Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

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Cantello
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Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

Beitragvon Cantello » 04.01.2023, 21:26

Hallo zusammen!

Mein Sohn (5, PKV-versichert) hat seit Geburt leichte bis mittelschwere atopische Dermatitis und der Kinderarzt hat mehrmals schon eine Kur ("Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation", wenn ich das richtig lese) empfohlen, die wir nun vor dem Schulstart mit mir als Elternteil (GKV-versichert) in Angriff nehmen wollten.

Allerdings gibt es Schwierigkeiten aufgrund der PKV/GKV-Diskrepanz:

* Die Maßnahme für das Kind wird von der PKV zum großen Teil übernommen, allerdings keine Begleitperson, da ich nicht in der PKV versichert bin.
* Meine KV übernimmt nichts, da die Begleitung eine sog. Nebenleistung sei, die nicht übernommen wird, da kein GKV-Versicherter erkrankt ist.
* Die Rentenversicherung übernimmt nichts, da ich als RV-Versicherter nicht die Person bin, der die Maßnahme gilt.

Jetzt bin ich mal wieder (schon bei Kind-Krank-Tagen musste ich in diesem Jahr allein 8 Urlaubstage nehmen) relativ verärgert, dass diese doch recht einfache Maßnahme durch diese vermaledeite GKV/PKV-Problematik nicht klappt.

Hat jemand von euch Tipps, was man machen könnte? Ich leide selbst auch an einer leichten Form der Neurodermitis, so dass ich evtl. meine Hautärztin nach einer Empfehlung für eine Maßnahme fragen kann, bin aber nicht sicher, wie erfolgversprechend dies wäre...

Danke!

Czauderna
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Re: Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

Beitragvon Czauderna » 05.01.2023, 11:02

Hallo und willkommen im Forum
so ganz aussichtslos sehe ich die Sache nicht.
Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes - da spielt es keine Rolle, ob das erkrankte Kind familienversichert ist oder nicht.
Wenn also das Kind in eine Reha muss und die Begleitung eines Elternteils medizinisch erforderlich ist, also von der Einrichtung als notwendig bezeichnet wird, dann könnte hier der Anspruch "Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes" entstehen - natürlich muss der/die GKV-Versicherte auch mit Krankengeld versichert sein.
Ich kann mich ein einige Fälle erinnern mit gleicher Konstellation, bei denen wir geleistet haben - ist schon lange her, muss also heute nicht mehr unbedingt zutreffen, aber probieren würde ich es. Allerdings gilt, die Begleitperson muss notwendig sein.
Gruss
Czauderna

ratte1
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Re: Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

Beitragvon ratte1 » 05.01.2023, 16:51

Hallo Czauderna,

sorry, aber die Aussage ist falsch. Anspruch auf das so genannte Kinderkrankengeld besteht nur für gesetzlich krankenversicherte Kinder (§ 45 SGB V:(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben.... ). Das war im Übrigen auch schon immer so.

Alternativ könnte vllt. eine Kinder-Reha über den Rentenversicherungsträger sein.

MfG

ratte1

Czauderna
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Re: Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

Beitragvon Czauderna » 05.01.2023, 17:20

ratte1 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

sorry, aber die Aussage ist falsch. Anspruch auf das so genannte Kinderkrankengeld besteht nur für gesetzlich krankenversicherte Kinder (§ 45 SGB V:(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben.... ). Das war im Übrigen auch schon immer so.

Alternativ könnte vllt. eine Kinder-Reha über den Rentenversicherungsträger sein.

MfG

ratte1

Hallo,
sorry, da bin ich wieder einmal in meine eigene Falle getappt - schreibe nie, ohne dich vorher zu versichern.
Vielen Dank Ratte 1 für die Korrektur - du hast natürlich recht, das war Mist von mir.
Kommando zurück, über die GKV geht da nix.
Gruss
Czauderna

Fried
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Re: Kur: Kind (PKV) & Elternteil (GKV) - Was tun?

Beitragvon Fried » 06.01.2023, 07:28

* Die Maßnahme für das Kind wird von der PKV zum großen Teil übernommen, allerdings keine Begleitperson, da ich nicht in der PKV versichert bin.
* Meine KV übernimmt nichts, da die Begleitung eine sog. Nebenleistung sei, die nicht übernommen wird, da kein GKV-Versicherter erkrankt ist.


Kann das andere Elternteil (PKV) mitfahren?

Besteht ggf. ein Anspruch auf Familienversicherung für deinen Sohn über dich? Bist du mit dem anderen Elternteil verheiratet? Hat das andere Elternteil ein Gesamteinkommen (abzgl. möglicher Familienzuschläge und Werbungskosten) von mehr als 66.600 Euro jährlich?

Viele Grüße

Fried


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