Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 23.01.2023, 20:57

Wie es der Threadname es bereits impliziert bestehen Überlegungen von der derzeitigen Versicherung VKB/Union/BBKK (1) zur R+V (2) zu wechseln, dabei besteht ein beihilfekomformer Tarif, für den wir hier mit 50% und Bundesland Bayern ausgehen. Die Überlegungen zum Wechsel beruhen darauf, dass der Zieltarif geringere Risikozuschläge hätte. Das würde ja zum einen eine Ersparnis von über eine fünfstelligen Summe mit sich bringen, nur auf den Risikozuschlag begrenzt, der ja unabhängig von den Beitragsentwicklungen besteht.

Es geht hier um die Tarife bei VKB/Union (1) mit "BeihilfeCOMFORT", "BeihilfeKlinikPlus" und "BeihilfeErgänzungPlus" und bei R+V (2) mit den wohl neu auflegten Tarifen "BeihilfeKonzept" mit den Tarifen "Grundtarif BB", "Wahlleistungstarif W1" und "Ergänzungstarif EB1".

Beim bisherigen Versicherer hat man eine Versicherungszeit von 2 bis 3 Jahren hinter sich, so dass vermutlich aufgrund der noch nicht groß aufgebauten Altersrückstellungen ein Wechsel gegebenenfalls nicht "so sehr schädlich" wäre. Wir würdet ihr das bewerten, wäre das noch im Rahmen dann?

Die Fragestellung, die mich umtreibt ist, ob ein etwaiger Wechsel - abgesehen vom Risikozuschlag-Ersparnis - tatsächlich auch leistungsmäßig sich entweder sich auf dem gleichen Level bewegen würde oder sogar besser. So dass ich nicht am Ende selbst in Fettnäpfchen trete und was im Gesamtbild etwas schlechteres habe vor allem eben auch ggf. im höheren Alter. Da ich natürlich nicht alles weiß und auch nicht alle Bedenken alleine berücksichtigen kann, hoffe ich auf eure Hilfe und Meinung.

Da ich im Forum hier leider keine Anhänge hochladen kann, habe ich die entsprechenden Tarife beim Anbieter "FIle-Upload" hochgeladen, damit ihr nicht extra danach suchen müsst.

1: VKB/Union/BBKK: https://www.file-upload.net/gal-329680/osd2e/1.html
2: R+V: https://www.file-upload.net/gal-329679/otabkf/1.html


Folgende "Markante Unterschiede" die mir zwischen den beiden Tarifen erstmal auf die schnelle aufgefallen sind, wenn ich "ohne Beihilfe" schreibe, meine ich damit, dass eine Erstattung seitens der Beihilfe keine Voraussetzung ist.

Zahnbehandlung (Ergänzungstarif)
Wird bei 1 mit 6.000 pro Jahr Euro gedeckelt für gesondert berechenbare zahntechnische Auslagen, Material- und Laborkosten, dafür ohne Beihilfe.

Bei 2 besteht für gesondert berechenbare zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) nur eine Erstattung wenn die Beihilfe leistet, dafür gibt es hier keine Summenbegrenzung. Für Implantate inkl. Aufwendungen dafür ist bei 2 darüber hinaus ohne Beihilfe erstattungsfähig.


Vorsorgeuntersuchungen
Bei 1 wird nur innert der gesetzlichen Programme, dafür ohne Beschränkung erstattet, im Ergänzungstarif gibt es einen "Zuschuss" von 100 € für alle anderen Vorsorgeuntersuchungen sofern der Tarif diese nicht bereits erstattet hat.

Bei 2 wird für sämtliche "ambulante Vorsorgeuntersuchungen" geleistet, der Ergänzungstarif ergänzt diese auch, so dass ambulante Vorsorgeuntersuchungen ohne Beihilfe voll erstattet werden würden, natürlich medizinisch notwendig / sinnvoll.


Arznei- und Verbandmittel
Im Ergänzungstarif bei 1 heißt es, der Versicherer erstattet vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Somit nur Arzneimittel die nicht verschreibungspflichtig sind.

Bei 2 heißt es hingegen, erstattungsfähig sind Aufwendungen für nicht beihilfefähige Arznei- und Verbandmittel, wenn sie
nach dem Grundtarif erstattungsfähig sind. Hier wohl eben wenn die einerseits nicht verschreibungspflichtig sind und anderseits nicht durch die Beihilfe übernommen werden würden.


Naturheilkunde durch Ärzte
Bei 1 werden hier Leistungen für ärztliche Naturheilkunde nach dem Hufelandverzeichnis im Grund- und Ergänzungstarif erstattet. Hier fände also eine 100% Erstattung statt.

Bei 2 werden hier keine Leistungen erstattet / benannt. Da ich bisher keinen Bedarf an Naturheilkunde hatte, glaube ich dass das hier vernachlässigbar ist.


Heilpraktiker
Bei 1 mit Grund- und Ergänzungstarif, einschließlich Hufelandverzeichnis.

Bei 2 im Grund- und Ergänzungstarif, jedoch nur GebüH. Genau wie bei Naturheilkunde habe ich darin bisher keinen Bedarf gesehen und mich dafür nicht interessiert.


Ambulante Kur
Bei 1 sind ambulante Kuren, Arznei- sowie Verbandsmittel und Heilmittel unbegrenzt und jederzeit, zum prozentualen Satz, erstattungsfähig.

Bei 2 sind alle 3 Jahre ambulante Kuren, Arznei- sowie Verbandsmittel und Heilmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.800 Euro, zum prozentualen Satz, erstattungsfähig. Das hieße seitens der Versicherung würden hier max. 900 € bei 50% erstattet werden. Ich weiß nicht wie teuer ambulante Kuren sind.


Stationäre Kuren / Rehas
Bei 1 sind stationäre Kuren / Rehas sind unbegrenzt und jederzeit, zum prozentualen Satz, ärztliche Leistungen, Arzneimittel, und Aufwendungen bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen des Bundes erstattungsfähig. Jedoch nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dazu gibt es für 28 Tage 40 € Kurtagegeld ohne Beihilfe.

Bei 2 sind alle 3 Jahre stationäre Kuren / Rehas, zum prozentualen Satz bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.800 Euro für ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel inklusive Unterkunft und Verpflegung erstattungsfähig. Dazu gibt es für 28 Tage bei beihilfefähigen Kuren 30 € Kurtagegeld. Auch hier, ich weiß nicht wie "schnell 1.800 Euro zusammenkommen bzw. wieviel eine Kur so kostet.


Stationäre Behandlungen
Bei 1 wird hier neben dem regulären "Ein-Bett-Zimmer", privatärztliche Leistungen über den Höchstsatz der GOÄ erstattet. Fraglich ist dabei ob "Belegärzte" als privatärztliche Leistung zu verstehen ist bzw. inkludiert ist. Im Grundtarif werden Belegärzte benannt und erstattet.

Bei 2 wird, auch neben dem regulären "Ein-Bett-Zimmer", die privatärztlichen Leistungen über den Höchstsatz der GOÄ erstattet. Dabei werden hier (im Erstattungstarif) explizit Belegärzte mit benannt. Im Grundtarif werden hier auch Belegärzte ebenfalls benannt und erstattet.


Ambulante Behandlungen
Bei 1 werden ambulante Leistungen bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ erstattet.

Bei 2 werden ambulante Leistungen via Ergänzungstarif über den Höchstsatz der GOÄ/GOZ/GOP erstattet. Wobei dieser Fall vermutlich eher sehr selten bis nie vorkommt, außer bei Spezialfällen natürlich.


Heilmittel
Bei 1 werden Heilmittel bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen des Bundes nur im Grundtarif erstattet, natürlich zum prozentualen Anteil.

Bei 2 werden Heilmittel ohne Höchstsätze zum prozentualen Anteil im Grundtarif erstattet, zusätzlich im Ergänzungstarif die verbliebenden Aufwendungen für Heilmittel ohne Beihilfe. Somit kann man Heilmittel öfters in Anspruch nehmen, wenn medizinisch erforderlich, die Beihilfe es aber nicht so sieht. Einschließlich medizinisch notwendige Hausbesuche. Jedoch habe ich auch mit Heilmitteln bisher keine Erfahrungen, so dass ich nicht weiß, was die so kosten würden.


Hilfsmittel
Bei 1 offener Hilfsmittelkatalog, Ergänzungstarif erstattet verbliebene beihilfefähige Restkosten. Hörgeräte gedeckelt auf 1.500 €.

Bei 2 offener Hilfsmittelkatalog, Ergänzungstarif erstattet verblieben beihilfefähige Restkosten. Keine Deckelungen.


Auslandskrankenschutz außerhalb EU
Bei 1 besteht in allen Tarifen ein 12-Monatiger Versicherungsschutz, jedoch zum prozentualen Anteil. Eine "Auslands-Vollversicherung" zu 100% ist über den Ergänzungstarif nur für 56 Tage gegeben.

Bei 2 besteht in allen Tarifen ein 6-Monatiger Versicherungsschutz, der im Ergänzungstarif aber nochmals gesondert für ambulante, stationäre oder zahnärztliche Heilbehandlung benannt wird. Daher besteht hier wohl eine "Auslands-Vollversicherung" die alles zu 100% für 6 Monate übernehmen würde.


Wie ist euere Ansicht hierzu?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4301
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Czauderna » 23.01.2023, 21:03

Hallo,
ich wollte nur einwerfen, dass eigentlich die Links gelöscht werden müssten, aufgrund des konkreten Sachverhaltes lasse ich sie stehen. Bitte aber künftig vermeiden - Danke.
Gruss
Czauderna

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 23.01.2023, 21:45

Danke, ich wollte damit eine Erleichterung bieten, damit man nicht danach suchen müsste. Wir können es aber gerne entfernen, ich denke man kann diese Tarife auch durch die Tarifnamen durchaus im Internet finden.

Carlo
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 27.11.2020, 19:28

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 24.01.2023, 00:34

Es fehlt leider eine Angabe zur Höhe der Beiträge und der Risikozuschläge, sodass schwer nachzuvollziehen ist, inwieweit etwaige Vorteile die offensichtlichen Nachteile aufwiegen könnten. Weshalb wurde der erste Tarif damals abgeschlossen und was hat sich seitdem genau geändert?

Neben den von Dir genannten Nachteilen wie höheres Eintrittsalter, neue Abschlusskosten bzw. verlorene Altersrückstellungen sollte nicht unerwähnt bleiben, dass Du wieder einen Neuvertrag abschließen würdest. D.h. auch die Fristen, binnen derer die Versicherung im Falle falscher oder unvollständiger Angaben zu den Gesundheitsfragen vom Vertrag zurücktreten oder diesen anfechten könnte, würden wieder völlig neu beginnen.

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 24.01.2023, 07:49

Hallo Carlo,

danke für den Hinweis, der Beitrag liegt bei
1 mit 50%: 401 € und bei 20%: 310 € + RZ 50%: 33 €, bei 20%: 20 €
2 mit 50%: 370 € und bei 20%: 277 € + RZ 50%: 19 €, bei 20%: 10 €

Die Differenz, bei derzeitigem aktuellen Beitragsstand wäre also ungefähr 45 € nach derzeitigen unverbindlichen Angeboten.

Wie aber erwähnt, ist der reguläre Beitrag ja eine variable Größe und nicht gerade mein Ausschlusskriterium der Wahl, es soll ja um Leistung gehen. Es ist natürlich nett dass es derzeit bei einem theoretischen Wechsel Ersparnisse gibt, was aber ja sich wieder ändern kann. Die einzige "fixe Konstante" ist ja der Risikozuschlag.

Das ist richtig, dass wohl die Fristen von "neuem zu beginnen würden", ich wage aber mal zu behaupten, dass 2,5 Jahre eine überschaubare Zeit sind und in diesem Zeitraum ja auch, außer Erkältungs-AU, wegen keinen besonderen Geschichten beim Arzt war. Die entsprechenden Gesundheitsfragen sind, wie beim 1 möglichst vollständig ausgefüllt werden, auch anhand der vorhandenen Unterlagen. Der erste Tarif wurde zum damaligen Zeitpunkt abgeschlossen, da dieser - in meinem Sichtfeld - das bessere Angebot hatte, ohne Ö-Aktion und Leistungsausschlüsse.

Entnehme ich deinem Beitrag, dass du bereits schon gegebenenfalls Nachteile bei 2 gegenüber 1 identifiziert hast?

Carlo
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 27.11.2020, 19:28

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 24.01.2023, 21:29

Wenn ich Deine Zahlen richtig lese, ist der Risikozuschlag doch in beiden Varianten exakt gleich hoch (= 50%).

Dann frage ich Dich, ehrlich gesagt, was überhaupt der "Vorteil" eines Wechsel sein soll? Niemand kann doch wissen, wie die Beträge sich entwickeln werden und welcher schneller steigen wird. Das ist reine Spekulation.

Mehrleistung kostet im Zweifel langfristig auch mehr Beitrag.
Der RZ ist ebenfalls nicht fix, sondern steigt proportional mit jeder Beitragserhöhung und bleibt bei 50%. Sonst würde er ja langfristig quasi "weginflationiert"....

Für mich bliebe nur der Nachteil eines Neuvertrags: neue Abschlusskosten statt Aufbau von Altersrückstellungen und die Fristen für Rücktritt und Anfechtung beginnen neu. Das wäre mir zu heiß, aber die Abwägung musst Du natürlich treffen, ob sich das für 45 Euro bis zur nächsten Beitragserhöhung lohnt.

Viel Glück!

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 24.01.2023, 22:15

Der Risikozuschlag ist geringer bei 2, die Differenz beträgt 14 € bei 50% und 10€ bei 20%, also auch nicht die Welt - aber prozentual geringer. Summiert sich nur halt natürlich über die Zeit. Habe mich natürlich nicht endgültig entschieden.

Der Übertragwert sollte ja die Abschlusskosten bestenfalls decken, so dass man theoretisch gleich mit Altersrückstellung starten kann?

Und natürlich ist es immer ungewiss wie das Beitragstennen entwickelt. Daher ging es mir auch hier um die Leistungen an sich. Ob die tatsächlich einen Mehrwert zu 1 böten oder es eher gleich oder schlechter wäre.

Danke dir aber für dein Feedback. Das sind ja auch wichtige Überlegungen. Ich habe mich natürlich noch nicht endgültig entschieden, sondern versuche es abzuwägen.

Eine interessante Frage, by the way, ab wann beginnt die von dir erwähnte Verjährungsfrist zu laufen? Ab einer möglichen Anwartschaft oder ab „Wechsel/Aktivierung der Anwartschaft“?

Carlo
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 27.11.2020, 19:28

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 25.01.2023, 19:25

Ich bezweifle, dass Du nach 2-3 Jahren in Deiner alten PKV schon einen nennenswerten Übertragungswert aufgebaut hast. Im Zweifel hast Du gerade mal die Abschlusskosten abgezahlt, aber nachfragen bei Deiner PKV, ob es schon einen kleinen Übertragungswert gibt, kannst Du ja mal.

Zu den Fristen kann ich Dir keine rechtlich belastbare Antwort geben, aber ich gehe davon aus, dass diese ab der Annahmeentscheidung des Versicherers laufen. Wenn Du vor 2-3 Jahren keine Gesundheitsfragen beantworten musstest, sondern aus einer Anwartschaft nahtlos in den Volltarif gewechselt bist, dann liegt die eigentliche Risikoprüfung und Annahmeentscheidung schon länger zurück, d.h. die 3-Jahresfrist für einen Rücktritt könnte bereits abgelaufen sein und es bliebe nur noch die 10-Jahresfrist für eine evtl. Anfechtung des Vertrags.

Deine Berechnungen zum Risikozuschlag kann ich nicht nachvollziehen. Was für Risikozuschläge hast Du in Prozent (!) genau vereinbart bzw. angeboten bekommen. Nur die Prozentsätze wären für mich jedenfalls relevant und auch nur dann, wenn sie sich wirklich wesentlich (!) unterscheiden sollten. Die Eurobeträge können sich ja jederzeit in jede Richtung ändern...

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 26.01.2023, 14:42

Als "doofer Beihilfe-Onkel" mal kurz ff. Anmerkungen: Leistungsvergleiche wie hier geschrieben sind sicher für eine Entscheidung relevant. Wenn aber mit Erstattungen oberhalb des Höchstsatzes von GOÄ bzw. GOZ geworben wird, bitte ich vorsichtig zu bedenken, dass die VERBLEIBENDEN 50% der Kosten durch die Beihilfe mit dem Regelhöchstsatz (mit Begründung BIS zum Höchstsatz) erstattet werden. Wenn die private Krankenversicherung nun nicht über den Ergänzungstarif DIESE Lücke bei den Honoraren schließt, verbleiben immer schwer kalkulierbare Eigenbeteiligungen.
Der angegebene Risikozuschlag von 50%.....ähem.....bei Beamten. Nun ja. Die zugrundeliegende Befindlichkeit wurde ja nicht angegeben. Da beide vorgestellten Optionen jeweils Kompakt-Tarife sind, würde mich schon interessieren, inwieweit die Vorerkrankung z.B. auf zahnärztliche Behandlungen in der Zukunft relevant sind /sein können / sein sollten. Bedeutet - hier würde ich woanders anfragen....

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 26.01.2023, 17:00

Wartet ich glaube den Fehler im Verständnis entdeckt zu haben die Angabe 50% und 70% von mir bezieht sich auf den Beihilfesatz. Für den Risikozuschlag habe ich keinen Prozentsatz bekommen sondern einen Eurobetrag.

Müsste mal anrufen und nach dem konkreten Prozentsatz fragen. Es ist immer GT, WT und ET mit bei. Zähne sind bei beiden via GT und ET mit bei und Vorerkrankungen sind dazu nicht relevant. Sonst auch keine Ausschlüsse bei beiden.

Wegen dem Punkt „über GOÄ/GOZ“ das ist nicht mein Hauptkriterium, weil das eher nicht regelmäßig vorkommt, aber bei 2 heißt es im ET dazu:

„Erstattet werden verbleibende Mehrkosten aus einer rechtsgültigen Vereinbarung über eine von der geltenden Gebührenordnung abweichende Gebührenhöhe (Honorarvereinbarung), für die nur deshalb aus dem vereinbarten Grundtarif kein Leistungsanspruch oder kein Anspruch auf Beihilfe besteht, weil sie die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung übersteigen.“

Meinem Verständnis nach schließt es Beihilfe und Grundtarif?

Carlo
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 52
Registriert: 27.11.2020, 19:28

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Carlo » 26.01.2023, 19:40

Wartet ich glaube den Fehler im Verständnis entdeckt zu haben die Angabe 50% und 70% von mir bezieht sich auf den Beihilfesatz. Für den Risikozuschlag habe ich keinen Prozentsatz bekommen sondern einen Eurobetrag.


Jetzt verstehe ich gar nichts mehr. Wie hoch sind denn die vereinbarten/angebotenen Risikozuschläge in Prozent der vereinbarten/angebotenen Beiträge im Vergleich? Das prozentuale Verhältnis von Beiträgen und Beitragszuschlägen bleibt ja immer gleich, es sei denn es ist anders vereinbart (AVB?), was allerdings nach meinem laienhaften Verständnis kaum sinnvoll wäre (Inflation verringert nicht das relativ erhöhte Risiko).

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 26.01.2023, 20:45

Im ersten Beitrag steht: Bundesland Bayern und 50% Beihilfeanspruch. Welcher Sinn steckt dann hinter der Angabe 70% ein paar Ausführungen später - 2. Kind in Planung?????

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 27.01.2023, 10:27

bzgl. dem 2Kind das ist richtig, daher habe ich das mit reingenommen, weil das tatsächlich angedacht ist.

Ich habe mal meine Daten in eine Excel Tabelle reingesetzt und komme auf folgende Annäherungswerte mit Grundtarif (GT), Wahlleistung (WL) und Ergänzungstarif (ET):

Zu 1:
GT 30%: 10,07 %
GT 20%: 17,57 %
WL 30%: 00,00 %
WL 20%: 00,00 %
ET100%: 02,52 %

Summe: 30,16 %

zu 2:
GT 30%: 09,95 %
GT 20%: 12,90 %
WL 30%: 00,00 %
WL 20%: 00,00 %
ET100%: 00,00 %

Summe: 22,85 %

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon eastman » 27.01.2023, 11:02

Die Mitteilung der angesammelten Übertragungswerte erfolgt bei der Versicherungskammer Bayern immer Mitte Februar. Auf dieser Fragenebene ist also in ca. 2 Wochen Klarheit gegeben. Für die bisher angesammelten Werte muss es ja ein Schreiben von Mitte Februar 2022 geben....

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 153
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: Wechsel zur R+V Versicherung - BeihilfeKonzept

Beitragvon Saxum » 27.01.2023, 11:46

Ja, der liegt bei 1.111,30 € zum 31.12.2021


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste