PKV Vertrag nichtig - Beiträge

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

MrEastw00d
Beiträge: 4
Registriert: 08.03.2023, 20:00

PKV Vertrag nichtig - Beiträge

Beitragvon MrEastw00d » 09.03.2023, 18:31

Hallo zusammen,

folgende Situation mit der Bitte um Einschätzung:

Dem VN ich nenne Ihn Markus wurde durch seine PKV aufgrund falscher Gesundheitsangaben der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt worden. Somit fordert die Versicherung alle Leistungen zurück und darf die bereits bezahlen Beiträge behalten oder?

In D herrscht ja Versicherungspflicht. So nun zu meinem Thema:

Ist die GKV von dieser der Markus damals in die PKV gewechselt ist berechtigt, sämtliche Beiträge rückwirkend einzufordern, da ja der Vertrag durch die Anfechtung nie zustande gekommen ist. Wird Markus also doppelt bestraft?

Markus muss ja nun auch in einen Basistarif einer anderen PKV, ist diese womöglich auch berechtigt die Beträge rückwirkend einzufordern bzw. nur die GKV oder die neue PKV im Basistarif?

Besten Dank!

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1342
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: PKV Vertrag nichtig - Beiträge

Beitragvon GS » 09.03.2023, 19:04

Hallo MrEastw00d,

MrEastw00d schreibt:
Dem VN ich nenne Ihn Markus wurde durch seine PKV aufgrund falscher Gesundheitsangaben der Vertrag angefochten und für nichtig erklärt worden. Somit fordert die Versicherung alle Leistungen zurück und darf die bereits bezahlen Beiträge behalten oder?
Ja, wenn der Rücktritt bzw. die Anfechtung rechtskräftig geworden ist.

Ist die GKV von dieser der Markus damals in die PKV gewechselt ist berechtigt, sämtliche Beiträge rückwirkend einzufordern, da ja der Vertrag durch die Anfechtung nie zustande gekommen ist. Wird Markus also doppelt bestraft?
Nein. Die GKV ist aus der Sache draußen. Was anderes wäre es natürlich gewesen, wenn von Anfang an - ex ante - kein PKV-Vertrag zustandegekommen wäre und die betreffende Person in dieser Zeit weder GKV- noch PKV-Beiträge bezahlt hätte (Achtung: 3 x Konjunktiv PQP!). Dann dürfte bzw. müsste die betreffende Kassse die Beiträge nachfordern.

Markus muss ja nun auch in einen Basistarif einer anderen PKV ...
Da hinein muss er nur, wenn es ihm nicht gelingt, trotz der verunglückten Vorgeschichte einen PKV-Normaltarif bei einem anderen Anbieter zu ergattern. Wurde das schon ausgelotet, im Idealfall mit diesmal professioneller Begleitung?
... ist diese womöglich auch berechtigt die Beträge rückwirkend einzufordern bzw. nur die GKV oder die neue PKV im Basistarif?
Nein, rückwirkende Beitragspflicht, etwa um aus unversicherten Zeiten versicherte Zeiten zu machen, gibt es in der PKV nicht. Davon zu unterscheiden sind natürlich "säumige" Beiträge, die für versicherte Zeiten geschuldet, aber noch nicht gezahlt sind.

Gruß
von GS

MrEastw00d
Beiträge: 4
Registriert: 08.03.2023, 20:00

Re: PKV Vertrag nichtig - Beiträge

Beitragvon MrEastw00d » 10.03.2023, 07:47

Klasse.
Danke für die Einschätzung. :)


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste