Öffnungsaktion Anwärter

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maciver
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Öffnungsaktion Anwärter

Beitragvon maciver » 23.01.2023, 15:42

Hallo,

wenn ich mich als Anwärter über die Öffnungsaktion in der PKV versichern lasse, wie läuft das dann nach der Ausbildung - in welchen Tarif wird man dann 'umgestellt' ? Welche Vorgehensweise würdet Ihr empfehlen? Kann man sich auch schon gleich den Tarif nach der Ausbildung sichern?

Viele Grüße!

Saxum
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Re: Öffnungsaktion Anwärter

Beitragvon Saxum » 23.01.2023, 21:19

Hallo maciver,

glückwünsch zum Status als Anwärter, grundsätzlich wird die Empfehlung wohl so sein, dass man möglichst versucht "ohne Öffnungsaktion" passende Tarife zu finden. Der Hintergrund ist, dass es vielleicht doch Versicherer gibt, je nach Vorerkrankung, die dich doch ohne die Öffnungsaktion nehmen würden. Ich gehe mal davon aus, dass du Vorerkrankungen hast, ansonsten wäre die Öffnungsaktion nicht gerade empfehlenswert, außer vielleicht ins speziellen Konstellationen.

Dazu gibt es als erste Infostelle die Webseite des Verbands der Privaten Krankenversicherung, die haben eine entsprechende Seite eingerichtet. Mit der Suchanfrage "Beamte in der PKV" oder "Öffnungsaktion Beamte" sollte diese zu finden sein.

Das wichtigste ist aber dabei, dass du oder ein Berater/Makler hier (egal ob vorerkrankt oder nicht) anonyme Risikovorabfragen stellt. Dabei werden deine Gesundheitsdaten angegeben, aber keine persönlichen Daten oder deine Unterschrift. So kannst du bei verschiedenen Versicherern unverbindlich "abklopfen" wer dich wie zu welchen Konditionen nehmen würde.

Sollten die Angebote nicht "gut genug sein", zu teuer wegen dem hohen Risikozuschlag oder es Ablehnungen geben, gibt es dann ja den Weg über die Öffnungsaktion dann. Beachte aber, nur das erste Unternehmen, bei dem der formelle Antrag auf Versicherung gestellt wird ist verpflichtet, Sie zu den Bedingungen der Öffnungsaktion zu versichern. Daher ist der erste weg über die anonymen / unverbindlichen Risikovorabfragen am besten.

Dies gilt höchstens 6 Monate nach der ersten Ernennung, das ist in deinem Fall die Ernennung als Beamter auf Widerruf. Daher so früh wie möglich beginnen. Solltest du noch kein Beamter sein, kann man den Startzeitpunkt auch - ich glaube - 6 Monate im Voraus beantragen oder man schließt eine Anwartschaft ab.

Wenn du Beamter auf Widerruf bist, besteht für dich auch dann mit Wirkung der Ernennung der Beihilfeanspruch. Daher kannst du hier bereits einen entsprechenden Tarif abschließen, bei den meisten Versicherungsbedingungen die ich kenne ist der "Anwärtertarif" schon bereits in den jeweiligen normalen Beamtentarifen weiter unten am Ende mit eingebaut. Es findet in der Regel dann "automatisch" die Umwandelung in den jeweiligen regulären Tarifbausteine statt.

Dann heißt es beispielsweise: "Bei Entfallen der Besonderen Bedingungen wird die Versicherung – ohne dass es eines Antrags bedarf – ohne Unterbrechung im Tarif <Haupttarif> weitergeführt. Der Beitrag in diesem Tarif richtet sich dann nach dem zum Zeitpunkt der Beendigung der Besonderen Bedingungen erreichten Alter."

Bei Vorerkrankungen wird dann schon vorab vereinbart, dass entweder ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss greift. Diese gelten dann ebenfalls im Anwärtertarif und weiterführend auch nach Ende der Ausbildung im jeweiligen regulären Tarifbaustein.

maciver
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Re: Öffnungsaktion Anwärter

Beitragvon maciver » 24.01.2023, 09:06

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ohne Öffnungsaktion wird warsch. schwierig ( mehrere Diagnosen psych. Erkrankungen), werde es aber versuchen.

Wie stellt man den selbst eine anyonyme Risikovorabfrage ? - ich muss ja zumindest meine Adresse für eine Rückantwort angeben.

Viele Grüße

Saxum
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Re: Öffnungsaktion Anwärter

Beitragvon Saxum » 24.01.2023, 13:59

Gerne, allerdings sind die Antworten natürlich ohne Gewähr und basieren auf meinen Erfahrungen und dem was ich so mitbekam.

Die Öffnungsaktion ist super, vor allem wenn man Vorerkrankungen hat, jedoch schlagen manche Versicherer entweder gleich direkt "präventiv" den maximalen Satz von 30% darauf und bieten keine Ergänzungstarife an. Manche lassen einen Ergänzungstarif auch trotz Öffnungsaktion zu, aber nicht immer und andere wiederum machen es besser und passen den Risikozuschlag trotz Öffnungsaktion den Erschwernissen entsprechend an, so dass dieser ggf. unter 30% liegt.

Mein Gedanke dabei war eben, dass du so zum einen schauen kannst "ob" dich denn überhaupt wer ohne Öffnungsaktion nehmen würde und falls ja was denn deren Konditionen wären und welche Bausteine diese anbieten würden. Sollte es evtl. doch erwartungsgemäß "über die Stränge schlagen" kannst du dann hier, bei den teilnehmenden Versicherungen, unverbindlich anfragen wie die Konditionen mit Öffnungsaktion wäre bzw. diese sollten es dir dann von selbst anbieten.

Für die anonyme Riskovorabfragen kannst du entweder eine Honorarberater*in oder eine Makler*in um explizit diese Vorgehensweise bitten oder du machst es eigenständig. Bei dem Fragebogen, bei dem auch unter anderem deine Gesundheit abgefragt wird, füllst du in diesem Fall wahrheitsgemäß alle Angaben zu deiner Gesundheit in der Vergangenheit, Gegenwart und ggf. Zukunft (sofern was angeraten worden ist) aus. Nur den Punkt mit den "persönlichen Angaben" wie etwa Name, Vorname, Anschrift, Familienstand, Vorversicherung, etc. solltest du dann leer lassen, diese sind voraussichtlich für die Risikovorabfrage ohne Relevanz. Sobald es um den tatsächlichen Antrag geht, füllt man das alles ja dann aus. Um sicher zu gehen könntest du auch etwa im Namensfeld anstelle deines Namens "Probeantrag" reinschreiben.

Die Antwort der Versicherung würde dann ja entweder der Berater*in/Makler*in erhalten und dir dann entsprechend weiterleiten oder wenn du die Versicherung selbst kontaktiert hast, haben die ja ohnehin deine E-Mail Adresse auf die die dann Antworten, nur im Fragebogen selbst eben nicht. Im Zweifelsfalle könntest du ja auch einen Alias anlegen.

Wenn bei dir tatsächlich so viele "Vorerkrankungen / Diagnosen" im relevanten Zeitraum (3, 5 oder 10 Jahre bzw. "ewig") bestehen, wäre hier vermutlich vielleicht ein erfahrener Berater/Makler tatsächlich von Vorteil, der anhand seiner Erfahrungen gegebenenfalls die Angelegenheit gegenüber der Versicherungesellschaft besser darlegen kann und vielleicht auch dich genau darum bittet die Patientenakten von deinen Ärzten und ggf. auch Patientenquittungen anzufordern, damit ihr gemeinsam hier alles durchfrostet und nichts übersehen wird, was später einem die Beine umknicken kann.

Bei mir ist die Sache "relativ einfach", da ich sehr selten beim Arzt im abgefragten Zeitraum war und das auch nur weil ich die ganz typischen Sachen hatte wie Erkältung und AU-Bescheinigung, was natürlich auch alles angegeben worden ist als "ambulante Behandlungen". Darüber hinaus hatte nichts mit der "Psyche", was den 10 Jahres-Zeitraum für mich obsolet gemacht hat. Meine "Vorerkrankung" ist tatsächlich eher etwas, das einfach schlichtweg da ist und keine Behandlungsbedürftigkeit erforderlich macht. Das wurde mit mehreren beigefügten ärztlichen Attesten nochmals gegenüber der Versicherung bestätigt. Ich habe zudem anhand der Patientenquittungen nachgeschaut, dass zumindest gegenüber meiner Vorversicherung keine "ausbrechenden Diagnosen" (z.B. der beliebte Worst-Case-Fall wie "F Diagnose" als Falschmeldung) gemeldet worden ist. Da habe ich nach bestem Wissen und Gewissen die Fragen beantworten können.

Natürlich wohnt in dieser Vorgehensweise immer "ein Risiko" inne, genauso wie es auch ein Risiko innewohnt, wenn der Berater/Makler nicht gewissenhaft arbeitet oder generell dran ein Interesse hat den Fragebogen gemeinsam aufzuarbeiten. Ich kommuniziere mit den Beratern/Maklern/Versicherern am liebsten per E-Mail, weil dann im ärgsten Zweifelsfalle auch etwa alles schriftlich festgehalten ist, wie etwa ich habe A gesagt aber er sagte "ist absolut nicht notwendig weil nicht im Zeitraum".

Für dich als Beamter auf Widerruf, gibt es aber, glaube ich, eine "zweite Chance". Laut der Webseite des PKV Verbandes heißt es: "Für Beamte auf Probe gilt diese Frist erneut, wenn sie zuvor auf Widerruf verbeamtet und währenddessen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert waren.".

Wobei du dann hier natürlich bedenken musst, dass du nach Ende der Ausbildung ein höheres Eintrittsalter hast und bis dahin evtl. ja noch etwas auftreten könnte .... anderseits im Umkehrschluss (ohne Gewähr) -> wenn du dir relativ sicher sein kannst dass bis zum Status "Beamter auf Probe" keine Behandlungen zu den Vorerkrankungen erforderlich sind kann dir das vielleicht eben die Chance geben, dass die relevanten Abfragezeiträume überschritten werden und daher die Angabe dieser Behandlungen nicht mehr erforderlich wären.

Für die Psyche ist es meistens ein zehn Jahre Zeitraum, aber war nur ein Gedanke falls es zutreffen könnte, wenn sagen wir mal die letzte Behandlung deswegen 8 Jahre her ist und während der Ausbildung dann die restlichen 3 Jahre gefüllt werden könnten. So dass theoretisch nach 11 Jahren diese Angaben nicht mehr erforderlich wären. Keine Gewähr ob das funktioniert und du weißt natürlich auch nicht was in den kommenden Jahren während der Ausbildung passieren kann.


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