Von der GKV in die PKV

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Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 20:02

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich meine, der Arbeitgeber hat in dem Sinne der Krankenkasse keine "Abmeldung" übermittelt sondern eher einen wechsel der Beitragsgruppen -
diese Meldung hat einen besonderen Meldeschlüssel - hier mal einige Beispiele - https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/meldung-zur-sozialversicherung/meldeschluessel-fuer-die-sozialversicherung/
In deinem Falle wäre es meiner Meinung nach der Schlüssel "32".
Damit signalisiert er der Kasse, dass künftig Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Krankenversicherungspflichtgrenze vorliegt
und er künftig nur noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die bisherige Krankenkasse abführt, die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber nur dann, wenn er eine entsprechende Mitteilung der Kasse erhält.
Er müsste dann aber auch eine entsprechende "Anmeldung" zum 01.01.2023 gemacht haben
Also, er hat kein Ende der Beschäftigung gemeldet, sondern einen Wechsel der Beitragsgruppen.
Ich bin der Auffassung, wenn die Kasse diese Meldung erhalten hat und von dir den Nachweis der PKV-Versicherung ab 01.01.2023, dann hat sich das mit der Anforderung von Ernennungsurkunde oder Gewerbeschein erledigt. Du solltest da mit Arbeitgeber und Kasse nochmals intensiv reden.
Gruss
Czauderna


Danke und das werde ich morgen klären und hoffe schon mal, dass mein AG das so gemeldet hat.
Ehrlich gesagt verlässt man sich ja dadrauf.

GS
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 24.01.2023, 23:08

Bleibt natürlich zu hoffen, dass man damit
Alex36 schreibt
Allerdings gibt es interne Umstrukturierungen in diesem Zuständigkeitsbereich.
nicht den Bock zum Gärtner gemacht hat. :mrgreen:

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 25.01.2023, 06:27

GS hat geschrieben:Bleibt natürlich zu hoffen, dass man damit
Alex36 schreibt
Allerdings gibt es interne Umstrukturierungen in diesem Zuständigkeitsbereich.
nicht den Bock zum Gärtner gemacht hat. :mrgreen:


Das hoffe ich auch…das hoffe ich auch :)

Aber nochmal zu meiner Frage, sollte es da jetzt Unstimmigkeiten geben, ist das möglich die PKV zu unterbrechen, sodass ich dann noch bei der GKV bin bis das geklärt ist? Ich war allerdings auch schon beim Arzt mit meinem Kind, der ja auch ab 01.01 in der PKV ist.

GS
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 25.01.2023, 08:09

Hallo Alex36,
Aber nochmal zu meiner Frage, sollte es da jetzt Unstimmigkeiten geben, ist das möglich die PKV zu unterbrechen, sodass ich dann noch bei der GKV bin bis das geklärt ist? Ich war allerdings auch schon beim Arzt mit meinem Kind, der ja auch ab 01.01 in der PKV ist.
Wie schon geschrieben: Das Zauberwort heißt "(Antrag auf) Beginnverlegung" vom 1.1. auf den 1.4. bei gleichem Beitrag im April als wenn es diese Beginnverlegung nicht geben würde.

Für die Rechnung aus privatärztlicher Behandlung im Januar gibts dann natürlich keine Erstattung, aber das dürfte besser sein als drei Monate Doppelversicherung.

Vllt. übernimmt auch Dein Vermittler das Arzthonorar. So ganz unschuldig an der Situation dürfte der sich m. E. auch nicht fühlen. Oder hat er Dir das mit der "Austrittserklärung innert 14 Tagen ab Eingang der AG-Bescheinigung" evtl. doch genau erklärt - am besten schriftlich, damit es nicht unter den Tisch fällt wie offenbar leider geschehen.

Gruß
von GS

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 25.01.2023, 10:58

GS hat geschrieben:
Für die Rechnung aus privatärztlicher Behandlung im Januar gibts dann natürlich keine Erstattung, aber das dürfte besser sein als drei Monate Doppelversicherung.

Vllt. übernimmt auch Dein Vermittler das Arzthonorar. So ganz unschuldig an der Situation dürfte der sich m. E. auch nicht fühlen. Oder hat er Dir das mit der "Austrittserklärung innert 14 Tagen ab Eingang der AG-Bescheinigung" evtl. doch genau erklärt - am besten schriftlich, damit es nicht unter den Tisch fällt wie offenbar leider geschehen.

Gruß
von GS


Hallo GS,
es bleibt weiterhin spannend. Habe mit der GKV telefoniert. Es reicht wenn ich denen eine E-Mail schicke in der steht, dass ich aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze in die PKV wechsel. Und das mein AG mich dort abmelden muss und es in der Regel 8 Wochen dauert.
Abwarten. Ich habe jedenfalls meinem Vorgesetzten bereits eine Mail geschrieben.
Ich werde berichten ob es geklappt hat und ich endlich Ruhe habe. :)

Czauderna
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Czauderna » 25.01.2023, 11:59

Alex36 hat geschrieben:
GS hat geschrieben:
Für die Rechnung aus privatärztlicher Behandlung im Januar gibts dann natürlich keine Erstattung, aber das dürfte besser sein als drei Monate Doppelversicherung.

Vllt. übernimmt auch Dein Vermittler das Arzthonorar. So ganz unschuldig an der Situation dürfte der sich m. E. auch nicht fühlen. Oder hat er Dir das mit der "Austrittserklärung innert 14 Tagen ab Eingang der AG-Bescheinigung" evtl. doch genau erklärt - am besten schriftlich, damit es nicht unter den Tisch fällt wie offenbar leider geschehen.

Gruß
von GS


Hallo GS,
es bleibt weiterhin spannend. Habe mit der GKV telefoniert. Es reicht wenn ich denen eine E-Mail schicke in der steht, dass ich aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze in die PKV wechsel. Und das mein AG mich dort abmelden muss und es in der Regel 8 Wochen dauert.
Abwarten. Ich habe jedenfalls meinem Vorgesetzten bereits eine Mail geschrieben.
Ich werde berichten ob es geklappt hat und ich endlich Ruhe habe. :)


Hallo,
das klingt genauso wie ich es mir auch gedacht haben.
Gruss
Czauderna

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 27.01.2023, 21:27

Hallo GS nochmal!
Was sagen Sie wie hoch sollte der Beitragsentlastungstarif sein? Bei mir ist es 200€.

GS
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 27.01.2023, 23:03

Hallo Alex36,
ein wesentlicher Pluspunkt für den Beitragsentlastungstarif ist, dass sein Beitrag grundsätzlich arbeitgeberzuschussfähig ist.
Fällt dieser Pluspunkt im Einzelfall - also z.B. in Deinem Fall aufgrund der Höhe des sonstigen Beitrages inklusive Kinderbeitrag, in anderen Fällen, weil ein Beamter oder ein Selbständiger vom Arbeitgeberzuschuss allenfalls träumen kann - weg, stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Mehrbeitrag sich außerhalb des KV-Vertrags rentierlicher anlegen liesse.

Wenn es um solche Alternativen geht, sollte man sich - nach meiner allerdings laienhaften Sicht dieser Dinge - besser nicht von Begriffen wie "Steuervorteil" oder "Garantie" verwirren lassen.

Gruß
von GS

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 28.01.2023, 07:30

GS hat geschrieben:Hallo Alex36,
ein wesentlicher Pluspunkt für den Beitragsentlastungstarif ist, dass sein Beitrag grundsätzlich arbeitgeberzuschussfähig ist.
Fällt dieser Pluspunkt im Einzelfall - also z.B. in Deinem Fall aufgrund der Höhe des sonstigen Beitrages inklusive Kinderbeitrag, in anderen Fällen, weil ein Beamter oder ein Selbständiger vom Arbeitgeberzuschuss allenfalls träumen kann - weg, stellt sich natürlich die Frage, ob dieser Mehrbeitrag sich außerhalb des KV-Vertrags rentierlicher anlegen liesse.

Wenn es um solche Alternativen geht, sollte man sich - nach meiner allerdings laienhaften Sicht dieser Dinge - besser nicht von Begriffen wie "Steuervorteil" oder "Garantie" verwirren lassen.

Gruß
von GS


Ja da haben Sie natürlich Recht.


Ich hab nochmal was anderes. Und zwar habe ich gerade eine Rechnung aufgestellt um herauszufinden wie viel ich eigentlich in der PKV mehr zahle als in der GKV. Denn ich bin ja nicht wegen der Geldersparnis gewechselt.
Folgende Rechnung ist dabei rausgekommen :

PKV Beitrag (inkl. Beitragsentlastung,gesetzliche Beitragsentlastung,Krankentagegeld,PV)
819,47€
Beitrag PKV Kind : 177,28€
_________________
996,75€ insgesamt
- 403,99€ AG Zuschuss KV
- 76,06€. AG Zuschuss PV
516,70€ Beitrag PKV

Höchstbetrag GKV 2023 inkl PV :
960,10€ : 2 = 480,05€ Beitrag GKV inkl PV

Differenz 36,65€
Ist das so korrekt ?

Saxum
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Saxum » 28.01.2023, 08:12

Ich habe mir die Rechnung gerade nicht nachgerechnet, wollte aber erst schnell mir einen Einwurf gestatten. Je nach Ausprägung deines Tarifes bzw. deren Stärke müsstest du in die GKV Rechnung theoretisch auch die Zusatzversicherungen mit einfließen lassen, sofern du solche abgeschlossen hättest und die in etwa annähernd das gleiche Niveau haben, allerdings nicht vom AG getragen werden.

Wenn ich es richtig verstanden/interpretieret habe.

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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 28.01.2023, 08:55

Saxum hat geschrieben:Ich habe mir die Rechnung gerade nicht nachgerechnet, wollte aber erst schnell mir einen Einwurf gestatten. Je nach Ausprägung deines Tarifes bzw. deren Stärke müsstest du in die GKV Rechnung theoretisch auch die Zusatzversicherungen mit einfließen lassen, sofern du solche abgeschlossen hättest und die in etwa annähernd das gleiche Niveau haben, allerdings nicht vom AG getragen werden.

Wenn ich es richtig verstanden/interpretieret habe.


Hallo Saxum,
ja die habe ich bewusst noch nicht mitgerechnet, aber das kann man über den Daumen gerechnet schon sagen, dass es deutlich mehr wäre als diese Differenz. Allein für meinen Sohn die Zahnzusatz und Krankenhauszusatzversicherung und dann noch meine würden oben drauf kommen. :-) Also diesbezüglich wären wir -sofern die Rechnung stimmt- schon über dem PKV Beitrag wenn ich in der gesetzlichen geblieben wäre. Alles in allem kann man es aber auch schwierig komplett umrechnen. Denn zb meine Frau bleibt meistens zuhause wenn unser Sohn krank ist und bekommt ja nun kein Kinderkrankengeld mehr, da sie in der GKV versichert ist. Dagegen stehen dann aber die Beitragsrückzahlungen und Steuerersparnis für mich in der PKV. Generell sind wir wie gesagt ja nicht wegen der geringen Beiträge gewechselt. Es wäre aber auch gelogen wenn ich sagen würde ich hätte aufgrund der besseren Leistungen gewechselt, wenn ich 300€ oder mehr für die PKV gezahlt hätte.

GS
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 28.01.2023, 09:14

Die 76 € AG-Zuschuss zum PPV-Beitrag sind sicher zu hoch angesetzt, denn das ist ja schon der halbe Höchstbeitrag zur SPV.

Du erhältst jedoch maximal die Hälte Deines eigenen PVN-Beitrages als AG-Zuschuss (das PKV-versicherte Kind ist in der PPV beitragsfrei versichert).

Gruß
von GS

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 28.01.2023, 09:45

GS hat geschrieben:Die 76 € AG-Zuschuss zum PPV-Beitrag sind sicher zu hoch angesetzt, denn das ist ja schon der halbe Höchstbeitrag zur SPV.

Du erhältst jedoch maximal die Hälte Deines eigenen PVN-Beitrages als AG-Zuschuss (das PKV-versicherte Kind ist in der PPV beitragsfrei versichert).

Gruß
von GS


Ja stimmt, hab ich nicht bedacht. Also würde ich bei 70€ PV Beitrag 35€ von meinem Chef. Bedeutet meine Rechnung wäre falsch und die Differenz beträgt ca 71,35€?
Also soweit war es richtig gerechnet ?

Alex36
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 28.01.2023, 09:54

Saxum hat geschrieben:Ich habe mir die Rechnung gerade nicht nachgerechnet, wollte aber erst schnell mir einen Einwurf gestatten. Je nach Ausprägung deines Tarifes bzw. deren Stärke müsstest du in die GKV Rechnung theoretisch auch die Zusatzversicherungen mit einfließen lassen, sofern du solche abgeschlossen hättest und die in etwa annähernd das gleiche Niveau haben, allerdings nicht vom AG getragen werden.

Wenn ich es richtig verstanden/interpretieret habe.


Ich habe nun mal grob überschlagen. Also mit den Zusatzversicherungen für mich und meinen Sohn zusätzlich zur GKV wären wir bei ca 90€.

Saxum
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Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Saxum » 28.01.2023, 16:44

Die Differenz wäre weniger, je nachdem welche Zusatzversicherungen ihr nehmen würdet. Die müsstet dann in dieser Beispieltechnung auf die GKV Seite aufschlagen

1 Bett Stationär vielleicht ca 25 € für dich und Kind 5 € und dann evtl Zahn, für dich 25 und kind auch 5 dann kämen wir bei 60 raus. Hab jetzt mal irgendwie geschätzt.

GKV wäre dann roundabout 540 € die Differenz zur PKV ist dann grob (bei z.B. 557,76 €) dann ca 17,76 € zugunsten GKV

Kommen fiktiv noch mehr Zusatzversicherungen hinzu etwa wie ambulante Kostenerstattung, Kur, oder was weiß ich die das Niveau der PKV abdeckt, würde die Differenz m.V.n. stärker zugunsten PKV ausfallen.


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