Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

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verwirrterausländer
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Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon verwirrterausländer » 14.11.2022, 17:43

Hallo zusammen, ich hoffe, dass jemand hier meinem Fall helfen kann.

Ich bin 35 Jahre alt, seit 2016 in Deutschland.
Bis Ende 2019 war ich im öD angestellt und gesetzlich krankenversichert.
Ende 2019 wurde ich im selben Job verbeamtet (auf Lebenszeit seit Mitte 2021) und habe mich für eine private Krankenversicherung entschieden.
Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich meinen Job und sogar das PKV-System nicht mag. Ich möchte aus beidem raus. Zum Glück habe ich den Luxus, dafür planen zu können.

Angenommen, ich finde einen neuen Job, der in einem Jahr beginnt oder so was.
Wäre es möglich, dass ich aus dem Beamtenverhältnis ausscheide, 1–2 Monate ohne Job bleibe, mich über die GKV (Familienversicherung) meiner Frau versichern lasse und, sobald der neue Job beginnt, wieder in die GKV zurückkehre?

Detail: mein neues Gehalt würde über der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Wenn nicht, gibt es eine andere Möglichkeit?

Ich danke Euch/Ihnen im Voraus für Eure/Ihre Hilfe.

Czauderna
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon Czauderna » 14.11.2022, 18:12

Hallo und willkommen im Forum,

genau so geht es - wenn du kein Beamter mehr bist und kein Einkommen über 520,00 € hast, dann kannst du dich bei deiner Ehefrau kostenlos Familienversichern. Endet diese Familienversicherung, kannst du, was immer du auch dann bist oder machst, selbst in der GKV-Kasse weiter versichern.
Gruss
Czauderna

verwirrterausländer
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon verwirrterausländer » 14.11.2022, 19:05

Vielen Dank, Czauderna.

Dann sollte es ja einfach sein. Entlassung auf eigenen Wunsch, Sonderkündigung der PKV für den Folgemonat (aufgrund kein Beamtenverhältnis / kein Gehalt mehr), Familienversicherung für den gleichen Monat, und fertig?

Czauderna
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon Czauderna » 14.11.2022, 19:19

verwirrterausländer hat geschrieben:Vielen Dank, Czauderna.

Dann sollte es ja einfach sein. Entlassung auf eigenen Wunsch, Sonderkündigung der PKV für den Folgemonat (aufgrund kein Beamtenverhältnis / kein Gehalt mehr), Familienversicherung für den gleichen Monat, und fertig?

Hallo,
ja, so ist es - ich empfehle aber trotzdem, sich zuerst mit der GKV-Kasse in Verbindung zu setzen und die Familienversicherung klarzumachen.
Die wird sicher auch die Entlassungsurkunde aus dem Beamtenverhältnis haben wollen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon GS » 14.11.2022, 21:18

"Reisende soll man nicht aufhalten."
(Helmut Schmidt, 1982)

"Lasst sie ruhig ziehen!" *
(Sadek, ein Beduine, so um 1875)

* Wobei - auf diese Entlassungsurkunde aus dem Beduinenverhältnis, na ja, also auf die hätte sogar der alte Sadek gern ein Auge darauf geworfen.

verwirrterausländer
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon verwirrterausländer » 16.11.2022, 08:20

Das ist großartig, eine Sorge weniger. Vielen Dank für die sofortige Hilfe.

Saxum
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Re: Beamter->1-2 Monate arbeitslos->angestellter; über die Familienversicherung zurück in die GKV?

Beitragvon Saxum » 12.01.2023, 13:08

Auch wenn das Thema sich erledigt hat, bei manchen Dienstherr*innen kann man auch die Möglichkeit ziehen aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden und dafür einen Vertrag als Angestellte*r zu erhalten. Sofern das Einkommen hier dann unter der JAEG fällt und man noch keine 55 ist, wäre man meines Wissens nach sofort wieder versicherungspflichtig.

Man muss nicht mal beim selben AG bleiben, man kann auch theoretisch jeden beliebigen Job als "Zwischenstation" wählen - wichtig ist nur eben dass es sozialversicherungspflichtig ist, keine 55 Jahre erreicht worden sind und unter die JAEG fällt. Selbst wenn es Kugelschreiber zusammendrehen ist. Danach kann man GKV Versichert bleiben.

Ob du das machen willst oder nicht, überlasse ich dir, aber ich persönlich hätte noch ein Hintertürchen offen gelassen und bei der Kündigung der PKV die Option gezogen diese in eine Anwartschaft zu umwandeln. Für den Fall der Fälle.

Du hast ja schon eine gute Option gefunden, ich wollte nur diese bloß noch erwähnen - auch für Nachzügler :)


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