Von der GKV in die PKV

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 27.12.2022, 21:29

Sooo, wir ändern nun das KTG auf 195€, somit sollten wir gut abgedeckt sein.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 27.12.2022, 21:50

Alex36 schreibt:
Sooo, wir ändern nun das KTG auf 195€, somit sollten wir gut abgedeckt sein.

Dann habt ihr heute Nägel mit Köpfen gemacht - nicht verkehrt.

Vulki
Beiträge: 1
Registriert: 15.01.2023, 21:32

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Vulki » 16.01.2023, 21:27

Zum Krankentagegeld habe ich für mich folgende Regelung getroffen: Mir ging es beim Abschluss gar nicht darum, es auf die Höhe zu bringen um plus /minus raus zu kommen, im Vergleich zum Normallohn. Ich habe diesen Posten, neben der Chance auch als Kostenbelastung gesehen. Denn erstmal kostet es monatlich Geld und in jungen Jahren fühlt man sich unverwundbar und 6 Wochen Krankheit sind schon eine gefühlte Ewigkeit. Daher wollte ich kein zu hohes Krankentagegeld und habe es mit 100 Euro angesetzt. Eben um nicht ganz leer dazustehen und damals dachte ich, dass 100 Euro passen sollten um erstmal über die Runden zu kommen.
Abschluss 2015, damals 35 Jahre, 80k brutto, monatliche Ausgaben für Miete und Essen etc. unter 3000€. Kein Kind.
Heute 2023, 43 Jahre, 100k brutto, monatliche Ausgaben von 5000€ (als Paar), 2 Kinder.

Nur mal so als Gedankengang den ich damals hatte ;-)

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 16.01.2023, 23:09

Hallo Vulki,

kann man so machen. Wenn der Notgroschen a) groß genug ist und b) bewusst auch das AU-Risiko im Auge behält.

Wer bei A wie AU spart, sollte wenigstens nicht bei B kneifen - was Du aber sicher nicht getan hast - so dass die 5.000 € Ausgaben auch bei (D)einer BU wie Berufsunfähigkeit weiterhin gedeckt sind.

Klar - auch BU-Beiträge wären natürlich eine Kostenbelastung. Die mit 100k Brutto auch kaum zu stemmen ist. :mrgreen:

Gruß
von GS

Dunja Quali-Queen
Beiträge: 2
Registriert: 17.01.2023, 13:35

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Dunja Quali-Queen » 17.01.2023, 15:12

Ein Hinweis von meiner Seite wegen der Beitragsersparnis. Du hast zu Beginn des Themas Rentenfonds gewählt. Warum? Wegen der Sicherheit? Wieso legst du überhaupt das „Geld zur Seite“?

Wenn du den steigenden Beiträge im Rentenalter vorbeugen willst, setz doch auf staatlich geförderte Altersvorsorge auf Aktienfondsbasis. Dabei achte auf zwei Punkte:
- Sicherheit ist nur bedingt hilfreich, es bezieht sich auf die Kaufkraft sprich abhängig von Inflation
- gegebene Garantien beziehen sich auf einen EUR-Betrag
- Garantie und Sicherheit sind also nicht dasselbe
- Rendite ist das A und O auf lange Sicht

Bei Fragen einfach melden.

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 23.01.2023, 13:30

Dunja Quali-Queen hat geschrieben:Ein Hinweis von meiner Seite wegen der Beitragsersparnis. Du hast zu Beginn des Themas Rentenfonds gewählt. Warum? Wegen der Sicherheit? Wieso legst du überhaupt das „Geld zur Seite“?

Wenn du den steigenden Beiträge im Rentenalter vorbeugen willst, setz doch auf staatlich geförderte Altersvorsorge auf Aktienfondsbasis. Dabei achte auf zwei Punkte:
- Sicherheit ist nur bedingt hilfreich, es bezieht sich auf die Kaufkraft sprich abhängig von Inflation
- gegebene Garantien beziehen sich auf einen EUR-Betrag
- Garantie und Sicherheit sind also nicht dasselbe
- Rendite ist das A und O auf lange Sicht


Bei Fragen einfach melden.




Die Rentenfonds laufen ja über Aktien. Wir haben jeder noch eine betriebliche Rente und einen Bausparvertrag. Plus unser Tagesgeldkonto.

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 18:37

GS hat geschrieben:Fragen? Fragen

Gruß
von GS


Hallo nochmal GS!
Frage! Habe so eben einen Brief meiner alten GKV aus dem Briefkasten genommen indem stand, dass ich eine Ernennungsurkunde oder eine Gewerbeanmeldung schicken soll. Ich habe weder noch, da ich 1. kein Beamter geworden bin und 2. auch kein Gewerbe eröffnet habe.
Die brauchen das zur Abmeldung der GKV?
Ich dachte es würde reichen wenn mein AG mich bei der GKV abmeldet. Werde morgen natürlich sofort dort anrufen. Aber vielleicht wissen Sie schon mehr.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 24.01.2023, 19:16

Hallo Alex36,

Der Arbeitgeber (AG) meldet Dich nicht bei der Kasse ab - das machst Du selbst, und zwar so:

Der AG bestätigt Dir und auch Deiner Kasse vor oder auch erst kurz nach dem Jahreswechsel schriftlich das Ende Deiner Versicherungspflicht in der GKV. Mit dieser Bestätigung kannst Du - nicht: musst Du - per Erklärung der Kasse gegenüber innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Bestätigung zum 31.12.2022 austreten, notfalls auch rückwirkend. In diesem Fall endet deine GKV-Karriere bis auf Weiteres am 31.12.2022.

Wenn Du diesen Austritt nicht erklärst, nimmt man - also AG und Kasse - üblicherweise an, dass du freiwillig in der Kasse weiterversichert sein willst. Das soll ja auch hin und wieder vorkommen.

Hat der AG seinen Job gemäß Absatz 2 gemacht, aber Du evtl. schon die 14-Tages-Frist verdaddelt?
Ja? Dann bist Du erst mal weiter in der GKV als freiwilliges Mitglied und kannst bei Kündigung (jetzt nicht mehr per Austrittserklärung!) noch im Januar per 31. März am 1.4. in der PKV anfangen. Zu dem am 1.1. begonnenen Vertrag solltest Du dann den beginn auf den 1.4. verlegen lassen.

Gruß
von GS
Zuletzt geändert von GS am 24.01.2023, 19:34, insgesamt 1-mal geändert.

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 19:24

GS hat geschrieben:Hallo Alex36,

Der Arbeitgeber (AG) G meldet Dich nicht bei der Kasse ab - das machst Du selbst, und zwar so:

Der AG bestätigt Dir und auch Deiner Kasse vor oder auch erst kurz nach dem Jahreswechsel schriftlich das Ende Deiner Versicherungspflicht in der GKV. Mit dieser Bestätigung kannst Du - nicht: musst Du - per Erklärung der Kasse gegenüber innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt dieser Bestätigung zum 31.12.2022 austreten, notfalls auch rückwirkend. In diesem Fall endet deine GKV-Karriere bis auf Weiteres am 31.12.2022.

Wenn Du diesen Austritt nicht erklärst, nimmt man - also AG und Kasse - üblicherweise an, dass du freiwillig in der Kasse weiterversichert sein willst. Das soll ja auch hin und wieder vorkommen.

Hat der AG seinen Job gemäß Absatz 2 gemacht, aber Du evtl. schon die 14-Tages-Frist verdaddelt?
Ja? Dann bist Du erst mal weiter in der GKV als freiwilliges Mitglied und kannst bei Kündigung (jetzt nicht mehr per Austrittserklärung!) noch im Januar per 31. März am 1.4. in der PKV anfangen. Zu dem am 1.1. begonnenen Vertrag solltest Du dann den beginn auf den 1.4. verlegen lassen.

Gruß
von GS



Ok also mein AG sagte mir er meldet mich bei der GKV ab und ich bekomme den ersten AG Anteil an die PKV jetzt mit der Januarabrechnung. Den ersten Beitrag der PKV am 01.01.23 musste ich ja schon komplett zahlen.
Auch die GKV sagte mir, dass mein AG mich abmelden muss. So steht es auch in dem Brief von heute. Mich wunderte es nur, dass dort steht man solle eine Ernennungsurkunde oder einen Gewerbeschein vorlegen, da es ja noch eine andere Möglichkeit gibt in die PKV zu wechseln, nämlich so wie in meinem Fall als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 24.01.2023, 19:43

Wann hast Du den schriftlichen Bescheid des AG über das Ende Deiner Versicherungspflicht erhalten?

Ok also mein AG sagte mir er meldet mich bei der GKV ab und ich bekomme den ersten AG Anteil an die PKV jetzt mit der Januarabrechnung. Den ersten Beitrag der PKV am 01.01.23 musste ich ja schon komplett zahlen.
Auch die GKV sagte mir, dass mein AG mich abmelden muss. So steht es auch in dem Brief von heute. Mich wunderte es nur, dass dort steht man solle eine Ernennungsurkunde oder einen Gewerbeschein vorlegen, da es ja noch eine andere Möglichkeit gibt in die PKV zu wechseln, nämlich so wie in meinem Fall als Angestellter über der Beitragsbemessungsgrenze.
Du siehst ja selbst, was daraus geworden ist. Die Kasse steht auf dem Standpunkt, wenn Du zum 1.1. hättest wechseln wollen, kein Problem. Aber bitteschön nur mit Ernennungsurkunde oder Gewerbeanmeldung.

