PKV von Mann & Kind

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Ida30
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PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 27.01.2023, 06:53

Hallo erstmal,
ich bin neu hier in diesem Forum.
Ich habe eine Frage. Mein Mann ist privat versichert und unsere kleine Tochter auch. Jedoch stehe ich als Versicherungsnehmerin in dem Versicherungsschein. Ich selber bin aber GKV versichert. Wir haben diverse Versicherungen bei der bestimmten Versicherung und ich war auch eher dort versichert (betriebliche Altersvorsorge ) als mein Mann. Also ich habe ihn quasi dahin geholt als wir geheiratet haben. Mir wurde gesagt, dass es nicht schlimm wäre wenn ich die Versicherungsnehmerin bin.
Was ist aber im Falle einer Scheidung? An mir würden ja die Beiträge „kleben“ bleiben. Ich müsste die weiter tragen genau genommen. Wenn man sich zb nicht im Guten trennt, dann kann man mir daraus doch sicherlich einen Strick drehen.
Was haltet ihr davon?

GS
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon GS » 27.01.2023, 07:51

Hallo Ida30,

das lasst sich alles machen.

Bevor ihr Euch ans Texten macht: Wenn das PKV-Unternehmen eine Service-Telefonnummer anbietet, einfach mal dort anrufen und Eueren Wunsch anbringen. Evtl. könnt Ihr Euch das nachfolgende Schreiben auch sparen oder nach dem Telefonat zumindest vereinfachen.

Langversion ohne telefonische Abkürzung:

Wenn Ihr auch keinen Betreuer habt, der sich der Sache annimmt: Schreibe Du als bisherige VN (= Versicherungsnehmerin, also Vertragspartnerin) das PKV-Unternemen an und beantrage den Wechsel der VN-Eigenschaft z. B. zum 1. Februar 2023 auf Deinen Mann, der neben Eurem (minderjährigen?) Kind ja bereits auch versicherte Person (VP) in diesem Vertrag ist.

Unterhalb Deiner Unterschrift erklärt (und unterschreibt) dann Dein Mann, dass er mit diesem Wechsel einverstanden ist.

Soll auch der Beitragszahler (evtl. bisher Du, künftig Dein Mann?) wechseln, beantragt Ihr diesen Wechsel, ggf. unter Angabe der neuen Bankverbindung gleich mit - in einem Rutsch sozusagen.

Es ginge auch umgekehrt: Dein Mann beantragt die Übernahme der VN-Eigenschaft, und Du als bisherige VN erklärst Dich unterhalb seiner Unterschrift mit diesem Wechsel einverstanden.

Und ja, inzwischen ginge das alles auch z. B. per E-Mail (also in Textform), in dem Fall natürlich ohne "echte" Unterschriften.

Solltest Du selbst z. B. Zusatzversicherungen über diesen Vertrag laufen haben, könnt Ihr zusätzlich auch eine Vertragstrennung beantragen: Für Deinen Tarif bleibst Du VN und Beitragszahler, der Rest des Vertrags wandert zu ihm.

Das alles ist auch schon dann sinnvoll, solange Euer Himmel noch voller Geigen hängt - erst recht natürlich dann, wenn diese Geigen herunterzufallen drohen. Aber so weit kommt es hoffentlich nicht.

Gruß
von GS

Ida30
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 27.01.2023, 09:22

GS hat geschrieben:Hallo Ida30,

das lasst sich alles machen.

Bevor ihr Euch ans Texten macht: Wenn das PKV-Unternehmen eine Service-Telefonnummer anbietet, einfach mal dort anrufen und Eueren Wunsch anbringen. Evtl. könnt Ihr Euch das nachfolgende Schreiben auch sparen oder nach dem Telefonat zumindest vereinfachen.

Langversion ohne telefonische Abkürzung:

Wenn Ihr auch keinen Betreuer habt, der sich der Sache annimmt: Schreibe Du als bisherige VN (= Versicherungsnehmerin, also Vertragspartnerin) das PKV-Unternemen an und beantrage den Wechsel der VN-Eigenschaft z. B. zum 1. Februar 2023 auf Deinen Mann, der neben Eurem (minderjährigen?) Kind ja bereits auch versicherte Person (VP) in diesem Vertrag ist.

Unterhalb Deiner Unterschrift erklärt (und unterschreibt) dann Dein Mann, dass er mit diesem Wechsel einverstanden ist.

Soll auch der Beitragszahler (evtl. bisher Du, künftig Dein Mann?) wechseln, beantragt Ihr diesen Wechsel, ggf. unter Angabe der neuen Bankverbindung gleich mit - in einem Rutsch sozusagen.

Es ginge auch umgekehrt: Dein Mann beantragt die Übernahme der VN-Eigenschaft, und Du als bisherige VN erklärst Dich unterhalb seiner Unterschrift mit diesem Wechsel einverstanden.

Und ja, inzwischen ginge das alles auch z. B. per E-Mail (also in Textform), in dem Fall natürlich ohne "echte" Unterschriften.

Solltest Du selbst z. B. Zusatzversicherungen über diesen Vertrag laufen haben, könnt Ihr zusätzlich auch eine Vertragstrennung beantragen: Für Deinen Tarif bleibst Du VN und Beitragszahler, der Rest des Vertrags wandert zu ihm.

Das alles ist auch schon dann sinnvoll, solange Euer Himmel noch voller Geigen hängt - erst recht natürlich dann, wenn diese Geigen herunterzufallen drohen. Aber so weit kommt es hoffentlich nicht.

Gruß
von GS


Hallo, danke GS! Gut das es so einfach ist. Ich werde mich bzw wir werden uns darum kümmern.
Vielen Dank !

Ida30
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 29.01.2023, 05:52

Eine Frage hätte ich da noch. Wenn mein Kind ins Krankenhaus muss und stationär aufgenommen wird, dann darf ich als Mutter für 14 Tage mit aufgenommen werden. Gibt es eine Möglichkeit, dass dies unbegrenzt ist? Also eine Zusatzversicherung oder sowas?

Saxum
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 08:32

Zusätzlich absichern könnte man theoretisch über das Krankenhaustagegeld für das Kind, wobei ich glaube das ist bei Kindern auf 30 €/ Tag gedeckelt - hat man mir zumindest mal gesagt. Das stünde ja jedenfalls nur freien Verfügung.

Damit könnte man dann die zusätzlichen Kosten, auch fürs Rooming-In ganz oder teilweise decken. Ob mehrere gehen weiß ich gerade nicht, müsste man aber jedenfalls m.K.n. die anderen Versicherer davon unterrichten.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass Rooming-in ca 50 € /Tag kostet?

GS
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon GS » 29.01.2023, 10:20

Ergänzend zu @Saxums Infos:
Im Falle einer - vom behandelnden Krankenhausarzt im Einzelfall festzustellenden - medizinischen Notwendigkeit der Begleitung durch ein Elternteil ist die Mitaufnahme der Mutter kostenfrei.

Das Krankenhaustagegeld, das insoweit nicht gebraucht wird, kann frei für anderes ausgegeben werden oder auch ins Sparschwein wandern.

Viele - vermutlich die meisten - Versicherer machen die Höhe des abschließbaren Tagessatzes davon abhängig, ob eine Voll- oder eine stationäre Zusatzversicherung besteht.

Ida30
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 29.01.2023, 11:02

In dem Vertrag steht 14 Tage Rooming in

Saxum
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 11:16

@GS soweit ich weiß, ist es bei der GKV das tatsächlich theoretisch „unendlich lange“ gegeben, solange der Arzt es für erforderlich hält. In der PKV kennt man hier aber wohl oft Begrenzungen? Bei mir steht auch PKV-seitig „bis zu 4 Wochen“, bei der Beihilfe gibt es scheinbar keine Begrenzung.

Da wäre meinem Gefühl nach, zumindest wenn es um dir stationäre Frage geht, dann eben ein entsprechendes Krankenhaustagegeld in Höhe von mind. 45 €/Tag für pflege und Unterkunft ggf. „das Mittel der Wahl“? Also um davon den Aufenthalt eines Elternteils zu bezahlen, wenn man es theoretisch verdoppeln würde könnte es auch quasi als teilweise kompensatorischer „Lohnausfallersatz“ herhalten wenn der Aufenthalt viel länger dauern würde.

Der wert geht von hiervon aus § 17 b Abs.1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG). Es könnte aber natürlich theoretisch z.B. in Privatkliniken oder Einbettzimmern höhere Sätze ergeben.

Bei mir ist die Situation etwas anderes, ich habe die Beihilfe ja dabei. Mein KHT fürs Kind ist 35€/Tag, um soweit die Eigenbeteiligung der Beihilfe der dämpfen und mal was gutes zu essen. Für ein Rooming In länger als 4 Wochen habe ich ja bisher nicht vorgesorgt, aber wenn dann wäre ja zumindest 80% durch die Beihilfe gedeckt und 20% sollte ich stemmen können (10€/Tag).

GS
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon GS » 29.01.2023, 11:34

Hallo Saxum,

wenn das so ist, hätte ich was dazugelernt - danke. Ich ging bisher davon aus, dass die Ärzte die Notwendigkeit der Begleitung nicht vom Status "PKV/GKV" abhängig machen.

Richtig ist natürlich, dass ein auf das Kind abgeschlossenes KHT die Eltern unabhängig davon machen, ob der Arzt nickt oder den Kopf schüttelt.
Wenn er nickt, umso besser. Der Anspruch auf das KHT entfällt ja nicht.

Wenn ich nicht auf dem Holzweg bin, gibt es inzwischen auch Voll- und Zusatztarife, die eventuelle Begleitkosten für die Eltern mitversichern.
Ein KHT käme in diesem Fall eben für andere sinnvolle Zwecke zum Einsatz.

Gruß
von GS

Ida30
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 29.01.2023, 13:04

Ok also im Vertrag ist kein gesondertes KHT vereinbart für das Kind. Also ist es sinnvoll dies noch zu machen?
Wenn man aber kein Einzelzimmer in Anspruch nimmt bekommt man ein KHT von 30€ pro Tag für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Also nach den 14 Tagen Rooming in. Oder halt separat nochmal ein KHT fürs Kind?

Saxum
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 13:07

Das ginge theoretisch auch, dann müsste man die hier angedachten Differenz von 20 €/Tag wohl selbst zahlen oder ein KHT im mind. dieser Höhe abschließen.

Zumindest sind mir derzeit, als Laie, keine besseren Möglichkeiten bekannt?

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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 29.01.2023, 17:18

Folgendes steht in dem Haupttarif von den beiden:
1. Allgemeine Krankenhausleistungen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Allgemeine Kranken- hausleistungen nach der jeweils gültigen Fassung der Bundespfle- gesatzverordnung (BPflV) beziehungsweise des Krankenhausent- geltgesetzes (KHEntgG).
Unterliegt das Krankenhaus nicht der BPflV oder dem KHEntgG (Privatklinik), gelten als Allgemeine Krankenhausleistungen die Inanspruchnahme der Allgemeinen Pflegeklasse einschließlich ärztlicher und sonstiger therapeutischer Leistungen sowie medizi- nisch begründeter, nachgewiesener Nebenkosten.
Zu den Allgemeinen Krankenhausleistungen zählt auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitper- son der versicherten Person (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BPflV bezie- hungsweise KHEntgG).
2. Wahlleistungen
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärer Krankenhausbehandlung. Als Wahlleistungen gelten: Gesondert berechenbare Unterkunft im Zweibettzimmer, gesondert berechenbare ärztliche und therapeutische Behandlung – auch in einem Krankenhaus, das nicht der BPflV oder dem KHEntgG unter- liegt.
Bei Wahl eines Einbettzimmers besteht Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen, die bei Wahl eines Zweibettzimmers entstanden wären.
Wenn die versicherte Person für die gesamte Dauer der stationären Behandlung ausschließlich Allgemeine Krankenhausleistungen nach Nummer 1 in Anspruch nimmt, erhält der Versicherungsnehmer ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro. Bei teilstationä- rer Behandlung besteht kein Anspruch auf Krankenhaustagegeld.
3. Rooming-In
Bei stationärer Behandlung eines nach diesem Tarif versicherten Kindes leistet der Versicherer im Umfang der Nummer 1 für die gesondert berechenbaren Kosten für Unterbringung und Verpfle- gung einer Begleitperson im Krankenhaus bis zu einer Dauer von 14 Tagen. Voraussetzung ist, dass das Kind das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.



Das dickgedruckte bitte beachten und Punkt 3 Rooming in.

GS
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon GS » 29.01.2023, 17:52

Danke Ida30, für den Tarifwortlaut. Für Kinder < 10 Jahre und Behandlungsdauer < 15 Tage ist doch alles in Butter.

Ihr beide allein bezieht damit ein Zweibettzimmer nur für Euch. Dessen Mehrkosten sind aus meiner bescheidenen Sicht für das Kind über die Wahlleistung "Zweibettzimmer" und Deine Unterbringungskosten über den Punkt 3 "Rooming-In" bzw. über das, was im Absatz darunter steht, gedeckt.

Lass Dich - außer im Notfall natürlich - nicht in ein Dreibettzimmer (also Ihr beide und noch ein weiteres Kind mit einer ggf. nervigen Mutter) abschieben.

Gruß
von GS

Saxum
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Saxum » 29.01.2023, 17:55

Dann ist es vielleicht so zu verstehen

a) es werden die allgemeinen Kosten „unbegrenzt“ übernommen, gesonderte (extra) kosten allerdings nur 14 Tage

oder

b) Rooming-in bei medizinischer Notwendigkeit wird „unbegrenzt“ übernommen, für 14 Tage wenn keine Notwendigkeit besteht

So wäre meine Leseart-Varianten, warum rufst nicht bei der Versicherung an und fragst was genau übernommen werden würde? Dann hast gleich klarheit. :)

Edit/Nachtrag: Das was GS schreibt ist wohl näher dran bzw. er war schneller. Passt zu meiner Variante a. Ich nehme das jedenfalls zum anlass meine Versicherung zu fragen wie die das konkret machen.

Ida30
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Re: PKV von Mann & Kind

Beitragvon Ida30 » 29.01.2023, 18:25

Ja anrufen werden ich.
Ok , ich hab es so verstanden, dass die für die Begleitung nur 14 Tage zahlen. Aber der dickgedruckte Absatz würde dazu nicht passen.


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