Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit entfällt? Wenn ja, dann rechnest Du den betreffenden Betrag hinzu, wenn er erheblich ist.

ha.kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha.kr » 23.06.2022, 20:41

Hallo GS,

vielen Dank bin froh wenn mich jemand unterstützt.

So habe noch mal nachgerechnet, komme nun auf 4500 EUR im Monat inkl. umgelegtem Urlaubs und Weihnachtsgeld. Hatte mich da irgendwie verrechnet.

dann sind das

4500 EUR netto
+750 EUR Renten-Pflichtbeitrag auf Antrag
+375,- AG-Anteil zum KV/PV-Beitrag
Summe: 5625 EUR / 30 Tage = 187,50 EUR

damit bin ich immer noch unterversichert wenn ich 161 EUR Krankentagegeld habe. Bedeutet ich muss in Zukunft alle Angebote der PKV zur Erhöhung annehmen. Ich vermute das der Berater damals 2002 (bin seit 20 Jahren in der PKV) bereits falsch gerechnet hat und ich mit einem zu geringen Krankentagegeld gestartet bin.

GS würdest du nochmal drüber schauen ob das nun plausibel ist? Danke?
Was ich davon halten soll, dass die Sachbearbeiterin die mir dann mein Krankentagegeld bewilligt sagt ich hätte ein viel zu hohes, da fällt mir nichts mehr ein.

Danke und Gruß
ha.kr

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 23.06.2022, 23:19

Hallo ha.kr

kein Problem, ich helfe gern.

So habe noch mal nachgerechnet, komme nun auf 4500 EUR im Monat inkl. umgelegtem Urlaubs und Weihnachtsgeld. Hatte mich da irgendwie verrechnet.
dann sind das
4500 EUR netto
+750 EUR Renten-Pflichtbeitrag auf Antrag
+375,- AG-Anteil zum KV/PV-Beitrag
Summe: 5625 EUR / 30 Tage = 187,50 EUR
Nehmen wir die als Bedarf. auf den letzten €/Tag, also 30 €/Monat kommt es ja nicht an. Den Renten-Pflichtbeitrag auf Antrag schätze ich zwar etwas höher ein, aber den genau zu berechnen, lohnt sich erst, wenn Du damit einen bestimmten zusätzlichen Tagessatz gegen Risikoprüfung beantragen willst.

Du warst wohl noch nicht längere Zeit über die 6. Woche hinaus arbeitsunfähig - zum Glück - und hast diese Unterversicherung also noch nicht erfahren.
Das ist ja schon etwas.

Nebenbei: Hast Du solche Erhöhungsangebote -mindestens 5 hattest du ja schon vorher erhalten - links liegen gelassen? Das wäre natürlich schade.
Und jeder, der Dir dazu geraten hat, hätte sich ein bis zwei Kopfnüsse verdient. :mrgreen:
Somit bin ich immer noch unterversichert wenn ich 161 EUR Krankentagegeld habe. Bedeutet ich muss in Zukunft alle Angebote der PKV zur Erhöhung annehmen.
Dazu rate ich.
Ich vermute das der Berater damals 2002 (bin seit 20 Jahren in der PKV) bereits falsch gerechnet hat und ich mit einem zu geringen Krankentagegeld gestartet bin.
Das sieht genauso aus, und Du bist da auch nicht der Einzige. Das Vertrackte ist: Je niedriger der KT-Tagessatz, desto günstiger erscheint der (Gesamt)Beitrag. Und wer mit einem Anspruch auf z. B. 100 € gK-Krankengeld in die PKV wechselt, hinterfragt es nicht unbedingt, wenn ihm ein KT-Tagessatz von ebenfalls 100 € "verkauft" wird. Die Unterversicherung ist dann schon voreingestellt.
Was ich davon halten soll, dass die Sachbearbeiterin die mir dann mein Krankentagegeld bewilligt sagt ich hätte ein viel zu hohes, da fällt mir nichts mehr ein.
Mir fallen dazu auch nur zwei Möglichkeiten ein:
1) Sie ist noch ganz neu in dieser Funktion, und Du bist ihr "Probierstein". Das wäre noch Anlass zur Hoffnung, denn ihr Wort muss dann noch nicht das letzte sein.
2) Dein Anbieter hätte (Konjunktiv!) eine absolut altmodische Einstellung zum Begriff "Nettoeinkommen" und legte den z. B. nach der Devise "Brutto - Steuern - Arbeitnehmeranteile zur Renten- und AloV" aus, in Deinem Fall also die 4.500 € mtl. und damit 150 €/Tag. Damit wäre er aber kein Versicherer, sondern ein "systematischer Unterversicherer". Das kann und will ich mir am deutschen PKV-Markt nicht vorstellen, denn das hätte sicher Kreise gezogen. Aber ich lasse uns auch gerne überraschen. :mrgreen:

Im Kern bedeutet "Netto, und nicht mehr!" aber nur, dass es durch Krankentagegeld-Bezug keine Bereicherung geben darf. Das ist ja auch OK. Die stellt sich bei Dir mit 161 €/Tag oder 4.830 €/Monat aber gewiss nicht ein, denn davon müsstest Du ab der 7. Woche AU bestreiten (alles pro Monat)
- Dein gestrichenes Netto von 4.200 € laufend (bei längerer AU die durchschnittlichen 4.500 €)
- Deinen gestrichenen Arbeitgeberzuschuss von 375 €
- Deinen Rentenpflichtbeitrag auf Antrag (wenn Du Deinen Rentenanspruch auf dem Level halten willst wie als GKV-Versicherter)
Damit wären wir schon bei mindestens 5.325 €, wenn ich mich gerade nicht verrechnet habe. Knapp 500 € mehr als dein "extrem hohes Krankentagegeld".

Wenn Du die bisherigen Erhöhungsangebote alle angenommen hast, müssten sie Dir fairerweise weitere mindestens 25 € auf Antrag durchwinken, es sei denn, Du hättest damals vor 20 Jahren wider besseren Ratschlag selbst auf dem niedrigen Einstiegs-Tagessatz bestanden. Was ich jetzt einmal nicht unterstellen will.

Gruß
von GS

ha.kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha.kr » 24.06.2022, 15:12

Hallo GS,

so ich habe Unterlagen gewälzt und komme 2002 auf folgendes:
2500,- Netto
512,- Renten-Pflichtbeitrag auf Antrag
190,- AG-Anteil zum KV/PV-Beitrag
Summe: 3200 EUR / 30 Tage = 107 EUR Krankentagegeld, ich bin aber gestartet in der PKV mit 90 EUR Krankentagegeld, war damals also schon unterversichert. Toll das sich mein Versicherungsvertreter damals so gut auskannte :(
habe dann immer die Angebote zur Erhöhung angenommen:
2006 - 95
2010 - 100
2012 - 125
2014 - 131
2016 - 141
2019 - 151
2022 - 161

Ich werde versuchen die fehlenden 25 EUR auszugleichen, also ob die Versicherung mir eine Erhöhung auf 187,5 anbietet, ich denke das machen die (ich bin bei der LKH) da ich in den letzten 20 Jahren nur einmal für 4 Tage oder so das Krankentagegeld benötigt habe. Ich war nur einmal nach einer OP länger als die 6 Wochen krank

Bei mir steht auf dem Erhöhungsantrag, direkt über der Überschrift:
Ich erkläre, dass das versicherte Krankentagegeld, zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern das erzielte Nettoeinkommen inklusive Beiträge zur Renten,- Kranken,- Pflegepflicht,- und Rentenversicherung nicht übersteigt.
Von daher passt doch unsere Rechnung, andere Krankentagegelder habe ich keine, oder verstehe ich den Satz falsch?

Gruß
ha.kr

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 24.06.2022, 16:01

Hallo ha.kr,

gut recherchiert,
Ja, 107 € hätten damals gepasst. 105 wären auch noch ok gewesen, soweit die LKH bei Neuabschlüssen mit Vielfachen von 5 € gearbeitet hat.

Mit 90 €/Tag hätten sie Dir aber nicht kommen dürfen.

Ist dieser Satz im Erhöhungsantrag vor den Unterschriften so
Ich erkläre, dass das versicherte Krankentagegeld, zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern das erzielte Nettoeinkommen inklusive Beiträge zur Renten,- Kranken,- Pflegepflicht,- und Rentenversicherung nicht übersteigt.
wörtlich dort abgedruckt? Wohl nicht ganz, denn dann hätten sie die Rentenversicherung dort 2 x genannt.

Wenn dort statt "Renten" "Arbeitslosen" steht, wäre letztere zur Bedarfsdeckung zwar nicht erforderlich, aber dann hieße es, sie nehmen diese Beiträge immerhin mit in die Maximierung auf; auch eine Methode der Annäherung an den tatsächlichen Bedarf mit Hilfe bekannter Zahlen.

In diesem Fall wären das
1) 4.500,- (Dein durchschnittliches Netto mtl.)
2) 375,- (Deine AG-Anteile zur Kranken- und Pflegeversicherung)
3) 548,- (Dein du. AN-Anteil zur Rentenvers., hochgerechnet von 470 bei 12 auf 14 Gehälter)
4) 71,- (Dein du. AN-Anteil zur Alo-Vers., hochgerechnet von 61 bei 12 auf 14 Gehälter)
Macht in der Summe zwar "nur" 5.494 € und damit aufgerundete 184 €/Tag. Aber in einem 31-Tage-Monat sind das konkrete 5.704 €.

Also: Wenn Du die Aufstockung auf 184 € beantragst, hast Du mit Deiner Unterschrift unter den betreffenden Satz alles korrekt gemacht, auch aus Sicht der LKH.

Du kannst m. E. aber auch 187 € (nicht die krummen 187,50) beantragen und später mit dem unbestreitbar konkreten Bedarf (Netto + AG-Anteile KV+PV + Rentenpflichtbeitrag auf Antrag) argumentieren, wenn sie im Leistungsfall die 3 € kürzen wollten.

Gutes Gelingen
wünscht GS

ha.kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha.kr » 24.06.2022, 18:00

Hallo GS,

oh falsch abgetippt :( hier eine 1:1 Text Kopie von Antrag, nun passt es.

Ich erkläre, dass das versicherte Krankentagegeld zusammen mit sonstigen Krankentagegeldern das erzielte
Nettoeinkommen inklusive der Beiträge zur Kranken-, Pflegepflicht- und Rentenversicherung nicht übersteigt. (ist eine Textkopie des Antrages)

Gut nun bin ich schlauer, ich versuche die 187 EUR zu beantragen.

Hätte hier im Forum schon viel früher anfragen sollen, naja danach ist man immer schlauer

Dann vielen herzlichen Dank für die super Beratung

Gruß
ha-kr

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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 24.06.2022, 19:20

Hallo ha-kr,

so müsste es passen.

Ich habe mal spaßeshalber Deine KT-Entwicklung in ein kleines Excel-Sheet gestellt und dazu eine Spalte angefügt, die zeigt, wie es bei anfänglich 105 €/Tag statt 90 €/Tag verlaufen wäre:

90 Steigerung 105
ggü. Beginn
2006 95 1,056 110
2010 100 1,111 116
2012 125 1,389 145
2014 131 1,456 152
2016 141 1,567 164
2019 151 1,678 176
2022 161 1,789 187

Die Wiedergabe oben ist zwar suboptimal, zeigt aber, dass es bei anfänglich passender KT-Höhe auch 20 Jahre später passen würde.

So, nun muss es Dir nur noch gelingen, Dein schon jetzt "extrem hohes" KT in die Umlaufbahn "187" zu schießen. Bitte berichte mal bei Gelegenheit, was daraus geworden und wie es gelaufen ist.

-bb-

ha-kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha-kr » 08.03.2023, 10:56

so wieder da :)

ja was soll ich sagen, hab nun mehrfach versucht mein Krankentagegeld bei der LKH zu erhöhen, leider ohne Erfolg. LKH mehrfach angeschrieben (Mail / Brief) auch angerufen. Das ist alles auch extrem langwierig gewesen, bis eine Antwort kam usw. dann habe ich selbst nicht mehr dran gedacht usw. Naja, ich habe den Verdacht die LKH will das gar nicht, ist vielleicht Firmenpolitik. Gut dann nehme ich auf jeden Fall jede Erhöhung die man mir anbietet.

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 08.03.2023, 19:07

ha-kr hat geschrieben:so wieder da :)

ja was soll ich sagen, hab nun mehrfach versucht mein Krankentagegeld bei der LKH zu erhöhen, leider ohne Erfolg. LKH mehrfach angeschrieben (Mail / Brief) auch angerufen. Das ist alles auch extrem langwierig gewesen, bis eine Antwort kam usw. dann habe ich selbst nicht mehr dran gedacht usw. Naja, ich habe den Verdacht die LKH will das gar nicht, ist vielleicht Firmenpolitik. Gut dann nehme ich auf jeden Fall jede Erhöhung die man mir anbietet.
Du hast es immerhin versucht. Danke für die Rückmeldung - das macht leider nicht jeder, schon gar nicht nach ca. 8 Monaten.

Die LKH scheint hier ziemlich kleinkariert unterwegs zu sein.

Gruß
von GS

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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha-kr » 09.03.2023, 20:20

Hallo,

so hab noch ein Wunder zu melden, die LKH hat mir heute einen Antrag auf KTG Erhöhung zugesendet, hatte Anfang der Woche, nach Monaten, nochmals nachgefragt, es liegt wohl dort auch an der Sachbearbeiterin oder am Sachbearbeiter ob da was vorwärts geht.
Leider liegen beim Antrag Fragebögen zu Gesundheitsfragen mit dabei. Ich hab Arthrose, hatte schon eine OP mit Gelenkversteifung und wie viele andere auch, hab ich ordentliches Übergewicht. Mit 52 ist man halt auch nicht mehr so gesund wie mal mit 25 Jahren. Ich dachte die KTG Erhöhung geht etwas unkomplizierter.
Ich denke ich bekomme dann den Antrag entweder abgelehnt oder einen gewaltig hohen Risikozuschlag auf das neue KTG drauf.

Ich muss mir das noch überlegen ob ich das machen werde...

Gruß
ha-kr

GS
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon GS » 09.03.2023, 22:38

Hallo ha-kr,
das
so hab noch ein Wunder zu melden, die LKH hat mir heute einen Antrag auf KTG Erhöhung zugesendet, hatte Anfang der Woche, nach Monaten, nochmals nachgefragt, es liegt wohl dort auch an der Sachbearbeiterin oder am Sachbearbeiter ob da was vorwärts geht.
ließ mich an meinen früheren Nachbarn Giovanni denken, dem sie mal ein neu gekauftes Fahrrad geklaut hatten. Statt es bei der Polizei anzuzeigen, orientierte er sich an einer deutschen Weisheit:
"Kommt Zeit, kommt Rad"
Und siehe da: Nach kaum 8 Monaten stand sein Rad wieder vor seiner Garage. Etwas lädiert zwar, aber immerhin.
Leider liegen beim Antrag Fragebögen zu Gesundheitsfragen mit dabei. Ich hab Arthrose, hatte schon eine OP mit Gelenkversteifung und wie viele andere auch, hab ich ordentliches Übergewicht. Mit 52 ist man halt auch nicht mehr so gesund wie mal mit 25 Jahren. Ich dachte die KTG Erhöhung geht etwas unkomplizierter.
Hätte es gehen können, wenn sich die LKH den anfänglichen Beratungsfehler "90 statt 105" - also quasi die Schäden an dem geklauten Rad - sich zu eigen gemacht hätte. Hat sie leider nicht. Kannst Du vermutlich auch ihr gegenüber mit "harten (rechtlichen) Bandagen" nicht durchsetzen.
Ich denke ich bekomme dann den Antrag entweder abgelehnt oder einen gewaltig hohen Risikozuschlag auf das neue KTG drauf.
Darauf wird es unweigerlich hinauslaufen.
Ich muss mir das noch überlegen ob ich das machen werde...
Du kannst den Antrag ja ausfüllen - natürlich ohne zu flunkern - und einsenden. Daran gebunden wärst Du nur, wenn er ohne Ausschluss und ohne Risiko-Beitragszuschlag angenommen wird.

Wenn das der Fall sein sollte, melde Dich bitte wieder. Wenn nicht der Fall, dann bitte erst recht.

Gruß
von GS

ha-kr
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Re: Krankentagegeld wirklich richtig berechnen?

Beitragvon ha-kr » 10.03.2023, 08:42

Hallo GS,

so ich habe nun alles nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und bei der LKH zur Bearbeitung eingereicht. Ziel für die Umsetzung ist 01.05.23

Fall 1: sie nehmen es so an, dann ist alles gut. Dann kostet mich die Erhöhung des KTG von 161 auf 185 gerundet 13 EUR im Monat, ich habe beim Antrag schon einen Vorschlag mit dabei. Das wäre natürlich super zumal mein AG anteilig die 13 EUR zahlt.

Fall 2: sie lehnen wegen der Gesundheitsfragen ab

Fall 3: ich bekomme, aufgrund der Gesundheitsfragen, einen Risikoaufschlag und/oder es gibt Ausschlüsse. Dann muss ich von meiner Seite aus überlegen was ich mache z.B. beim Risikoaufschlag zahlt ja mein AG anteilig.

Bin mal gespannt was raus kommt...

Es zeigt sich aber auch wie wichtig eine gute Beratung bei der Wahl der PKV ist, hätte der Makler damals richtig gerechnet wäre ich mit der richtigen Höhe des KTG in 2002 in die PKV gewechselt, dann würde das heute passen.

Gruß
ha-kr


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