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Aufbewahrungsfristen PKV

Verfasst: 09.04.2023, 14:18
von Rossi
Diese Frage geht speziell an Frank als Moderator?

Wenn jemand bis 1998 privat versichert gewesen ist (PKV endete aufgrund von Beitragsrückständen), kann man das in der Regel heute noch feststellen?

D.h., ist dies heute noch aktenkundig bei der PKV?!

Re: Aufbewahrungsfristen PKV

Verfasst: 11.04.2023, 08:28
von eastman
Guten Morgen, ich bin nicht speziell der Frank, aber der Meinung, dass die 10jährige Aufbewahrungsfrist für Selbständige auch nicht für Versicherer ausgeweitet ist. Kann ich mich auch noch sehr gut an die Verkürzung des Haftungszeitraumes für Falschberatung von ursprünglich 30 Jahren erinnern.

Mit Kenntnis der Versicherungsnummer könnte unter Umständen wegen des Rückstandes eine titulierte Forderung entstanden sein....und die wäre noch (irgendwo, nachvollziehbar) vorhanden.