Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ich meine, der Arbeitgeber hat in dem Sinne der Krankenkasse keine "Abmeldung" übermittelt sondern eher einen wechsel der Beitragsgruppen -
diese Meldung hat einen besonderen Meldeschlüssel - hier mal einige Beispiele - https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/meldung-zur-sozialversicherung/meldeschluessel-fuer-die-sozialversicherung/
In deinem Falle wäre es meiner Meinung nach der Schlüssel "32".
Damit signalisiert er der Kasse, dass künftig Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Krankenversicherungspflichtgrenze vorliegt
und er künftig nur noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die bisherige Krankenkasse abführt, die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber nur dann, wenn er eine entsprechende Mitteilung der Kasse erhält.
Er müsste dann aber auch eine entsprechende "Anmeldung" zum 01.01.2023 gemacht haben
Also, er hat kein Ende der Beschäftigung gemeldet, sondern einen Wechsel der Beitragsgruppen.
Ich bin der Auffassung, wenn die Kasse diese Meldung erhalten hat und von dir den Nachweis der PKV-Versicherung ab 01.01.2023, dann hat sich das mit der Anforderung von Ernennungsurkunde oder Gewerbeschein erledigt. Du solltest da mit Arbeitgeber und Kasse nochmals intensiv reden.
Gruss
Czauderna
Danke und das werde ich morgen klären und hoffe schon mal, dass mein AG das so gemeldet hat.
Ehrlich gesagt verlässt man sich ja dadrauf.