PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Wusel35
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2023, 18:28

PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon Wusel35 » 20.03.2023, 18:30

Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahre werde ich verbeamtet. Das macht mich sehr stolz!

Allerdings sehe ich mich zunehmend vor Problemen, welche ich alleine nicht wirklich lösen kann. Konkret gesagt, geht es um Vorerkrankungen im Rahmen der Suche nach einer PKV.

Mir ist es bewusst, dass diese SEHR allergisch (hehe) auf meine Vorerkrankungen reagieren werden. Daher bin ich momentan in einem unendlichen Gewissenskonflikt.

Ich hatte vor >5 Jahren einen leichten Bandscheibenvorfall, welcher konservativ behandelt wurde. Seitdem keine Beschwerden und auch keine Arztbesuche.
Vor über 10 Jahren litt ich an einer Allergie, welche im Rahmen einer Desensibilisierung behandelt wurde. Seitdem keine nennenswerten Beschwerden mehr und keine Arztbesuche.

In den letzten Wochen habe ich mich mit dem Thema PKV und vor allem mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht genaustens auseinandergesetzt. Ich habe viele Antragsformulare der verschiedenen PKVen studiert. Wirklich schlau geworden bin ich aus den Informationen allerdings nicht.

In den meisten Formularen wird ja nach ambulanten Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 Jahre gefragt. Auch wird immer eine offene Frage im Sinne von "bestehen (chronische) Erkrankungen, Folgen von Krankheiten oder Verletzungen" gestellt. Diese ist natürlich im Präsens formuliert, allerdings oftmals sehr offen und zeitlich unbegrenzt.
Leider finde ich im Internet nur SEHR widersprüchliche Informationen zur Beantwortung dieser Frage. Auf kv-fux_.de steht z.B., dass ein Bandscheibenvorfall "innerhalb der letzten drei Jahre" aufgeführt werden muss. Andere Seiten sind da uneindeutiger.

Wie genau würdet ihr einen ausgeheilten Bandscheibenvorfall und eine Allergie einordnen?! Auf der einen Seite habe ich ja wie bereits erwähnt seit Jahren keine Beschwerden und die Sache ist ausgeheilt. Ich könnte also behaupten, dass in den letzten 3 Jahren und aktuell ("bestehen") keine Krankheit oder Verletzungsfolge vorhanden ist, denn Folgen sind mir seitdem keine bekannt. Auf der anderen Seite könnte man diese Krankheitsbilder natürlich auch durch eine andere Brille betrachten. Folge des Bandscheibenvorfalls ist, dass die betroffene Bandscheibe nicht mehr so aussieht wie zuvor. Auch eine Allergie kann man ja durchaus als "chronische Krankheit" bezeichnen. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Natürlich möchte ich auf gar keinen Fall meinen Versicherungsschutz riskieren, indem ich bewusst oder unbewusst falsche Angaben mache. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich eine reale Chance auf einen guten und möglichst noch bezahlbaren Versicherungsschutz haben.

Selbst ein Arzt, den ich dazu befragt habe, konnte mir keine eindeutige Antwort geben :(.

Habt ihr Anregungen oder Ideen, wie ich weiter vorgehen könnte?
Denkt ihr ich bin ein Kandidat für die Öffnungsaktion? Und wenn ja, wo und wie könnte ich mir eine ungefähre Vorstellung über die Kosten der verschiedenen Anbieter verschaffen. Der Preis wäre dann ja pauschal 30% höher als normal.

Vielen Dank!

Frank
Moderator
Moderator
Beiträge: 1453
Registriert: 05.12.2004, 18:05

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon Frank » 20.03.2023, 21:01

Hallo,

also die Fragen müssen voll umfassend beantwortet werden. Eine Gesellschaft kann beurteilen was risikorelevant ist. Wenn eine Vorerkrankung ausgeheilt ist, in dem abgefragten Zeitraum beschwerdefrei ist und wenn keine weitere Behandlung erforderlich ist, dann ist es abgeschlossen. Wenn du unsicher bist, frage den Makler / Vermittler. Als Laie würde ich so einen wichtigen Antrag nicht allein stellen. Und selbst wenn du die Öffnungsaktion nutzen musst, sind 30% Zuschlag nicht viel. Das kann man schon für Heuschnupfen bekommen.

Saxum
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 148
Registriert: 02.06.2020, 15:17

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon Saxum » 20.03.2023, 21:03

Erstmal herzlichen Glückwünsch zur Verbeamtung und Willkommen im Forum.
Ich bin kein Experte, da werden andere vermutlich konkretere Aussagen treffen können.

Die Fragen sollten natürlich immer wahrheitsgemäß und umfassend beantwortet werden, allerdings - habe ich auch herausgelesen - dass man nicht unbedingt vorauseilend "alles" angibt sondern nur "was auch tatsächlich gefragt" worden ist im "definierten Zeitraum". Hier ist aber natürlich dann auch viel Interpretationsspielraum.

Sonst, soweit ich mitbekam, wäre es grundsätzlich immer nützlich vom Arzt eine Bescheinigung geben zu lassen, sofern es zutrifft, dass die Allergie bzw. Erkrankung ausgeheilt ist und keine Behandlungsbedürftigkeit besteht oder ähnliche medizinische Formulierungen.

Ob diese, also jetzt mal unabhängig von deinen konkreten Vorerkrankungen, dann a) angegeben werden muss und b) ggf. das Attest mit eingereicht werden kann sollte man ggf. mit einem Fachmenschen zusammen machen. Diese haben konkret mehr Erfahrungen mit den Fragestellungen und können wohl je nachdem weitere Erklärungen abgeben, die dann eine Angelegenheit "weniger wild" erscheinen würden - natürlich vorausgesetzt, dass dies auch den Tatsachen entspricht. Den Fachmenschen anzuschwindeln umgeht die vorvertragliche Anzeigepflicht ja nicht.

Selbst wenn das Attest nicht abgegeben wird ist es jedoch meines Erachtens nach für die eigenen Unterlagen sinnvoll, so dass man im Falle eines Falles dann es - warum auch immer - zücken und nachweisen kann dass XYZ zum Zeitpunkt schon längst nicht mehr bestand.

Sonst bietet sich ja gegebenenfalls an einen Versicherer zu finden, der diese konkrete Fragenstellungen nicht so abfragt. Jedoch ist es tatsächlich so, wie du es schreibst, echt schwer die Fragen "ordentlich einzuschätzen", es kann ja beispielsweise sein, dass Versicherer Y) Allergien separat abfragt, Versicherer X) allerdings aber unter dem unscharfen Begriff "Krankheit" einordnet.

Meine persönliche Erfahrung, auch unter der Prämisse der Vorerkrankungen, ist es anonyme Risikovorabfragen also ohne (vollen) Namen, Anschrift und Unterschrift von dir bei den Verischerern zu stellen. Da kannst du dann bei allen Versicherern auf den Busch klopfen lassen und dann weißt du welche dich unter den gegebenen Bedingungen mit ggf. x Risikozuschlag nehmen würden. Diese anonymen Risikovorabfragen kann man natürlich selbst machen, oder über einen Fachmenschen hat aber in der Regel natürlich neben seiner Erfahrung eben den Vorteil, dass er direkt mehrere Versicherer auf einmal (anonym) anfragen kann.

Um sicher zu gehen, bitte auch deinen Arzt bzw. Ärzte um deine Patientenakte oder zumindest die Auflistung der Diagnosen und AU-Tage der letzten 5-10 Jahre, damit hier nichts versteckt ist, was letztendlich nachteilig wäre weil man es vergessen hätte irgendwas an zu geben. Ich erinnere mich absolut nicht an alle Arztbesuche.

Wenn partout nichts sinnvolles rauskommt, kann man dann ja letztendlich die Öffnungsaktion beanspruchen - allerdings hat man hier, meines Wissens nach, nur einen einzigen Schuss frei und wenn man diesen schießt, "muss" man das auch machen. Öffnungsaktion bedeutet "bis zu 30%", aber manche Versicherer veranschlagen hier wohl direkt gleich die vollen 30%, außerdem schließen die Versicherer im Rahmen der Öffnungsaktion oft auch die Zusatzbausteine (Wahlleistung und/oder Beihilfeergänzung) aus bzw. nur einen stark abgeschwächte variante, sofern verfügbar. Mit den erwähnten anonymen Risikovorabfragen kannst du diesen Schuss zurückhalten und auch nicht etwa aus versehen verschießen. So habe ich auch ohne Öffnungsaktion dann eine, zu dem damaligen Zeitpunkt, geeigneten Versicherer finden können. Ansonsten böte noch, sofern dein Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet, die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

Am besten gleich direkt jetzt gleich, ob mit oder ohne einem Fachmenschen, anfangen damit du noch die Zeit hast.

GS
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1340
Registriert: 18.04.2006, 21:17

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon GS » 20.03.2023, 23:41

Hallo Wusel35,

nomen est omen? In Deinem Fall könnte das passen, so wie Du in Deiner Sache schon gewuselt respektive vorgearbeitest hast.

Um es abzukürzen und auch den Vorschlag von @Saxum zu würdigen:

Alleine bist Du verratzt. Such Dir einen in KV und Beihilfe kompetenten
a) Versicherungsmakler, der nach intensiven Gesprächen mit Dir einen Risikovoranfrage-Rundschlag initiiert
b) Versicherungsberater nach § 34d Absatz 2 GO, der das für Dich gegen Honorar übernimmt.

Natürlich nicht auszuschließen, dass es im Endeffekt doch bei der 30-%-Öffnungslösung rauskommt, aber auch dann kannst Du Dir zumindest sicher sein, das Optimale erreicht zu haben. Und noch eins: Der oder diejenige, die das geschafft haben, haben es sich verdient.

Ob das sich dann nun (a) Courtage oder (b) Honorar nennt, das wird man dann sehen. Eventuell.

Gruß
von GS

Wusel35
Beiträge: 2
Registriert: 20.03.2023, 18:28

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon Wusel35 » 22.03.2023, 17:55

Vielen Dank für eure Meinungen!

Ich habe noch ein wenig mehr hin- und her gelesen und bin mir nahezu sicher, dass ich diese Vorerkrankungen wohl letztendlich angeben werden muss und dann nur per Öffnungsklausel reinkomme.

Momentan habe ich allerdings keine Vorstellung, was mich der Vertrag dann monatlich kosten würde. Nehme ich einfach den Preis für einen gesunden Menschen in meinem Alter + 30% oder wie kann ich mich preislich orientieren?

Dass ich womöglich für den Rest des Lebens 30% mehr für eine PKV zahlen werde, wurmt mich schon sehr. Vor allem, da ich nicht einschätzen kann, wie man diese Preise auf Dauer zahlen soll. Auch als Beamter.

eastman
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 212
Registriert: 23.08.2007, 12:25
Wohnort: Der Südzipfel (Brandenburgs!)
Kontaktdaten:

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon eastman » 23.03.2023, 08:52

Ich bin ja der Meinung, dass die Versicherer sich gern ihre Fallen selbst stellen, wenn der Vertriebsvorstand gegen den Aktuar mal wieder gewinnt. Die Zeitachsen für einen "ausgeheilten Bandscheibenvorfall" ( als Hobby-Dr.House wüsste ich gern, wie das gehen soll...) und der erfolgreichen Desensibilisierung liegen genau außerhalb der befragten Zeiträume. Ausdruck aus der Patientenakte anfordern, wenn es dort keine Verweise auf weitere Behandlungen gibt - Glück gehabt. Da ich noch aus Zeiten komme, wo die rückgefragten Zeiträume länger und die Fragestellungen weicher waren: der Versicherer hat exakt EINE Chance, eine individuelle Prüfung des Risikos des Interessenten vorzunehmen...

Racer76
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 70
Registriert: 26.04.2023, 10:33

Re: PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht und Vorerkrankungen

Beitragvon Racer76 » 26.04.2023, 12:41

Hier gibt es noch ein wenig Material dazu:

https://www.kv-fux.de/private-krankenve ... itsfragen/

Falschangaben verjähren danach nach 5 bzw. 10 Jahren. D.h. die PKV hätte damit nicht ein Leben lang ein Ass gegen den Versicherten im Ärmel.

Ich persönlich habe in der Hinsicht mit einem Versicherungsmakler schon schlechte Erfahrungen gemacht. In einem Beratungsgespräch hatte ich ihm eine Vorerkrankung mitgeteilt und er meinte, dass das kein Thema wäre und das der Versicherer nicht so eng sehen würde. Als ich daraufhin direkt bei der Versicherung nachgefragt habe wurde mir mitgeteilt, dass man mir dafür mindestens einen Risikozuschlag anrechnen würde. Sprich: der Herr hatte vorwiegend seine Provision im Hinterkopf. Dann lieber einen Berater, der wirklich unabhängig (aber dann natürlich nicht kostenlos) berät.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 40 Gäste