Hallo GS,
ich kann das natürlich so durchrechnen, mit "1/3 erlassen". Aber stimmt dieser Ansatz? Bei der GKV lese ich "Vom sogenannten Familieneinkommen können Sie für gemeinsame Kinder einen Freibetrag abziehen (1.096,67 Euro pro Kind)". Das wird erst dann interessant, wenn man das Familieneinkommen damit unter die Beitragsbemessungsgrenze drückt. Alle Einkommensabzüge oberhalb dieser Grenze machen sich bei den 490€ ja gar nicht bemerkbar. Oder liege ich da falsch?
Gruß
Micha
Barmenia erstattet Behandlungskosten nach Vorsorgeuntersuchung nicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Barmenia erstattet Behandlungskosten nach Vorsorgeuntersuchung nicht
Hallo Micha,
ja, Du hast wohl recht und ich einen überholten Berechnungsweg.
Neuer Anlauf, z. B. mit einem Einkommen von 6.000 € mtl. Deinerseits (Klar, mehr geht immer)
Abzüglich der Freibeträge von 2 x 1.096 € bleiben noch 3.808 €, davon die Hälfte, macht 1.904 € beitragspflichtig für die Frau.
Beitrag für Kranken (15,6%) und Pflege (noch 3,05%) macht zusammen 355 €, zuzüglich 2 x 210 für die Kids wären dann 775 € an die Kasse.
Gehst du mit diesem Ansatz konform?
ja, Du hast wohl recht und ich einen überholten Berechnungsweg.
Neuer Anlauf, z. B. mit einem Einkommen von 6.000 € mtl. Deinerseits (Klar, mehr geht immer)
Abzüglich der Freibeträge von 2 x 1.096 € bleiben noch 3.808 €, davon die Hälfte, macht 1.904 € beitragspflichtig für die Frau.
Beitrag für Kranken (15,6%) und Pflege (noch 3,05%) macht zusammen 355 €, zuzüglich 2 x 210 für die Kids wären dann 775 € an die Kasse.
Gehst du mit diesem Ansatz konform?
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