P.S.
Was Dein AG und Du bzgl. Zahlung von Zuschüssen zu einem PKV-Vertrag regelt, muss Kasse nicht interessieren. Die muss nur auf eine begründete und fristgerecht eingereichte Austritttserklärung reagieren.

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 19:48

[quote="GS"]Wann hast Du den schriftlichen Bescheid des AG über das Ende Deiner Versicherungspflicht erhalten?[quote="GS"]

Habe ich noch nicht erhalten. Musste da auch ziemlich hinterher rennen aufgrund der Feiertage im Dezember.
Die GKV habe ich aber fristgemäß gekündigt. Dann mich gewundert, dass ich noch keine Kündigungsbestätigung bekommen hat und daraufhin habe ich bei der GKV nochmal angerufen und nachgefragt und die sagten mir dann, der AG müsste mich abmelden bei den und das kann manchmal 4 Wochen dauern.

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Czauderna » 24.01.2023, 19:53

Hallo,
ich meine, der Arbeitgeber hat in dem Sinne der Krankenkasse keine "Abmeldung" übermittelt sondern eher einen wechsel der Beitragsgruppen -
diese Meldung hat einen besonderen Meldeschlüssel - hier mal einige Beispiele - https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/meldung-zur-sozialversicherung/meldeschluessel-fuer-die-sozialversicherung/
In deinem Falle wäre es meiner Meinung nach der Schlüssel "32".
Damit signalisiert er der Kasse, dass künftig Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Krankenversicherungspflichtgrenze vorliegt
und er künftig nur noch die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an die bisherige Krankenkasse abführt, die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aber nur dann, wenn er eine entsprechende Mitteilung der Kasse erhält.
Er müsste dann aber auch eine entsprechende "Anmeldung" zum 01.01.2023 gemacht haben
Also, er hat kein Ende der Beschäftigung gemeldet, sondern einen Wechsel der Beitragsgruppen.
Ich bin der Auffassung, wenn die Kasse diese Meldung erhalten hat und von dir den Nachweis der PKV-Versicherung ab 01.01.2023, dann hat sich das mit der Anforderung von Ernennungsurkunde oder Gewerbeschein erledigt. Du solltest da mit Arbeitgeber und Kasse nochmals intensiv reden.
Gruss
Czauderna

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 19:55

GS hat geschrieben:
Hat der AG seinen Job gemäß Absatz 2 gemacht, aber Du evtl. schon die 14-Tages-Frist verdaddelt?
Ja? Dann bist Du erst mal weiter in der GKV als freiwilliges Mitglied und kannst bei Kündigung (jetzt nicht mehr per Austrittserklärung!) noch im Januar per 31. März am 1.4. in der PKV anfangen. Zu dem am 1.1. begonnenen Vertrag solltest Du dann den beginn auf den 1.4. verlegen lassen.

Gruß
von GS


Also kann es auch möglich sein, dass ich wenn ich jetzt doch erst ab 01.04 in der PKV versichert sein kann, der bereits bezahlte Beitrag von Januar verrechnet wird? Und die PKV würde das ohne weiteres so mitmachen? Also den Versicherungsbeginn verschieben? Nicht das ich auf einmal doppelt zahle (also GKV und PKV).
Die Lohnabrechnung müsste ja jetzt die Tage im Briefkasten sein. Da bin ich mal gespannt.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon GS » 24.01.2023, 19:58

Dann lass Dir diesen Schriftlichen Bescheid geben, und du kannst den Wechsel zum 1.1. noch retten, indem Du inerhalb von 14 Tage ... siehe weiter vorn.

Kann es sein, dass dein AG das Procedere zum 1. Mal macht Du somit sein Versuchskaninchen (nach Goethe immerhin seinen "Probierstein") darstellen darfst?

@Czauderna hat das aus seiner - also aus GKV-Expertensicht - umfassend und korrekt beschrieben - wenn ich mir diese Einschätzung erlauben darf.

Gruß
von GS

Alex36
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 25.12.2022, 14:26

Re: Von der GKV in die PKV

Beitragvon Alex36 » 24.01.2023, 20:01

GS hat geschrieben:Dann lass Dir diesen Schriftlichen Bescheid geben, und du kannst den Wechsel zum 1.1. noch retten, indem Du inerhalb von 14 Tage ... siehe weiter vorn.

Kann es sein, dass dein AG das Procedere zum 1. Mal macht Du somit sein Versuchskaninchen (nach Goethe immerhin seinen "Probierstein") darstellen darfst?

@Czauderna hat das aus seiner - also aus GKV-Expertensicht - umfassend und korrekt beschrieben - wenn ich mir diese Einschätzung erlauben darf.

Gruß
von GS


Ja, werde das morgen direkt klären.

Und ich glaube nicht das ich der erste der Firma bin. Es gibt schon ziemlich viele Angestellte dort. Allerdings gibt es interne Umstrukturierungen in diesem Zuständigkeitsbereich.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste