falsche Berufsbezeichnung bei Antrag

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

nowo_nowo
Beiträge: 1
Registriert: 13.07.2022, 08:49

falsche Berufsbezeichnung bei Antrag

Beitragvon nowo_nowo » 13.07.2022, 09:10

Hallo zusammen,

für den Fall, dass ich versehentlich der falschen Berufsbezeichnung beim Antragsgespräch zugestimmt hatte (werde in der Instandhaltung beschäftigt und war somit mit der Bezeichnung Instandhaltungstechniker/in einverstanden, heute weiß ich, dass die Berufsbezeichnung immer die im Arbeitsvertrag genannte sein muss (auch wenn nicht nach Berufsbezeichnung laut Arbeitsvertrag gefragt wurde), hier Kommunikationselektroniker).

Bislang (seit 2016) gab es bzgl. Leistungseinreichungen keine Probleme...

Was würdet ihr empfehlen:
- mitteilen, dass die Angabe falsch war (hat ja nichts mit den Gesundheitsfragen zu tun, somit vermutlich im dümmsten Fall Nachberechnung/Risikozuschlag ab 2016)?
- abwarten, evtl. gibt es eine Frist (10 Jahre)?
- anderer Vorschlag?

Ich mache mir große Sorgen
- ob das evtl. als Versicherungsbetrug laufen könnte, im Leistungsfall evtl. keine Leistungsübernahme (d.h. ohne Versicherungsschutz) dastehe,
- oder unrelevant, da nicht Bestandteil der Gesundheitsfragen...

MfG.
NoWo

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: falsche Berufsbezeichnung bei Antrag

Beitragvon GS » 13.07.2022, 19:46

Hallo nowo_nowo,

tja, da wird Dir wohl nichts übrig bleiben als Dich vor deinem Versicherer in den Staub zu werfen und um Gnade zu winseln .-.

Sorry für diesen Einstieg, aber ich denke, Du musst Dir keine übertriebenen Sorgen machen. Ein Anbieter, der den "Instandhaltungstechniker" ohne Weiteres versichert, der wird auch dem Kommunikationselekroniker nicht die Tür weisen, auch wenn der erst 6 Jahre nach dem Abschluss mit dieser Neuigkeit herausrückt, es aber auch nachvollziehbar begründet.

Vermutlich hatte der Vermittler in seinem elekronischen Bauchladen nicht das genau Passende finden können und die am Nächsten kommende Berufsgruppe gewählt - wer weiß? Was solltest Du da sonst machen? Es ist ja nicht vergleichbar mit dem Fall, sich als Versicherungsmathematiker oder Rechtsanwalt anzumelden und dabei tatsächlich den Job eines Sprengmeisters, Privatdetektivs oder Tätowierers auszuüben.

Ich an Deiner Stelle würde die Kundenhotline anrufen, den Fall unter Angabe Deiner Vertragsdaten auf Augenhöhe schildern und den Beruf nachträglich ändern lassen. Kann mir nicht vorstellen, das das beitragsrelevant wäre. Wäre es risikorelevant - beträfe in erster Linie das Krankentagegeld - müsstest Du das ja auch tun, wenn Du deine Berufstätigkeit oder den Status "angestellt/selbstständig" nachträglich entsprechend änderst.

Du wirst sehen - da passiert nichts Wesentliches.

Du kannst aber auch noch einige Tage abwarten - auf die kommt es jetzt auch nicht mehr an - und bis zum Wochenende täglich hier reinschauen, ob sich noch jemand meldet, der dazu eine andere Meinung hat und das dann auch begründen wird.

Apropos Krankentagegeld: Parallel dazu lohnt es sich vllt. für Dich, zu checken, ob Deine vor 6 Jahren im Rahmen Deiner Vollversicherung installierte Krankentagegeldversicherung passend bemessen ist. Dazu genügen (bei 1 reicht der ungefähre Betrag):
1) derzeitige jährliche Bruttobezüge inkl. 13. Gehalt, Weihnachtsgeld usw.
2) Lohnsteuerklasse
und außerdem
3) derzeitiges Krankentagegeld in Euro (hier am besten genaue Angabe)?

Gruß
von GS


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste