Hallo zusammen,
folgende Situation mit der Bitte um Einschätzung:
Dem VN ich nenne Ihn Markus wurde durch seine PKV aufgrund falscher Gesundheitsangaben der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt worden. Somit fordert die Versicherung alle Leistungen zurück und darf die bereits bezahlen Beiträge behalten oder?
In D herrscht ja Versicherungspflicht. So nun zu meinem Thema:
Ist die GKV von dieser der Markus damals in die PKV gewechselt ist berechtigt, sämtliche Beiträge rückwirkend einzufordern, da ja der Vertrag durch die Anfechtung nie zustande gekommen ist. Wird Markus also doppelt bestraft?
Markus muss ja nun auch in einen Basistarif einer anderen PKV, ist diese womöglich auch berechtigt die Beträge rückwirkend einzufordern bzw. nur die GKV oder die neue PKV im Basistarif?
Besten Dank!
PKV Vertrag nichtig - Beiträge
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Re: PKV Vertrag nichtig - Beiträge
Hallo MrEastw00d,
Gruß
von GS
Ja, wenn der Rücktritt bzw. die Anfechtung rechtskräftig geworden ist.MrEastw00d schreibt:
Dem VN ich nenne Ihn Markus wurde durch seine PKV aufgrund falscher Gesundheitsangaben der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt worden. Somit fordert die Versicherung alle Leistungen zurück und darf die bereits bezahlen Beiträge behalten oder?
Nein. Die GKV ist aus der Sache draußen. Was anderes wäre es natürlich gewesen, wenn von Anfang an - ex ante - kein PKV-Vertrag zustandegekommen wäre und die betreffende Person in dieser Zeit weder GKV- noch PKV-Beiträge bezahlt hätte (Achtung: 3 x Konjunktiv PQP!). Dann dürfte bzw. müsste die betreffende Kassse die Beiträge nachfordern.Ist die GKV von dieser der Markus damals in die PKV gewechselt ist berechtigt, sämtliche Beiträge rückwirkend einzufordern, da ja der Vertrag durch die Anfechtung nie zustande gekommen ist. Wird Markus also doppelt bestraft?
Da hinein muss er nur, wenn es ihm nicht gelingt, trotz der verunglückten Vorgeschichte einen PKV-Normaltarif bei einem anderen Anbieter zu ergattern. Wurde das schon ausgelotet, im Idealfall mit diesmal professioneller Begleitung?Markus muss ja nun auch in einen Basistarif einer anderen PKV ...
Nein, rückwirkende Beitragspflicht, etwa um aus unversicherten Zeiten versicherte Zeiten zu machen, gibt es in der PKV nicht. Davon zu unterscheiden sind natürlich "säumige" Beiträge, die für versicherte Zeiten geschuldet, aber noch nicht gezahlt sind.... ist diese womöglich auch berechtigt die Beträge rückwirkend einzufordern bzw. nur die GKV oder die neue PKV im Basistarif?
Gruß
von GS
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- Beiträge: 4
- Registriert: 08.03.2023, 20:00
Re: PKV Vertrag nichtig - Beiträge
Klasse.
Danke für die Einschätzung.
Danke für die Einschätzung.
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