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Re: Wechsel in die PKV bei Rentenbeginn

Verfasst: 15.02.2023, 10:09
von RolandPKV
Auch im Tarif "Mehr Optionen" der Barmenia kann man nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt in die PKV wechseln.

"Sie haben den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt eines der unter Buchstabe B.2. genannten Ereignisse oder einer der dort genannten Zeitpunkte zu stellen.
Sie haben die Möglichkeit, den Abschluss bis zu sechs Monate nach Eintritt des Ereignisses bzw. des Zeitpunktes in die Zukunft zu datieren."

Re: Wechsel in die PKV bei Rentenbeginn

Verfasst: 15.02.2023, 10:54
von Saxum
Mea Culpa, hatte ich das falsch gelesen, dass die freiwillige Versicherung mit inkludiert wäre - das wäre dann wohl nur
für einen Zeitraum von 10 Jahren der Fall.

Re: Wechsel in die PKV bei Rentenbeginn

Verfasst: 14.04.2023, 11:48
von 1234567
Da ich vor einem ähnlichen Problem in naher Zukunft stehen dürfte, schließe ich mich mal an. Allerdings mit höheren Einnahmen und daher zunächst ohne Beihilfeanspruch.
Situation ist ansonsten die selbe, nur dass es bei mir so ist, dass ich aktuell in der PKV bin und dort auch weniger zahlen muss. Ich werde wahrscheinlich bald einen Antrag auf EM-Rente stellen und hätte vorher über ALG1 die Möglichkeit in die GKV zurück zu gehen.
Bin aber uneins mit mir, da ich aufgrund meiner Erkrankungen die PKV sehr zu schätzen gelernt habe. Ich bin davon überzeugt, dass eine schwere Erkrankung bis heute nicht diagnostiziert wäre, wenn ich nicht in der PKV wäre, da ich nicht ausreichend rum jammern kann…
Aufgrund meiner Renten und privater BU müsste ich in der GKV auch deutlich mehr zahlen, als derzeit in der PKV.
Meine Frage, weil ich das bisher nicht wusste, jetzt aber hier gelesen habe:
Wenn mein Mann, der ja Beamter ist, stirbt, hätte ich unabhängig von meinen Einnahmen einen 70%igen Beihilfeanspruch? Ist das korrekt so?
Und:
sollte die Erhöhung der PKV wirklich irgendwann so exorbitant werden und meine Einnahmen auffressen (ab 66 Jahren würden die ja schon deutlich geringer, da die privaten BUs dann wegfallen würden), hätte ich einen Anspruch auf die 70% Beihilfe auch dann, wenn ich weniger als die aktuell geltenden TEUR 20 übrig hätte? (Die privaten PKV Beiträge würden ja vermute ich mal vom Einkommen abgezogen)