Ida30 hat geschrieben:Ach so also gibt es für nicht Beamte PKV versicherte keine andere Möglichkeit, dass das Kind/er dann auch in die PKV geht, es sei denn der Partner (GKV) verdient mehr als der andere (PKV).
Dankeschön !
Hallo,
nein, das Kind muss eben nicht zwingend in die PKV, es kann auch freiwillig selbst in der GKV verbleiben - der Beitrag beläuft sich auf ca. 200,00 € für Kranken- und Pflegeversicherung im Monat.
Beispiele :
1. Ehemann - Beamter oder Selbständiger in der PKV. - mtl. Einkommen 3000,00 €
Ehefrau als pflichtversicherte Arbeitnehmerin in der GKV. - 2 Kinder sind bei ihr familienversichert
2. Ehemann - Beamter, Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer in PKV - mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau (Mutter) als pflichtversichertem Arbeitnehmerin in der GKV - 2 Kinder
Kinder haben keinen Familienversicherungsanspruch, weil Vater in PKV und über der Beitragsbemessungsgrenze.
Kinder müssen entweder in der GKV
oder in der in der PKV selbst versichert werden
3. Ehemann - Beamter oder Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer . mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau als krankenversicherungsfreie Arbeitnehmerin, Selbständige oder ebenfalls Beamten - mtl Einkommen 7000,00 € - 2 Kinder
Kinder sind bei Ehefrau familienversichert, weil Ehefrau höheres Einkommen als Ehemann
4. Ehemann - Beamter, Selbständiger oder krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer in PKV - mtl. Einkommen 6000,00 €
Ehefrau freiwillig in der GKV versichert, ohne Einkommen - 2 Kinder
Kinder müssen selbst versichert werden, weil Vater in PKV und über der Beitragsbemessungsgrenze.
Bei der Beitragsberechnung für Ehefrau werden 50% des Einkommens des Ehemanns unter Berücksichtigung eines Freibetrages für die 2 Kinder
berücksichtigt, maximal 50% der Beitragsbemessungsgrenze.
5. Ehemann - Beamter oder Selbständiger in PKV -mtl. Einkommen 2500,00 €
Ehefrau freiwillig in GKV versichert - mtl. Einkommen 1000,00 € - 2 Kinder
Kinder sind familienversichert bei der Ehefrau
Für die Beitragsberechnung werden 50% des einkommens des Ehemann und 50% de Einkommens der Ehefrau, also 1750,00 € zugrunde gelegt.
Gruss
Czauderna